Fitnessstudio-Vertrag kündigen – einfach aus der Mitgliedschaft
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Inhaltsverzeichnis
Bei Verträgen mit Fitnessstudios sind die wichtigen Details meist im Kleingedruckten platziert. Wenn Sie nicht rechtzeitig handeln, verlängert sich der Vertrag oft automatisch.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags ist häufig schwer umzusetzen, auch wenn Sie dazu gute Gründe vorlegen. Rechtsanwältin Corinna vom Berg erklärt, wie und wann Sie den Vertrag mit einem Fitnessstudio richtig kündigen und welche Möglichkeiten bestehen, die Mitgliedschaft außerordentlich zu beenden.
Experten-Autorin dieses Themas


Die gängigste Möglichkeit, einen Vertrag mit einem Fitnessstudio zu kündigen, ist die ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung zeichnet sich dadurch aus, dass kein Kündigungsgrund genannt wird und sie innerhalb einer bestimmten Kündigungsfrist erklärt werden muss. Bei vielen Fitnessstudios werden Verträge über ein Jahr oder zwei Jahre geschlossen, die sich automatisch verlängern, wenn nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Es muss darauf geachtet werden, dass die Kündigung beim Fitnessstudio vor Ablauf der im Vertrag genannten Frist zugeht.

Die Bestimmungen über die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist finden sich in den Vertragsunterlagen, meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fitnessstudios.
Die Form der Kündigung kann ebenfalls in den AGB des Fitnessstudios festgelegt werden. Wird dort die Kündigung in „Textform“ akzeptiert, genügt theoretisch auch eine E-Mail zur Kündigung. Wird dagegen die „Schriftform“ gefordert, müssen Sie per unterschriebenem Brief kündigen.
Insgesamt ist immer dazu zu raten, die unterschriebene Kündigung per Einschreiben zu verschicken, um den Zugang der Kündigung beweisen zu können.
Gerade bei einer Kündigung auf dem elektronischen Weg ergeben sich Beweisschwierigkeiten, wenn das Fitnessstudio den Zugang der Kündigung bestreitet.
Sonderkündigungsrecht bei Vertrag mit Fitnessstudio


Bei langfristigen Verträgen mit Fitnessstudios kann es zu besonderen Situationen kommen, in denen ein Kunde die Frist zur ordentlichen Kündigung nicht einhalten möchte oder kann.
Ungeachtet einer möglichen Kündigungsfrist können Verträge mit Fitnessstudios auch durch eine außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beendet werden.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnis nicht mehr zugemutet werden kann.
Wichtig ist dabei stets, dass der für die Kündigung angeführte Grund nicht aus der Sphäre des Kündigenden selbst stammt. Bei einem langfristigen Vertrag trägt zunächst einmal der Kunde das Risiko, dass sich etwas in seiner persönlichen Lebensplanung ändert. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Grund zwar aus dem Lebensbereich des Kunden stammt, er diesen Umstand jedoch nicht beeinflussen kann.
Fälle, in denen von einem wichtigen Grund und damit von der Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ausgegangen werden kann, liegen beispielsweise bei einer Erkrankung des Kunden vor, die zu einer Sportunfähigkeit führt.
In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Grund zwar die Sphäre des Kunden selbst betrifft, diesem eine Inanspruchnahme der Leistungen jedoch nicht mehr zugemutet werden kann. Die genannten Gründe fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Kunden, da er sie nicht beeinflussen kann.
Anders liegt der Fall jedoch, will ein Kunde beispielsweise den Vertrag mit dem Fitnessstudio wegen eines Umzugs kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. In diesem Fall wird von der Rechtsprechung mehrheitlich davon ausgegangen, dass ein solcher Umzug in die Risikosphäre des Kunden fällt und auch nur von diesem beeinflusst werden kann. Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung liegen bei einem Umzug demnach nur vor, wenn außergewöhnliche Umstände hinzutreten, die vom Kunden nicht zu vertreten sind und nicht vorherzusehen waren.
Wichtig ist bei einer außerordentlichen Kündigung zudem, dass dem Fitnessstudio die Umstände, die zu einem Sonderkündigungsrecht führen, glaubhaft dargelegt werden müssen. Bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen hieße das beispielsweise, dass der Kündigung ein aussagekräftiges ärztliches Attest beigelegt werden sollte.

