Zwei Kreditnehmer, einer stirbt ⚠️ Was ist im Todesfall?

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Kredite werden in vielen Fällen von zwei Personen gemeinsam aufgenommen, meistens von Lebens- oder Ehepartnern. Nicht immer wird der das Darlehen zum Laufzeitende problemlos zurückgezahlt, sondern es treten bestimmte Ereignisse bei den Kreditnehmern ein. 

So stellt sich beispielsweise die Frage, was mit dem Darlehen passiert, wenn einer der zwei Kreditnehmer stirbt. Auch nach einer Scheidung ist öfter zunächst zu klären, ob weiterhin beide Kreditnehmer haften müssen. Eventuell ist sogar die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nehmen zwei Personen einen Kredit auf, haften diese grundsätzlich gemeinsam

  • Ohne vertragliche Zusatzvereinbarung im Hinblick auf die Haftung greift die gesetzliche, gesamtschuldnerische Haftung

  • Falls einer von zwei Kreditnehmern einer stirbt, haften anschließend die Erben für die Schulden

  • Nach einer Scheidung ändert sich im Hinblick auf die Haftung nichts, sodass weiterhin beide Darlehensnehmer für die Schulden geradestehen müssen

Grundlage der gesamtschuldnerischen Haftung bei Krediten

Gemeinschaftliche Darlehen sind in der Praxis keine Seltenheit. Relativ häufig kommt es vor, dass zum Beispiel Ehepartner zusammen einen Kredit aufnehmen. Das erhöht unter anderem die Chance auf eine positive Kreditentscheidung seitens der Bank. Im Hinblick auf die Haftung steht fest, dass beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank für die Schulden geradestehen müssen. 

Inhalt der gesamtschuldnerischen Haftung ist, dass die Bank frei wählen kann, an wen sie sich bezüglich der Tilgung und Zinszahlung hält. Die gesamtschuldnerische Haftung muss im Kreditvertrag nicht zwingend festgeschrieben sein, da sie in der Regel nach dem BGB automatisch greift

Nur unter der Voraussetzung, dass etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, trifft dies nicht zu. Etwas komplexer könnte es werden, wenn einer der zwei Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann oder möchte, insbesondere aufgrund des eigenen Todes oder einer Scheidung.

Was passiert, wenn ein Kreditnehmer nicht mehr zahlt?

Es gibt mehrere Gründe, aus denen bei einem gemeinsamen Darlehen plötzlich einer der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Das sind insbesondere: 

  • Scheidung bzw. Trennung

  • Ratenbelastung zu hoch

  • Streit zwischen den Darlehensnehmern

Im Hinblick auf die Haftungsfrage haben diese zuvor genannten Gegebenheiten keine Auswirkungen. Damit ist gemeint, dass sich die Bank nach wie vor aussuchen kann, wer den Kredit nebst Zinsen zurückzahlen soll. 

Zahlt also ein Kreditnehmer die Raten nicht mehr, wendet sich der Kreditgeber einfach an den zweiten Darlehensnehmer. Dieser hat allerdings möglicherweise im Innenverhältnis die Option, den zweiten Kreditnehmer in Regress für die Hälfte der Darlehensrate zu nehmen

Was passiert mit dem Kredit nach dem Tod eines Darlehensnehmers?

Wenn bei einem Privatdarlehen der Darlehensnehmer verstorben ist, stellt sich die rechtliche Situation etwas anders dar. Normalerweise ist es so, dass die Schulden auf die Erben des verstorbenen Kreditnehmers übergehen, sollten diese das Erbe grundsätzlich annehmen.

Dahinter steht der Grundsatz, dass Erben nie ausschließlich nur das Vermögen übernehmen, sondern gleichsam existierende Schulden. Beim Privatkredit führt der Todesfall des Ehepartners demnach dazu, dass die Erben für die Darlehensschulden haften müssen.

Allerdings müssen Banken eventuell die Frage klären, ob es sich bei dem Verstorbenen um einen sogenannten „echten“ Kreditnehmer handelte oder nicht. Sollte ein wirtschaftliches Interesse an dem Kredit bestanden haben, ist von einem „echten“ Kreditnehmer auszugehen. Anders verhält es sich, wenn der verstorbene Ehepartner den Darlehensvertrag lediglich aus Gefälligkeit unterschrieben hat.

Normalerweise wird beim Privatkredit nach dem Todesfall der Kreditgeber einerseits auf den überlebenden Kreditnehmer und/oder zum anderen auf die Erben zurückgreifen. Das betrifft die Tilgung des Kredites und auch die Zinszahlung. Erben können der Haftung im Wesentlichen dadurch entgehen, dass sie das Gesamterbe - sowohl Vermögen als auch Schulden - ausschlagen.

Was passiert nach einer Scheidung?

Neben dem Tode des einen Kreditnehmers ist die Scheidung vom Ehepartner ein weiterer Anlass, bei dem über eine eventuelle Änderung im Hinblick auf die Haftung für ein Darlehen nachzudenken ist. In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle ändert sich jedoch nichts. Der Ex-Partner haftet auch nach der Scheidung weiter für die gemeinsame Schulden

In dem Zusammenhang ist sogar eine eventuelle Innenvereinbarung unerheblich. Diese könnte besagen, dass die zwei noch verheirateten Partner regeln, dass intern nur eine Person den Kredit zurückzahlen muss. Für die Bank hat das keine Auswirkungen. Sie kann sich auch nach der Scheidung oder einer Trennung weiterhin an einen oder beide Kreditnehmer nach Belieben wenden.

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Gemeinsam aufgenommene Darlehen können nach dem Tod eines Kreditnehmers oder nach einer Scheidung zu Streitigkeiten führen. So möchten manchmal die Erben den Kredit nicht weiterzahlen, obwohl sie die Erbschaft angenommen haben und somit auch für die Schulden haften. Sind Sie zum Beispiel in solch einem Fall der überlebende Kreditnehmer, können Sie mit CDR-Legal ein telefonisches Erstgespräch führen.

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