Zinsvergleich24 – BaFin warnt

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Über die Internetseite zinsvergleich-24.com werden Anlegern Anlagen in Form von Festgeldern angeboten.

Auf der Homepage wird mit „sichere Festgeldanlagen & attraktive Zinsen-sorgenfrei für die Zukunft sparen“ geworben.

Weiterhin wird dargestellt, dass man bei Zinsvergleich24 eine breite Palette an sicheren Festgeldanlagen entdecken soll und man auf die Expertise vertrauen soll, um sein Vermögen zu maximieren. Im Übrigen wird dargestellt, dass man mit Zinsvergleich24 Zugang zu Festgeldanlagen mit attraktiven Zinssätzen erhalte, die seinen finanziellen Zielen entsprechen.

Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Nach einer aktuellen Veröffentlichung hat allerdings die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung von Anlagen über Zinsvergleich24 ausgesprochen. Die Gesellschaft würde ohne Genehmigung der BaFin Festgeldverträge offerieren und es würden auch über die Internetseite zinsvergleich-24.com ohne Genehmigung der Behörde Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten und die Gesellschaft würde auch nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Anlagen seien auch über die Webseiten zinsvergleich24.com und zins-vergleich24.com angeboten worden und die Gesellschaft würde auch in Verbindung zu „Zinsfox“ stehen.

In unserem Beitrag zu „Zinsfox“ hatten wir kürzlich auch erst über Warnungen der BaFin und der FINMA, der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde, berichtet.

Aspekte für Vorsicht 

Auf der Homepage von Zinsvergleich24 gibt es zwar ein Impressum, das jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. So sind z. B. die verantwortlichen Personen in dem Impressum nicht genannt.

Auch besteht eine Verbindung zu „Zinsfox“, vor der Aufsichtsbehörden ebenfalls gewarnt haben.

Diese Punkte und auch der Umstand, dass Zinsvergleich24 über keine Genehmigung der BaFin für das Angebot von Festgeldern oder sonstigen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen verfügt, sollten Anleger zur Vorsicht mahnen.

Möglichkeiten für Anleger der Zinsvergleich24

Wenn Anlegern ein Tagesgeld mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung angeboten wird, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen.

Um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft legitim betreiben zu können, ist aber eine Genehmigung der BaFin erforderlich. Eine derartige Erlaubnis besteht aber nicht.

Auch existiert gemäß BaFin keine Erlaubnis für weitere Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen.

Sofern ein Bank- bzw. Einlagengeschäft bzw. sonstige Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin angeboten bzw. durchgeführt werden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG bzw. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) begründen lassen.

Anleger sollten nach unserer Ansicht insbesondere dann rasch handeln, wenn versprochene Zinszahlungen nicht erfolgen oder eine Rückzahlung von Kapital nicht erfolgt.

Wenn Sie Kapital bei Zinsvergleich24, insbesondere etwa für ein Festgeld, angelegt und Schwierigkeiten haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 23.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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