Zusatzrente lohnt sich: Zusätzliche Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung

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„Die gesetzliche Rente reicht nicht. Eine Zusatzrente aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge ist daher unverzichtbar“, lautet das seit über 15 Jahren verkündete Mantra. Die aktuelle Studie „Zusätzliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung“ der Versicherungsberater GmbH vom November 2015 benennt lohnende Zusatzbeiträge.

Ausgleichsbeträge als zusätzliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer über 55 Jahre

Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Rentenabschläge durch einen Ausgleichsbetrag ausgleichen.

Die Zahlung eines Ausgleichsbetrages gleicht Rentenabschläge aufgrund nicht zu erreichenden 45 Jahre Beitragszahlungen aus. Diese Zahlung kann in Teilzahlungen erfolgen: 40.000 € gleichen einen Rentenabschlag von 10,8 % bzw. rund 160 € im Monat aus. Dieser Betrag kann über fünf Jahresraten zu jeweils 8.000 € gezahlt werden.

Soll nur die Hälfte des Rentenabschlags ausgeglichen werden, sinken die fünf Teilzahlungen auf jährlich 4.000 €. Ausgezahlt werden dann aber auch nur 80 € im Monat.

Die Zahlung des Ausgleichsbetrags lohnt sich: Zahlt ein 58jähriger Arbeitnehmer 40.000 € als Einmalbeitrag mit einer bis zum 63. Lebensjahr aufgeschobenen Rente in die klassische Rürup-Rentenversicherung ein, erhält er unter Einschluss der Hinterbliebenenabsicherung eine garantierte Rürup-Rente von nur monatlich 125,90 € bei einem Versicherungsanbieter (mit Beitrags- und Kapitalrückgewähr) und 120,42 € bei einem Wettbewerber(mit Beitragsrückgewähr und 60 % Hinterbliebenenrente für gleichaltrigen Ehepartner).

Die garantierte gesetzliche Rente aus dem Ausgleichsbetrag liegt aber bei 160 € brutto, sofern bis zum 63. Lebensjahr knapp 49 Entgeltpunkte erreicht werden. Bei einem privat krankenversicherten Rentner macht sie inkl. 7,3 % Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 172 € aus. Doch auch die garantierte gesetzliche Rente von 143 € nach Abzug des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übersteigt die garantierte Rürup-Rente bei den kostengünstigen Direktversicherern um 14 bis 20 %.

Ausgleichsbetrag 50+

Nach der Einigung zur Flexi-Rente, die Ruheständlern die Möglichkeit gibt, auch nach Beginn der Altersrente dazuzuverdienen, soll die Altersgrenze für die Einmal- oder Teilzahlung von Ausgleichsbeträgen zum 1. Juli 2016 auf 50 Jahre sinken. Das wäre dann auch für die bis 1966 geborenen Arbeitnehmer (Gruppe 50plus im Jahr 2016) interessant. Ausgleichsbeträge könnten dann für den recht hohen Rentenabschlag von 14,4 % bei der Rente mit 63 in Form von Teilzahlungen auf insgesamt 13 Jahre verteilt werden.

Der Gesetzentwurf zur Flexi-Rente soll Anfang 2016 auf den Tisch kommen.

Zusatz- und Höherversicherungsbeiträge

Künftig soll es altersunabhängige freiwillige Zusatzbeiträge geben, wie seit 2011 von Vertretern der Deutschen Rentenversicherung vorgeschlagen. Diskutiert wird auch die Wiedereinführung der bis Ende 1998 möglichen Höherversicherungsbeiträge (zusätzliche Beiträge neben Pflicht- und freiwilligen Beiträgen) ins Gespräch gebracht. Dies bietet dann noch mehr Möglichkeiten, sein Geld renditeorientiert im höheren Alter anzulegen.

Die aktuelle Studie „Zusätzliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung“ wurde fachlich begleitet durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Wagner.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zu Ihrer gesetzlichen Rente, Erwerbsminderungs- und Witwenrente sowie bei der Planung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Natürlich beraten wir Sie auch zu den individuellen Möglichkeiten der zusätzlichen Altersversorgung. Sprechen Sie uns einfach an!

Kontaktinformationen:

Christian Wagner
Rechtsanwalt / Rentenberater / Fachanwalt für Sozialrecht



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