Zentrales Register für Testamente geplant

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Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung eines zentralen Registers für Testamente vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/2583- Entwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer).

Das zentrale Testamentsregister soll bei der Bundesnotarkammer geführt werden. In den Register wird vermerkt, ob ein Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat und wo die entsprechende Urkunde verwahrt wird.

Das Nachlassgericht soll dann bei Eingang eines zur Verwahrung abgegebenen Testaments oder bei dessen Rücknahme das zentrale Register benachrichtigen.

Nicht gespeichert werden sollen die Inhalte der vermerkten Testamente oder Erbverträge.

Der Gesetzesentwurf enthält insbesondere Änderungen zum Beurkundungsgesetz und zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen ist in den §§ 346 und 347 FamFG geregelt.

Die Bundesnotarkammer führt bereits seit einigen Jahren das Zentralevorsorgeregister. In diesen sind bereits über 1 Million Vorsorgeurkunden eingetragen.

Durch das zentrale Testamentsregister sollen künftig Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden können, weil das zentrale Testamentsregister das zuständige Nachlassgericht von den für die Erbfolge relevanten Dokumenten informiert. Bislang werden Testamente und Erbverträge bei ca. 5000 Stellen dezentral registriert.

Für die Registrierung bei dem Register ist eine Gebühr von 15 € vorgesehen. Das Testamentsregister soll seine Tätigkeit zum 1. Januar 2012 aufnehmen.

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