Zustand der Wohnung bei Einzug genau protokollieren

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Wer neu einzieht, sollte genau dokumentieren, welche Mengel die Wohnung hat. Denn diese Mängel können später bei einer Mieterhöhung eine Rolle spiele, allerdings nur, wenn man sie auch beweisen kann.

Mieter sollten beim Einzug den Zustand der Wohnung gut dokumentieren. Bestehen etwa Mängel, kann dies auch Auswirkungen auf spätere Mieterhöhungen haben, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 424 C 19813/11). Mieter müssen die Mängel dann aber beweisen können.

In dem verhandelten Fall war ein Mieter 1980 seine Wohnung eingezogen. Diese verfügte damals weder über eine Zentralheizung noch über eine Warmwasserversorgung, die Elektroinstallationen waren auf Putz verlegt. Im Laufe der Jahre wechselte der Vermieter. Die neue Vermieterin erhöhte die Miete unter Heranziehung des aktuellen Mietspiegels.

Der Mieter weigerte sich, die erhöhte Miete zu bezahlen, da in der Begründung auf den vom früheren Vermieter gestellten Zustand der Wohnung keine Rücksicht genommen wurde. Die Vermieterin entgegnete, dass ihr der damalige Zustand nicht bekannt sei.

Das Amtsgericht München gab der Vermieterin daher zum Teil Recht. Der Mieter müsse bei einem Mieterhöhungsverlangen die Umstände beweisen, die laut Mietspiegel zu einer Reduzierung der Miete führen würden. Kann er das nicht, wird auf den aktuellen Zustand der Wohnung abgestellt. In diesem Fall konnte der Mieter die fehlende Warmwasserversorgung und Heizung beweisen, nicht aber die mangelhafte Elektroinstallation.

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