68 Ergebnisse für wegerisiko
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10.01.2019
von Rechtsanwalt Holger Bernd
… Unfallversicherung besteht (Az.: S 8 U 207/16). Demnach decke die Versicherung zwar grundsätzlich den Arbeitsweg mit ab, allerdings nur für das allgemeine Wegerisiko. Das Telefonieren auf dem Heimweg stelle hingegen eine unversicherte Tätigkeit dar …
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08.01.2019
von Christian Günther anwalt.de-Redaktion
… sind deshalb Risiken, die viele Beschäftigte in gleicher Weise betreffen. In solchen Situationen trägt der Arbeitnehmer das Risiko allein. Dazu gehört insbesondere das Wegerisiko, also das Risiko zum Beispiel aufgrund von Stau …
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06.02.2018
von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte …
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02.02.2018
von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
… nicht rechtzeitig zurück, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Hat er trotzdem einen Anspruch auf Vergütung? Kann oder muss er die Arbeit nachholen? Oder droht ihm gar eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitgebers in solchen Fällen? Wegerisiko beim …
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15.01.2018
von Rechtsanwalt Michael Haider
… Wegerisiko“ fällt in das allgemeine Lebensrisiko des Arbeitnehmers. Das heißt er ist selbst dafür verantwortlich, dass er morgens pünktlich zur Arbeit erscheint. Den Gegensatz zum allgemeinen Lebensrisiko stellt das sog. Betriebsrisiko dar …
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14.12.2017
von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
… Wer sich verspätet, kriegt für die Zeit, die er zu spät ist, keine Vergütung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwas für seine Verspätung kann oder nicht. Das Wegerisiko, also das Risiko, rechtzeitig zur Arbeit zu gelangen, hat …
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05.05.2015
von Christian Günther anwalt.de-Redaktion
… angekündigten Streik pünktlich zur Arbeit erscheinen. Wie Staus und schlechtes Wetter zählen sie zum sogenannten Wegerisiko. Ein Risiko stellen auch Unfälle dar. Gerade bei Mitfahrgelegenheiten stellt sich hier die Frage, wie welche Schäden …
07.11.2014
von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
… am Ende des Interviews. Bekommt man trotz streikbedingtem Ausfall Arbeitslohn? Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Wer verspätet zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für die verlorene Zeit Arbeitsentgelt zu bekommen …
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27.10.2014
von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
… wie immer ungeschnitten und auf den Punkt gebracht. Heute unter anderem folgende Themen: Bahnstreik: Was müssen Arbeitnehmer wissen? Arbeitslohn: Arbeitnehmer tragen grundsätzlich das so genannte Wegerisiko. Wer zu spät kommt, hat für …
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22.10.2014
von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
… Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Egal ob wegen Glatteis, Zugausfall, Bahnstreik oder Unwetter: Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Zeit nicht bezahlen. Darf man die verlorene Arbeitszeit nacharbeiten? Das gilt grundsätzlich nur …
20.10.2014
von Rechtsanwalt Armin Goßler
Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass sie das sogenannte Wegerisiko tragen. Bei angekündigten Streiks kann verlangt werden, dass ein Arbeitnehmer hiervon Kenntnis hat und daher alle zumutbaren Möglichkeiten ausschöpft, Verzögerungen …
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15.10.2014
von Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion
… Wegerisiko tragen sie alleine. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich selbst dafür die Verantwortung trägt, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Er muss also selbst eventuelle alternative Verkehrsmittel nutzen, um …
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03.02.2014
von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
… auf Anspruch auf Arbeitsentgelt trotz des Fernbleibens von der Arbeit besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer trägt nämlich das sogenannte Wegerisiko. Wenn er also aufgrund der gegebenen Wettersituation nicht zur Arbeit erscheinen kann, bekommt …
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30.07.2013
von Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion
… ist ein Stau, eine Naturkatastrophe, ein Streik bei den Verkehrsmitteln oder das Nichtfunktionieren des Autos kein Grund für verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz. Denn den Beschäftigten trifft das sog. Wegerisiko. Daher muss er dafür sorgen …
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15.11.2012
von Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion
… anwesend, kann aber wegen ausgefallener Maschinen nichts tun, muss der Chef weiter Lohn zahlen. Anders sieht es aber aus, wenn der Angestellte erst auf dem Weg zur Arbeit ist und etwa wegen Stromausfalls in der Bahn festsitzt. Kommt er dann zu spät, muss der Arbeitgeber die Fehlzeiten nicht bezahlen. Denn das sog. Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. (VOI)
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06.07.2011
von Rechtsanwalt Sören Machleb
… das Wegerisiko, wenn er seinen Arbeitnehmer schnell am Arbeitsplatz benötigt. Der Arzt, der Notfälle behandeln soll, der Arbeitnehmer der „so schnell wie möglich" zur Arbeit kommen soll, wenn eine ausgefallene Maschine repariert werden muss …
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11.03.2011
von Rechtsanwalt Thorsten Ruppel
… der Arbeitgeber den Bahnstreik als Grund der Verspätung akzeptieren? Nein, denn der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko, er muss sich darum kümmern, rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Der vorhersehbare Bahnstreik ist keine Ausrede. So etwas …
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03.03.2011
von Rechtsanwalt Thorsten Ruppel
… Wegerisiko, er muss sich darum kümmern, rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Vorhersehbare schlechte Wetterverhältnisse sind keine Ausrede. Der Arbeitgeber darf von seinen Angestellten erwarten, dass sie den Wetterbericht verfolgen und sich darauf …
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27.01.2011
von Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
… des Entgelts für diese Zeiten. Das Risiko für die Anfahrt zur Arbeit, das sogenannte Wegerisiko, liegt beim Arbeitnehmer. Zu diesem gesetzlichen Grundsatz gibt es nur dort Ausnahmen, wo ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der eine für …
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03.07.2007
von Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion
… sind zwar ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings greift der gesetzliche Unfallschutz nicht, wenn das Wegerisiko nicht mehr angemessen ist: Für einen Wegeunfall fehlt es im Fall einerseits am inneren Zusammenhang zwischen Fahrt …