Zivilrechtliche Haftung bei einem Foul während eines Fußballspiels?

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Ob Bundesliga oder Amateurfußball, Fußball ist ein äußerst kampfbetontes Mannschaftsspiel. Wie verhält es sich dabei mit der zivilrechtlichen Haftung, wenn durch ein Foulspiel ein Gegenspieler verletzt wird? Fouls sind oftmals ein gängiges Mittel, um den Gegner aufzuhalten und ihn daran zu hindern, ein Tor zu erzielen. Oftmals ist ein Foul sogar die letzte Chance, ein gegnerisches Tor zu verhindern, man zieht im wahrsten Sinne des Wortes die „Notbremse". Fouls gehören zum Fußballsport dazu, sie sind Teil des Spiels und in den Spielregeln verankert.

Wird dabei ein Gegenspieler verletzt, so werden dadurch nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche ausgelöst, da man durch die Teilnahme am Spiel quasi auch in mögliche Verletzungen und Verletzungsfolgen eingewilligt habe.

Wer seinen Gegenspieler indes absichtlich und rücksichtslos foult, haftet allerdings unter bestimmten weiteren Voraussetzungen für Verletzungen und Verletzungsfolgen, die er dem Gegner durch ein grob regelwidriges Verhalten zufügt. Das OLG Hamm hat im Oktober 2012 eine Entscheidung des LG Dortmund bestätigt und dem Verletzten wegen eines rücksichtslosen Foulspiels des Gegenspielers mit schwerer Verletzungsfolge 50.000,00 € Schmerzensgeld zugesprochen.

„Mangels Fahrlässigkeit hafte ein Fußballspieler zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe. Er habe den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. Hiervon sei das Landgericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu Recht ausgegangen (...) Wer seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, haftet für die Verletzungen, die er dem Gegner bei dem unfairen Zweikampf zufügt (...) Bei einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga A 3 des Kreises Dortmund war der klagende Spieler am 18. 4. 2010 vom beklagten Spieler der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult worden. Durch das vom Schiedsrichter mit der gelben Karte geahndete Foul zog sich der Kläger eine schwere Knieverletzung zu, in deren Folge er seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben kann." (Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. 10. 2012 (I-6 U 241/11)). Das OLG Hamm hat mit dieser Entscheidung weder ein Präzedenzurteil gefällt noch eine Ausweitung der bisherigen Haftung vorgenommen, vielmehr reiht sich die Entscheidung ein in die bereits bestehenden Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Jedem Fußballspieler, ob Profi oder Amateur, sollte diese Rechtslage bei allen Aktionen auf dem Platz bekannt und bewusst sein. Die Grenze zwischen einem regelkonformen Zweikampf bzw. Foul, das im Rahmen des kampfbetonten Spiels zivilrechtlich noch haftungsfrei ist und lediglich im Rahmen der Spiel und Verbandsregeln geahndet werden kann, und einer Verletzungshandlung, die eine Schadensersatz und Schmerzensgeldhaftung auslöst, ist stets eine Frage des Einzelfalls.

Alle Spieler und Zuschauer wissen und lieben, dass Fußball ein kampfbetontes Spiel ist. Die Akteure gehen ein Risiko ein, welches dem Spiel immanent ist. Aber gerade weil die Grenzziehung zum deliktischen Handeln oftmals schwierig ist, kann sich der Weg zu einem erfahrenen Rechtsanwalt sowohl für den Verletzten als auch für den haftungsrechtlich in Anspruch genommenen Verletzer durchaus lohnen, um kompetent beraten zu werden.

Rechtsanwalt Carsten E. Jakob,

Partner der Kanzlei Wellmann & Kollegen, Darmstadt


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