Zur angemessenen Vergütung für die Veröffentlichung eines Artikels in einem Onlinemagazin

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Kurz & bündig:

  1. Eine Pauschalvergütung von 40-100 Euro für die Veröffentlichung eines Artikels mit einem Umfang von über 10.000 Zeichen in einem werbefinanzierten Onlinemagazin ist als grundsätzlich unangemessen i.S.d. § 32 Abs. 1 UrhG anzusehen.
  2. Für die Berechnung von Honoraren bei freien, werbefinanzierten Onlinemedien kann der Maßstab der GVR Tageszeitungen für eine angemessene Vergütung iSd §§ 32 Abs. 2, 36 UrhG nicht herangezogen werden.

(OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2016 – 13 W 27/16)

1. Sachverhalt

Der Antragsteller ist freier, hauptberuflicher Journalist und hat in einer werbefinanzierten Onlinezeitschrift 14 Artikel mit je einer Länge von ca. 10.000 Zeichen sowie zwei Fotografien publiziert. Für jeden Text erhielt er zwischen 40-100 Euro Vergütung. Er beantragte vor dem LG Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Das LG lehnte den Antrag ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies auch das OLG zurück – allerdings weil das LG nach dem berechneten Streitwert sachlich unzuständig sei.

2. Rechtliche Einordnung

Der Anspruch auf angemessene Vergütung richtet sich nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG. Für die Bemessung des Honorars zog das OLG die vom DJV 2013 erstellte Honorarübersicht für die Nutzung freier journalistischer Beiträge im Internet heran. Die GVR Tageszeitungen scheide dagegen als Vergütungsmaßstab aus, da sie auf die verkaufte Auflage als Indikator für den wirtschaftlichen Erfolg des Verlags mit dem jeweiligen Artikel abstelle. Bei werbefinanzierten Onlinemagazinen werde der Umsatz dagegen primär durch Bannerwerbung finanziert. Angesichts der Länge der eingestellten Artikel des Antragstellers kann eine Vergütung von 400 Euro pro Artikel und 50 Euro pro Bild als angemessen erscheinen. Keine hinreichenden Erfolgsaussichten errechnete das OLG jedoch für die Klage vor dem LG, da abzüglich bereits erhaltener Honorarzahlungen lediglich ein Anspruch auf 4.360 Euro bestünde.

3. Quintessenz

Zu Recht lehnte das OLG Celle die auflagenorientierte GVR Tageszeitungen als Vergleichsmaßstab für den Bereich der werbefinanzierten Onlinemagazine ab. Sowohl die Orientierung an der vom DJV erstellen Honorarübersicht als auch die Annahme der Angemessenheit einer Pauschalvergütung verdient Zustimmung. Fragwürdig ist hingegen die Behauptung mangelnder Erfolgsaussichten bei Forderungen über den festgelegten Beträgen, da es zu dieser Thematik – soweit ersichtlich – noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.

RA Marc E. Evers / Wiss.Mit. Julius Pieper


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