Zwangsvollstreckung - Ablauf, Arten, Vermögensauskunft - 5 Fragen und Antworten
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Zu einer Zwangsvollstreckung kommt es meistens dann, wenn berechtigte Forderungen auch nach (mehrfacher) Mahnung nicht gezahlt wurden. Sie ist in der Regel die letzte Maßnahme, die ein Gläubiger ergreift, um seine Forderung einzuholen.
1. Was genau ist eine Zwangsvollstreckung?
Zwangsvollstreckung bedeutet, dass Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um offene Forderungen beim Schuldner durchzusetzen (zum Beispiel durch eine Kontopfändung).
Der Gläubiger setzt seinen (Zahlungs-)anspruch also gegen den Willen des Schuldners mit Hilfe der Gerichte und des Gerichtsvollziehers durch. Dabei muss es nicht immer um Geld gehen, auch die Räumung einer Wohnung kann Gegenstand des Anspruchs sein.
Für eine Zwangsvollstreckung benötigt ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, den er beim Gericht beantragt. Dieser Titel berechtigt ihn dazu, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen zu lassen.
⚠️ Vollstreckt werden darf auch aus notariellen Urkunden, gerichtlich geschlossenen Vergleichen und Zahlungsbescheiden einer Behörde (z.B. Steuerbescheid).
§ Das Thema Zwangsvollstreckung ist im 8. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
2. Wie ist der Ablauf einer Zwangsvollstreckung?
Einen allgemeingültigen Ablauf gibt es nicht. Je nach Zwangsvollstreckungsmaßnahme unterscheidet sich das Vorgehen.
Bevor es zur Zwangsvollstreckung kommt, ist der Ablauf allerdings meist folgender:
- Zahlungserinnerung oder Mahnung - diese erhalten Sie zuerst, wenn Sie Rechnungen nicht zahlen. Der Unterschied liegt hierbei nur in der Ausdrucksweise, rechtlich gesehen haben sie dieselbe Funktion. Meistens erhalten Sie zwei oder drei Mahnungen, bevor gerichtliche Schritte zur Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
⚠️ Ab der zweiten Mahnung können Mahngebühren (ca. 2 - 3€) anfallen. - Sollte Sie trotz der Mahnungen nicht gezahlt haben, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht beantragen. Sobald Ihnen der Mahnbescheid zugestellt wurde, haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch (falls die Forderung des Gläubigers unbegründet ist).
- Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, kann der Gläubiger nach der 2 Wochen Frist einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
- Bei Erfolg hat der Gläubiger einen Titel gegen Sie erwirkt und somit die Grundlage für die anschließende Zwangsvollstreckung. (Er kann auch eine Klage einreichen, um ein Urteil zu erwirken.)
In unserem Ratgeber haben wir die Abläufe einiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen genauer beschrieben:

3. Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?
Die verschiedenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
- Pfändung - Pfändung von Sachen (Sachpfändung) oder Pfändung von Geld (Konto- oder Lohnpfändung)
➞ Mehr zum Thema Pfändung - Zwangsversteigerung - Versteigerung der Immobilie des Schuldners, dauerhafter Entzug des Eigentums
➞ Mehr zum Thema Zwangsversteigerung - Zwangsräumung - Räumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher (z.B. aufgrund von Mietschulden & Wohnungskündigung)
➞ Mehr zum Thema Zwangsräumung
4. Was ist die Vermögensauskunft bei einer Zwangsvollstreckung?
Wenn der Gläubiger gegen Sie einen Titel erwirkt hat, kann er einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, Ihnen die Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) abzunehmen.
💡 Meist wird diese Maßnahme von Gläubigern genutzt, die zuvor erfolglos versucht haben beim Schuldner zu pfänden.
Durch die Vermögensauskunft kann ein Gläubiger herausfinden, ob es beim Schuldner "noch etwas zu holen gibt". Denn in diesem Formular müssen detaillierte und vor allem wahrheitsgemäße Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners gemacht werden (z.B. Existenz von mehr als einem Konto). Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft muss vom Schuldner eidesstattlich versichert werden.
5. Wie kann eine Zwangsvollstreckung abgewendet werden?
Wenn eine Zwangsvollstreckung angekündigt wurde, ist es besonders wichtig, schnell zu handeln und sich professionelle Hilfe zu suchen, denn es gilt Fristen einzuhalten.
Unter gewissen Voraussetzung können Sie gegen eine Vollstreckung gerichtlich vorgehen oder sie versuchen, mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Tipps zu den gerichtlichen Möglichkeiten (z.B. die sogenannte sofortige Beschwerde), um eine Zwangsvollstreckung abzuwenden, haben wir in unserem Beitrag "Zwangsvollstreckung abwenden" für Sie zusammengefasst.
Als anwaltliche Schuldnerberatung können wir Ihnen dabei helfen, die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu überprüfen und eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen, um somit eine Zwangsvollstreckung zu verhindern, ohne das gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen.
➡️ Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht senden.
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