Zwangsversteigerungsverfahren

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Wie sich in den aktuellen Debatten spiegelt, gehören Haus und Hof zu den wichtigsten Wirtschaftsgütern. Jeder Mensch braucht ein Dach über dem Kopf und eine ordentliche Wohnung. Die Gefährdung dieses Grundbedürfnisses stellt für jedermann eine existenzielle Krise dar. In solchen Fällen ist guter Rat meist teuer.

Zwangsversteigerung – langer Leidensdruck

Durch wirtschaftliche Nöte infolge von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung kommt es jedoch mitunter dazu, dass Haus und Hof zur Versteigerung anstehen. Meist kommt dies nicht überraschend und die Verfahren ziehen sich – schon allein wegen der nötigen sachverständigen Bewertung des Immobilienbesitzes – über einen längeren Zeitraum hin. Oft vergeht zwischen Anordnung der Zwangsversteigerung und dem ersten Versteigerungstermin ein Jahr, von Amtsgericht zu Amtsgericht ist dies unterschiedlich.

Rechtzeitig handeln statt nur zu erdulden

Vor diesem Hintergrund sollten Betroffene sich rechtzeitig Rechtsrat einholen. Wir erleben immer wieder, dass erst im Versteigerungstermin oder wenige Tage davor nach jedem Strohhalm gegriffen wird, den teilweise auch unseriöse Anbieter vor allem im Internet hinhalten.

Seriöse Beratung ohne unhaltbare Versprechungen

Eine Erstberatung durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kostet nach der aktuellen Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) maximal 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Vertretung im Termin kann demgegenüber erheblich kostspieliger werden. Gehen Sie davon aus, dass Sie grundsätzlich Vorkasse leisten müssen.

Wir stehen Ihnen für eine Erstberatung gern zur Verfügung. Unsere Expertise ergibt sich aus der häufigen Teilnahme an Versteigerungsterminen als Bankenvertreter und die langjährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter.



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