Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile

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Auf einer Internetplattform wurde ein fast vollständiges Gerichtsurteil veröffentlicht. Geschwärzt und damit unkenntlich war lediglich die Beklagtenseite, der Kläger konnte vollständig mit Namen etc. identifiziert werden. Das Gericht führt dabei aus, dass ein solches gerichtliches Urteil zwar lediglich die Sozialsphäre der Beteiligten betrifft, aber die Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile trotzdem das Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Veröffentlichung nicht von dem allgemeinen Informationsinteresse getragen wird. Soll sie lediglich zur Anprangerung eines der Beteiligten erfolgen und wird dabei auch der Hintergrund nicht detailliert und genau dargestellt, ist eine Veröffentlichung in ungeschwärzter Form zu unterlassen. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass lediglich gezeigt werden soll, dass der Kläger andere unbegründet mit Klagen überzieht. Eine darauf abzielende Veröffentlichung verletzt aber das Persönlichkeitsrecht des damaligen Klägers. (LG Hamburg, Urteil vom 31.07.2009 - Az. 325 O 85/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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