101 Ergebnisse für Rücktrittserklärung

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BGH: Kosten definieren erheblichen Mangel - Beeinträchtigung der Funktion sekundär
BGH: Kosten definieren erheblichen Mangel - Beeinträchtigung der Funktion sekundär
| 22.07.2011 von Rechtsanwalt Sebastian Frings-Neß
… vor der Rücktrittserklärung bereits mehrfach nachgebessert wurde. Dies wirke sich nicht auf die Erheblichkeit aus. Im vorliegen Fall hatte der Rechtsvorgänger der Klägerinnen ein Wohnmobil für fast 135.000 Euro gekauft. Vier Mal musste die Werkstatt …
Die 1 % Regel beim Rücktritt von Kaufverträgen ( z.B. Hauskauf, Fahrzeugkauf etc.)
Die 1 % Regel beim Rücktritt von Kaufverträgen ( z.B. Hauskauf, Fahrzeugkauf etc.)
| 01.07.2011 von Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner
… der Funktionsbeeinträchtigung kommt es nur dann an, wenn der Mangel nicht behebbar ist oder die Mangelursachen zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt sind. Nach der Festlegung des Bundesgerichtshofs in der oben genannten Entscheidung …
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag – Wann ist ein Mangel erheblich? (BGH NJW 2009, 508)
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag – Wann ist ein Mangel erheblich? (BGH NJW 2009, 508)
| 18.02.2009 von Rechtsanwalt Bernd Michalski
… verneint, bejahte der BGH diese zu Recht: Beide Gerichte stimmen insoweit überein, dass es für die Frage, wann denn die Erheblichkeit des Mangels beurteilt werden müsse, allein auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankomme. Demnach …
Autokauf beim Händler: Rücktritt vom Kauf wegen Feuchtigkeit im Pkw
Autokauf beim Händler: Rücktritt vom Kauf wegen Feuchtigkeit im Pkw
| 07.01.2009 von Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
… ist, den Mangel zumindest provisorisch zu beseitigen. Für die Beurteilung, ob ein Mangel als geringfügig einzustufen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Käufers abzustellen. Zudem ist das Festhalten des Käufers …
Rücktritt vom Bauvertrag
Rücktritt vom Bauvertrag
| 25.04.2007 von Rechtsanwalt Sascha Förthner
Der Bauherr kann von einem Bauvertrag jedenfalls dann insgesamt zurücktreten, wenn der Unternehmer auch nach drei Nacherfüllungsversuchen nach Abnahme einen erheblichen Mangel noch nicht beseitigt hat. Mit wirksamer Rücktrittserklärung