zinsvergleich-49.de – Betrugsverdacht!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auf der Website heißt es Zinsvergleich-49 sei eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft. In Wahrheit könnte es sich jedoch um ein Fake-Unternehmen handeln, mit welchem Anleger um ihr Erspartes betrogen werden sollen. 

Zuletzt haben sich Fälle, in denen vermeintliche Investmentfirmen potenzielle Anleger mit attraktiven, aber nicht komplett unrealistischen Angeboten in die Betrugsfalle locken, gehäuft. Dabei erscheinen die Websites der Anbieter auf den ersten Blick oft seriös. Die Betreiber veranlassen die Anleger dann meist zu einer Überweisung auf ein Konto mit inländischer oder ausländischer IBAN.  Dieses Konto wird tatsächlich auch von einer realen Bank betrieben. Dabei machen sie sich eine Lücke zunutze, denn Banken müssen aktuell nicht prüfen, ob der angegebene Name auch mit der IBAN übereinstimmt.  In diesem Zusammenhang betreut unsere Kanzlei bereits zahlreiche Anleger, die durch die Seite zinsexpert.de mit dieser Masche geschädigt wurden.  

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Dafür, dass es sich auch bei Zinsvergleich-49.de um eine Betrugsmasche handelt, gibt es einige Anhaltspunkte. 

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Zunächst macht ein Blick ins Impressum stutzig. Zum Beispiel finden sich zwei verschiedene Handelsregistereinträge. Außerdem die Überschriften “Pers. Haftender Gesellschafter”, oder „Umsatzsteuer“ ohne, dass danach die entsprechenden Angaben zu finden sind. 

Zudem geben sich die Betreiber als “Brilliant brillant 3759 GmbH” aus. Eine “Brilliant 3759 GmbH” existiert auch tatsächlich. Ihre Identität wurde aber bereits mehrfach durch dubiose Finanzanbieter, wie top10-Anlagen.de und gruen-invest.com missbraucht. 

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  • Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier erhalten Sie eine überschlägige Einschätzung und eine konkrete Handlungsempfehlung

All das macht uns äußerst skeptisch. Bei entsprechenden Finanzangeboten ist also stets ein genaues Hinsehen notwendig. Sollten Sie dennoch Geld bei entsprechenden Anbieter angelegt haben, ist nun schnelles Handeln geboten, um das Geld eventuell noch vor einem unbefugten Zugriff zu schützen. Jedenfalls sollte der Sachverhalt schnellstmöglich geprüft werden. Sollte es sich um einen Betrug handeln, kommen Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber, ggf. aber auch gegen Banken oder die Empfänger etwaiger unbefugter Transaktionen in Betracht.    

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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash


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