Zu spät über die Ampel? Nicht gleich rot sehen.

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Eine Ampel zeigt immer grün - und kein Rotlicht.

Kein Autofahrer, der die Situation nicht kennt: Sei es im nervigen Feierabendverkehr, im Terminstress, oder weil man sich schlichtweg denkt „Kirschgrün, die kriege ich noch!“ – bei Rot über die Ampel. Was steht zu befürchten und wie kann ich gegebenenfalls gegen Sanktionen vorgehen? Ein kurzer Ratgeber vom Spezialisten.


Verkehrssituation im Moment des Verstoßes

Wenn Sie nicht absolut dreist nach Lust und Laune fahren, werden Sie wohl kaum glatt über rot gedüst sein, sondern meist nur relativ knapp eine gelbe Ampel verpasst haben. Deren Botschaft ist im Gegensatz zur grünen Ampel weder „Verkehr freigegeben“, noch (wie viele denken) „Komm schon, das schaffst Du“, sondern prinzipiell „auf das nächste Zeichen warten“ – welches Rot ist. 

Eine gelbe Ampel fordert damit bereits gewissermaßen zum Anhalten auf und soll lediglich auf die Rotphase vorbereiten, also Vollbremsungen und daraus resultierende Auffahrunfälle vermeiden. Sollten Sie daher weiterfahren, obwohl Sie gefahrlos abbremsen könnten, begehen Sie streng genommen daher sogar einen ebenfalls bußgeldbewehrten Gelblichtverstoß (ja, Sie haben richtig gelesen).

Weiß aber kaum jemand und wird auch kaum geahndet. Die praktisch tatsächlich relevante Frage ist daher also diese: Wie lang dauert die Gelbphase und wie lange kann ich noch weiterbrettern, bevor es wirklich ernst wird? Bei einem Tempolimit

  • bis zu fünfzig:  3 Sekunden
  • bis zu sechzig: 4 Sekunden
  • bis zu siebzig:   5 Sekunden

Bei höherem Tempo sollen keine Ampeln mehr aufgestellt werden. Werden die oben genannten Zeiten nicht eingehalten, bietet ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß bereits gute Erfolgsaussichten.


Grad des Verstoßes

Sollten Sie bei einem Rotlichtverstoß erwischt worden sein, wird zwischen sogenannten „einfachen“ und „qualifizierten“ Rotlichtverstößen unterschieden, was davon abhängt, wie lange die Ampel schon rot war (weniger oder länger als eine Sekunde). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß haben Sie nicht nur mit einer höheren Sanktionierung und mehr Punkten zu rechnen, sondern darüber hinaus auch mit einem Fahrverbot. Als Fahranfänger sind Aufbauseminare und Probezeitverlängerungen miteinzuplanen. Verschärfungen drohen außerdem auch dann, wenn eine Sachbeschädigung oder auch nur eine Gefährdungssituation verursacht wird; bei einem besonders rücksichtslos gewerteten Verhalten kann sogar eine Straftat vorliegen.


Arten der Feststellung und Angriffsmöglichkeiten

Der Vorwurf des Rotlichtverstoßes kann sowohl durch eine „Blitzer-Ampel“, als auch durch beobachtende Polizeibeamte festgestellt werden. Hier können wiederum einige Fehler gemacht werden; so können etwa – um nur ein Beispiel von vielen zu nennen - Fehler in den Messungen entstehen, wenn diese bereits falsch ermittelt wurden (da die erste Messschleife unter der Fahrbahn erst hinter der Haltelinie verlegt ist und hieraus eine falsche Berechnung der Rotlichtdauer resultieren kann), oder abzuziehende  Messtoleranzen schlichtweg nicht beachtet wurden. Bei messenden Polizeibeamten ist die Angriffsfläche noch weitaus höher: Wurde der Rotlichtverstoß überhaupt konzentriert beobachtet, oder erfolgte die Wahrnehmung nur "bei Gelegenheit" und mit Unsicherheiten? Konnte überhaupt sichergestellt werden, dass Sie nicht nur das rote Licht überfahren haben, sondern auch tatsächlich in den geschützten Bereich der Ampel eingefahren sind? Wie war der Blickwinkel?  Und wie will man die Dauer eines etwaig qualifizierten Rotlichtverstoßes festgestellt haben? Durch Mitzählen? Durch eine (ungeeichte Handy-) Stoppuhr? 

Hier stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen und lässt diese Methoden in aller Regel auch nur bei großzügigen Toleranzabzügen zu.


Wie gehe ich vor?

Sie sehen also: Es gibt einige Fehlerquellen, aufgrund derer es sich lohnt, einen Experten zu beauftragen und gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid vorzugehen – dies kann nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Punkte in Ihrem Fahreignungsregister und Fahrverbote verhindern.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so ist es essentiell, hiergegen form- und fristgerecht Einspruch einzureichen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung – achten Sie also unbedingt auf das auf dem gelben Briefumschlag notierte Datum und schmeißen das Kuvert auf keinen Fall weg, um sich hier nicht zu „verrechnen“ und am Ende nicht nur von Ampeln, sondern aus reinem Formalismus auch noch in Ihrer Verteidigung ausgebremst zu werden. Geben Sie mir am besten direkt grünes Licht, damit ich Ihren Bußgeldbescheid prüfen und das Einspruchsverfahren für Sie führen kann. Als erfahrener Verteidiger stehe ich auch im Ordnungswidrigkeitsverfahren an Ihrer Seite – mit Rechtsschutzversicherung sogar noch günstiger.



AS-Strafverteidigung

Adrian Schmid

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

www.as-blitzeranwalt.de

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+49 (0) 511 51524700

Foto(s): Freepik

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