Aufgrund der Coronapandemie mussten in den Jahren 2020 und 2021 die Fitnessstudios in Deutschland vorübergehend schließen.
Dies wirft bei vielen Kunden die Frage auf, welche Auswirkungen die Pandemie auf ihre Verträge mit den Fitnessstudios hat. Festzuhalten ist zunächst, dass für die Zeit, in der die Fitnessstudios komplett geschlossen sind oder waren, keine Mitgliedsbeiträge gezahlt werden müssen. Zu viel gezahlte Beiträge können zurückgefordert werden.
Dies ergibt sich daraus, dass das Fitnessstudio die geschuldete Leistung, die Trainingsräume zur Verfügung zu stellen, nicht erbringen konnte. Im Gegenzug entfällt damit auch der Anspruch auf die Gegenleistung des Kunden, nämlich den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung stellt eine pandemische Lage jedoch nicht dar. Da die Kunden für die Zeit der Schließung von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags befreit sind, ergibt sich für sie auch keine unzumutbare Situation, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würde.
Einige Betreiber von Fitnessstudios haben gegenüber ihren Kunden eine einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit erklärt. Auf eine solche müssen sich Kunden jedoch nicht einlassen. Ein solcher Anspruch auf Vertragsanpassung seitens der Betreiber scheitert daran, dass die fehlende Möglichkeit der Öffnung der Studios in den Risikobereich der Betreiber fällt.
Es gilt also, dass die Coronapandemie keine Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen hat.
Gutscheine als Ersatz von Ausfallzeiten müssen Kunden nach der sogenannten „Bundesnotbremse“ dann akzeptieren, wenn der Vertrag vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurde und bereits Beiträge für den Zeitraum bezahlt wurden, in denen die Fitnessstudios geschlossen waren. Die Regelungen für die Gutscheine müssen jedoch so ausgestaltet sein, dass bei Nichteinlösung die gutgeschriebenen Beträge nach dem 31.12.2021 ausgezahlt werden.
Vorlage: Kündigung Fitnessstudio
Wenn Sie vorhaben, den Vertrag mit Ihrem Fitnessstudio ordentlich oder außerordentlich zu kündigen, haben wir ein Muster für Ihr Kündigungsschreiben vorbereitet. Bitte wählen Sie das zutreffende Kündigungsschreiben aus. Die Felder können Sie mit den noch fehlenden Informationen (Name, Mitgliedsnummer etc.) einfach ausfüllen und an Ihr Fitnessstudio senden. Bitte beachten Sie hierbei auch die Kündigungsmodalitäten in den AGB Ihres Fitnessstudiovertrags:
Tipp: Dokumentieren Sie den Inhalt der Kündigungsmitteilung durch Fotos oder mit einem Zeugen und versenden Sie sie anschließend per Einwurfeinschreiben an das Fitnessstudio. Heben Sie den Einlieferungsbeleg auf. Oder übergeben Sie, wenn möglich, das Kündigungsschreiben dem Fitnessstudiobetreiber persönlich und lassen Sie sich den Empfang sofort von ihm schriftlich bestätigen. Verlangt der Fitnessstudiovertrag keine Schriftform für die Kündigung, ist auch eine Kündigung z. B. per E-Mail oder per Fax möglich, die sich jedoch im Streitfall schwerer beweisen lässt.
(BWI)
FAQs – Häufige Fragen und Antworten zur Kündigung von Fitnessstudioverträgen
Wie kann ich meinen Fitnessstudiovertrag kündigen?
Es gibt zwei Arten von Kündigungen. Die ordentliche Kündigung wird innerhalb einer bestimmten Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen erklärt. Bei vielen Fitnessstudios werden Verträge geschlossen, die sich automatisch verlängern, wenn nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Durch eine außerordentliche Kündigung können Verträge ohne Berücksichtigung von Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beendet werden. Hierzu ist jedoch ein wichtiger Grund zu benennen.
Welche Kündigungsfristen hat mein Vertrag für das Fitnessstudio?
Die Kündigungsfrist sowie die Vertragslaufzeit finden Sie in den Vertragsunterlagen. Sehen Sie in Ihren Vertrag, bis wann Sie ihn spätestens kündigen müssen, damit er sich nicht automatisch verlängert.
Kann ich meinen Vertrag wegen einer angeordneten Schließung aufgrund von Corona kündigen?
Das Landgericht Freiburg hat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung verneint, jedoch eine Rückzahlung von Beiträgen für die Zeit der Schließung bejaht (Az.: 9 S 41/20). Letzteres hält auch das Amtsgericht Papenburg für rechtmäßig (Az.: 3 C 337/20).
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