Zinscap-Gebühren unwirksam: Was Sie jetzt tun müssen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat formularmäßige Zinssicherungsgebühren für rechtswidrig erklärt. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden klagte erfolgreich gegen diese und erwirkte deren Verbot vor dem BGH. Zinssicherungsgebühren benachteiligen Verbraucher unangemessen stark und sind deswegen rechtswidrig. 

Millionen Deutscher haben einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Ob es um den Kauf des ersten Autos, das Eigenheim oder die dringende Reparatur der Waschmaschine geht, der Darlehensvertrag ist seit langer Zeit nicht mehr aus unserem täglichen Leben wegzudenken. Deswegen gibt es ihn auch in vielen verschiedenen Variationen. Etwa als Bausparvertrag, als Hypothekendarlehen oder als Tilgungsdarlehen. 

Variabler Zinssatz dank Zinscap 

Bei Darlehensverträgen ist das Grundprinzip immer gleich: Im Austausch für eine bestimmte Geldsumme, das Darlehen, zahlen Darlehensnehmer über einen gewissen Zeitraum das Darlehen zusammen mit einem vorher festgelegten Zinssatz zurück. Für die etwas risikofreudigeren Darlehensnehmer lohnte sich ein Blick auf den variabel verzinslichen Ratenkredit. Bei diesem orientiert sich der zu zahlende Zinssatz an den marktüblichen Zinsen und wird diesen entsprechend angepasst. Dies geschieht in der Regel alle drei bis sechs Monate. Ein solcher Darlehensvertrag lohnt sich vor allem in einer Niedrigzinsphase und bieten einen enorm lukrativen geringen Zinssatz. 

Zinscap soll gegen plötzlichen Zinsanstieg absichern 

Allerdings nehmen Verbraucher ein großes Risiko mit dem Abschluss eines variabel verzinslichen Ratenkredites auf sich. Steigen die marktüblichen Zinsen stark an, so müssen sie für ihr Darlehen einen höheren Zinssatz zahlen. Um auch ängstlichere Verbraucher für ihre Angebote zu werben, bieten Banken deswegen einen sogenannten Zinscap an.

Dieser legt einen Zinskorridor bestehend aus einem mindestens zu zahlenden Zinssatz und einem maximal zu zahlendem Zinssatz fest. Steigt der marktübliche Zins über den vertraglich festgelegten Maximalzinssatz (Cap) hinaus, so müssen Kunden nicht den marktüblichen Zinssatz, sondern nur den Maximalzinssatz begleichen. Der Zinssatz wird ab einem bestimmten Punkt also „gekappt“. Alternativ ist es auch möglich, dass der Darlehensnehmer zwar zunächst den höheren Zinssatz bezahlt, aber anschließend eine Ausgleichszahlung erhält. 

Zinscap: Kosten für Kappungsgrenze 

Den Zinscap gibt es natürlich nicht kostenlos. Steigt der marktübliche Zins über den als Maximum festgelegten Zinssatz, so greift eine sogenannte Zinssicherungsgebühr. Diese muss der Darlehensnehmer dann dem Darlehensgeber zahlen, als Ausgleich für den ihm dann entgehenden höheren Zinszahlungen. Meist ist diese Gebühr bereits mit Vertragsschluss fällig und wird bei vorzeitiger Kündigung auch nicht anteilig zurückerstattet.

BGH erklärt Zinssicherungsgebühren für rechtswidrig

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. sieht in diesen Zinssicherungsgebühren jedoch eine unzulässige Geldeinnahmequelle der Banken. Unserer Ansicht nach ist die Auferlegung derartiger Zinssicherungsgebühren rechtswidrig und belastet Verbraucher unverhältnismäßig. 

Deshalb prozessierte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden bis vor den BGH, welcher die Zinssicherungsgebühr für rechtswidrig erklärte.

Zunächst musste der BGH klären, ob es sich bei der streitigen Zinssicherungsgebühr überhaupt um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handelt. Denn nur AGB unterliegen der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB. Eine solche bietet die Gewähr eines hohen Standards und ist ein fundamentales Element der Sicherung des Verbraucherschutzes. Eine AGB liegt nach § 305 BGB vor, wenn es sich um eine vorformulierte und einseitig gestellte Vertragsbedingung handelt, die der Verwender mehrmals anzuwenden gedenkt. 

Der BGH schloss sich unserer Ansicht an und definierte die Zinssicherungsgebühr als AGB. Zwar hätten die Verbraucher unterschiedliche hohe Zinscaps erhalten, doch hatten sie auf die Höhe dieser keinerlei Einfluss. Vielmehr hatten die Banken vorgefertigte Formulare, in die der zuständige Sachbearbeiter nur noch die Höhe des Zinscaps und der Zinssicherungsgebühr eintragen musste. Für den Verbraucher stellte sich dies somit als Vereinbarung dar, auf die er keinerlei Einfluss ausüben konnte und die ihm von der Bank quasi „aufgezwungen“ wurde. 

Zinssicherungsgebühr benachteiligt Verbraucher unangemessen stark 

Die Rechtswidrigkeit der Zinssicherungsgebühr ergebe sich laut BGH aus ihrem unangemessenem Abweichen von gesetzlichen Leitbild des Darlehensvertrages aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dem BGH zufolge dürfen bei Darlehensverträgen neben dem laufzeitabhängigen Zins nur dann weitere Gebühren erhoben werden, wenn sie zur Deckung des bankeigenen Aufwands unmittelbar dienen. 

Da die Zinssicherungsgebühr bereits bei Vertragsschluss fällig ist und im Gegensatz zum Darlehenszins bei früherer Tilgung nicht anteilig zurückerstattet wird, stellt sie eine unzulässige Gebühr dar. Zudem entsteht für die Bank kein Mehraufwand bei höheren Zinsen oder der Einrichtung eines Zinscaps. Die Kreditinstitute lassen sich vom Verbraucher lediglich einen Risikoausgleich finanzieren. Die Zinssicherungsgebühr ist aufgrund dieser Umstände rechtswidrig. 

Was können Betroffene tun? 

Der vom BGH verhandelte Fall bedeutet einen Erfolg für Verbraucher im Kampf gegen unzulässige Gebühren. Allerdings hat der Fall keine unmittelbaren Auswirkungen für Betroffene. Durch den von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden erlangten Erfolg, ist die Rechtslage klar und Verbraucher genießen deutlich höhere Erfolgsaussichten ihre zu Unrecht bezahlten Gebühren zurückzuerhalten. Deswegen lohnt es sich für sie, wenn der Verdacht besteht unzulässige Zinssicherungsgebühren zu bezahlen, einen Anwalt zu konsultieren. 

Wer wir sind

Die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen, Dorst und Kar ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Benedikt-Jansen ist seit 13 Jahren Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V., einem staatlich anerkannten Verbraucherschutzverband zur Bekämpfung unredlicher Finanzdienstleister (z. B. aus dem Bankensektor, Kapitalanlagesektor, Versicherungen etc.). Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat seit dem Jahr 2004 zehntausende Fälle rechtsmissbräuchlicher Vertragspraktiken (insbesondere unwirksame Vertragsklauseln) erfolgreich bekämpft. Seit 2010 ist Herr Benedikt-Jansen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er verfügt über einen außergewöhnlich umfangreichen Schatz an Erfahrungen auf dem Gebiet des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes.


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