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Zwangsversteigerung: wenn der Käufer nicht zahlt

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Oft geht es schneller als gedacht, durch unvorhergesehene Ereignisse in die Schuldenfalle zu tappen. Wegen Verschuldung kommt es dann in manchen Fällen zur Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie. Was aber passiert eigentlich, wenn der Käufer nachher nicht zahlt?

Durch unvorhersehbare Umstände finden sich Menschen manchmal plötzlich in einer hoch verschuldeten Situation wieder. Nicht selten muss dann die eigene Immobilie zwangsversteigert werden. So geschehen in einem Fall, über den kürzlich der WDR berichtete: Nachdem ihr Mann verstarb, blieb eine junge Frau mit ihrem Pferdehof, auf dem er seine Pferdearztpraxis betrieben hatte und den sie bewirtschaftete, allein auf einem riesigen Berg Schulden sitzen. Schlussendlich ordnete ihre Bank die Zwangsversteigerung des Pferdehofs an.

Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?

Für rund 2 Millionen Euro wurde der Hof schließlich versteigert. Doch der Käufer zahlte nicht. Für gewöhnlich fordern Banken von den Bietern 10 Prozent Sicherheitsleistungen, aber in diesem Fall hatte die Bank aus unerfindlichen Gründen darauf verzichtet. Sie berief sich auf Nachfrage darauf, dass der Gesetzgeber Gebote ohne Sicherheitsleistung als Regelfall vorsehe.

Dennoch ist es in der Praxis sehr ungewöhnlich, dass eine Bank freiwillig auf Sicherheiten verzichtet. Das bestätigte auch Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, im Interview mit dem WDR: „Bei der Größenordnung, um die es hier geht, ist es absolut üblich, dass eine Sicherheit zu leisten ist.“ Von einem anderen Kaufinteressenten verlangte die Bank in der Tat eine Sicherheitsleistung von über 188.000 Euro, nicht aber von dem späteren Käufer.

Für die Schuldnerin war dies eine katastrophale Situation. Was Betroffene, bei denen es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie kommt, tun können, um sich zu schützen, erklärt Guido Lenné im weiteren Verlauf des WDR-Beitrags.

Wie dieser Fall zeigt, hat das System der Zwangsversteigerungsverfahren hier scheinbar eine Lücke, in der Verbraucher nicht optimal geschützt sind. Schuldner, die mit einer möglichen Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie konfrontiert sind, sollten sich frühestmöglich anwaltlich beraten lassen, um eine so katastrophale Situation zu vermeiden. Die Anwaltskanzlei Lenné steht Betroffenen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.



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