Zu dicht aufgefahren? Punkte auf Abstand halten.

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Autos mit millimetergenauem Sicherheitsabstand.


1. Was droht?

Eine der häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten spielt sich regelmäßig auf der Autobahn ab – der sogenannte „Abstandsverstoß“ durch zu dichtes Auffahren. Notorische Linksfahrer, die die Überholspur unvermittelt ausbremsen oder ein plötzliches, unaufmerksames Ausscheren des Vordermannes – und es blitzt. Nicht selten sind Abstandsverstöße nur ungünstige Momentaufnahmen, die jedoch mitunter hart sanktioniert werden, neben Geldbußen und Punkten kann auch ein Fahrverbot drohen. Das „Drängeln“ kann bei einer gewissen Intensität darüber hinaus auch strafrechtlich relevant werden und den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Was kann ich nun tun?


2. Wie kann ich mich verteidigen?

Ganz wichtig ist: Machen Sie keineswegs Angaben zur Sache, hierzu sind Sie nicht verpflichtet und von Ihrem Schweigerecht sollten Sie als Betroffener auch zwingend Gebrauch machen. Angaben können im Zweifel später immer noch durch Ihren Anwalt gemacht werden sobald die Aktenlage bekannt ist, ohne dass dies zu Ihrem Nachteil gereicht. Oft verrennt man sich sonst in unauflösbare Widersprüche, wenn man sich direkt vor Ort einlässt. 

Sollten Sie aufgrund eines Abstandsverstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie hiergegen Einspruch einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung – achten Sie also unbedingt auf das auf dem gelben Briefumschlag notierte Datum und schmeißen das Kuvert auf keinen Fall weg, um sich hier nicht zu „verrechnen“ und am Ende aus rein formalen Gründen den Führerschein abgeben zu müssen. Geben Sie den Bußgeldbescheid am besten direkt einem erfahrenen Verteidiger und denken Sie jetzt schon an den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um Geld zu sparen.


3. Was bestehen für Erfolgsaussichten?

Das lässt sich nicht pauschal beurteilen, oftmals ergeben sich die entsprechenden Argumentationsstränge der Verteidigung bereits aus Ihrer Sachverhaltsschilderung und müssen lediglich juristisch sauber geordnet und dargestellt werden: Wurden Sie selbst von hinten bedrängt und sahen keine Möglichkeit den Abstand einzuhalten, ohne selbst einen Auffahrunfall zu provozieren? Hat sich jemand in die Lücke „gedrängelt“? Oft lassen sich die entsprechenden Vorgänge auch anhand von Videomaterial beweisen. Dieses muss sorgfältig von einem Anwalt gesichtet werden, der weiß, worauf es ankommt.

Möglich ist es natürlich auch, dass die Messung schlichtweg technisch nicht korrekt oder nicht verwertbar ist, ob nun das Messgerät nicht geeicht ist, nicht richtig verwendet wurde, oder das Bedienpersonal nicht entsprechend den Vorgaben geschult wurde – es gibt mehr Anknüpfungspunkte, als man denken mag.


4. Welcher Anwalt?

Ob Schulungsunterlagen fehlen, Eichscheine veraltet sind oder ein anderer Mangel in Betracht kommt – all dies lässt sich erst nach der Akteneinsicht beurteilen, deren Informationsgehalt zu beurteilen nur ein erfahrener Rechtsanwalt in der Lage ist. Hier macht es sich bezahlt, sich entweder an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder auch einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, da die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren ähnlich strukturiert ist wie ein Strafprozess und sich dementsprechend Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich fruchtbar machen lassen. Vertrauen Sie gerne auf meine Dienste und schildern mir Ihre Situation, um die Möglichkeiten in Ihrem Fall auszuloten. Auch im Falle von Rotlicht- und Handyverstößen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite.

Foto(s): freepik

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