Zermürbung statt Kündigung: Wenn Arbeitgeber auf psychologischen Druck setzen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Die Zermürbungstaktik dient dazu, unliebsamen Mitarbeitern nicht direkt zu kündigen, sondern sie durch systematischen Druck und gezielte Überforderung zur Eigenkündigung zu bewegen. Woran Arbeitnehmer dies erkennen und wie sie sich dagegen am besten wehren, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Was steckt hinter der Zermürbungstaktik?


Offene Konfrontation werden hier meist vermieden – stattdessen greifen manche Arbeitgeber zu subtilen Mitteln, beispielsweise:


  • Psychologischer Druck: Arbeitnehmer, die häufig gestresst und reizbar wirken, werden gezielt unter Druck gesetzt und in Einzelfällen sogar direkt provoziert, damit diese möglichst unbedacht reagieren und einen Kündigungsgrund liefern.
  • Überforderung durch Aufgabenverteilung: Mitarbeiter, die bereits gesundheitlich angeschlagen oder erschöpft sind, erhalten zusätzliche Aufgaben oder besonders unangenehme Tätigkeiten.
  • Unpassende Versetzung: Beschäftigte mit hohem Verantwortungsbewusstsein oder hohem Qualitätsanspruch werden auf Stellen gesetzt, die sie unterfordern. Dies kann zu Selbstzweifeln und psychischer Belastung führen.


Empathische Mitarbeiter könnten beispielsweise in belastungsgeneigten Bereichen, wie Notaufnahmen, eingesetzt werden. Dies führt mitunter schnell zur psychischen Überforderung. Wird der Arbeitgeber dann krank und steigen seine Fehlzeiten, führt dies nicht selten zur krankheitsbedingten Kündigung. Andere Arbeitnehmer kündigen von selbst wegen der Belastungen und gesundheitlichen Gefahren.


Wie Arbeitnehmer reagieren sollten:


  • Warnsignale erkennen: Häufen sich belastende Situationen oder unfaire Maßnahmen, kann dies Teil einer gezielten Strategie sein.
  • Frühzeitig rechtlichen Rat einholen: Wer das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber ihn loswerden will, sollte sich umgehend an einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann klären, ob Mobbing oder ein Arbeitsrechtsverstoß vorliegt, und eine Gegenstrategie entwickeln.
  • Dokumentation führen: Gespräche, über- oder unterfordernde Aufgabenübertragungen und andere belastende Situationen sollten schriftlich und möglichst sachlich-präzise festgehalten werden.


Wer rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin einschaltet, kann unter Umständen seinen Job retten oder eine hohe Abfindung aushandeln.


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