Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwalt

Stefan Lamers

www.gssr.de
  • Öffentliches Baurecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Maklerrecht
  • Öffentliches Recht
  • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich biete Ihnen (Erst-)Beratungsgespräche gerne auch nach vorheriger Terminvereinbarung per Teams an. Auf Anfrage sind auch weitere Kommunikationstools möglich. Fragen Sie bitte einfach nach.
CW
von C. W. am 25.03.2025 um 21:25 Uhr
Fundierte, sachliche und freundliche Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Wir haben uns heute zum Thema Baurecht und Baugenehmigung beraten lassen. Vom Erstkontakt mit den Assistenten bis zum Beratungsgespräch was auf Grund von hoher Dringlichkeit innerhalb von 2 h ermöglicht wurde, sind wir rundum zufrieden mit…

Alle Bewertungen anzeigen (4)

Vita

Von 2003 bis 2010 studierte ich Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und wählte einen verwaltungsrechtlichen Schwerpunkt. Neben dem Studium arbeitete ich viereinhalb Jahre im Justiziariat der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Dort festigte sich meine große Affinität zum Verwaltungsrecht, die mir bis heute erhalten blieb.

Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 2010 begann ich zu einem verwaltungsrechtlichen, schwerpunktmäßig öffentlich-baurechtlichen Thema, zu promovieren. Daneben arbeitete ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer renommierten, international tätigen Großkanzlei in Köln.

Auch während des Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln von 2012 bis 2014 setzte ich meine Ausbildungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht, insbesondere im öffentlichen Baurecht. Unter anderem absolvierte ich eine Ausbildungsstationen im Baurechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz in Bonn und bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss (GSSR Rechtsanwälte).

Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft begann ich 2015 seine berufliche Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss. Darüber hinaus setzte ich zunächst mein Promotionsvorhaben fort, das ich während seines Referendariats unterbrochen hatte. Derzeit ruht dies allerdings auf unbestimmte Zeit.

Aufgrund meiner bisherigen Interessen und fundierten Kenntnisse im öffentlichen Baurecht und im Denkmalschutzrecht bin ich schwerpunktmäßig in diesen Gebieten tätig und betreue bundesweit Mandate. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte stellen das private Bau- und Architektenrecht sowie das Maklerrecht dar, in denen ich ebenfalls eine große Expertise erwarb. Doch auch Mandate zum allgemeine Zivil- und Vertragsrecht werden von mir bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss bearbeitet.

Seit Anfang 2022 bin ich Partner bei Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind:

Öffentliches Baurecht

Ich berate und vertrete Sie bei allen Problemen und Fragestellungen des öffentlichen Baurechts, beispielsweise dann, wenn Sie eine Baugenehmigung einreichen wollen oder einreichten und einen Ablehnungsbescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhielten. Auch bin ich Ihnen gerne behilflich, wenn Sie eine Ordnungsverfügung erhielten, beispielsweise eine Nutzungsuntersagung oder eine Abrissverfügung.

Sollte für ein Nachbargrundstück eine Baugenehmigung erteilt worden sein, prüfe ich für Sie, ob Sie durch das Bauvorhaben in eigenen Rechten verletzt sind und leite notwendigenfalls ein Klageverfahren ein, um Nachteile für Ihr Eigentum abzuwenden. 

Des Weiteren begleite ich Sie bei dem Erwerb von Grundstücken und Immobilien, um vorab zu klären, ob und in welchem Umfang das Grundstück bebaut werden kann oder ob die Immobilie in ihrem Bestand genehmigt ist und - sollte dies nicht der Fall sein - zumindest dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Ein Schwerpunkt besteht beispielsweise bei der Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit Planaufstellungsverfahren der Stadt oder Gemeinde. Soll beispielsweise ein Bebauungsplan oder ein Flächennutzungsplan aufgestellt oder geändert werden, dann kann ich für Sie klären, ob Sie hierdurch in Ihren Rechten verletzt sind. Sollte sich dies bestätigen, unterstütze ich Sie bei der Anfertigung einer fundierten Stellungnahme oder bei einer gerichtlichen Überprüfung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW).

Denkmalschutzrecht

Eines der relevantesten Nebengebieten des öffentlichen Baurechts ist das Denkmalschutzrecht. Zu diesem berate und unterstütze ich Sie, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude erwerben, umbauen, umnutzen oder sanieren möchten.

Gerade im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen gibt es ein großes Konfliktpotenzial mit den unteren Denkmalbehörden und den Denkmalfachbehörden. Als einzige Lobbyisten für Baudenkmäler stehen diese Behörden den vielen Vorhaben der Eigentümer kritisch gegenüber. 

(Privates) Baurecht & Architektenrecht

Wenn Sie als Bauherr*in ein Bauvorhaben planen und die öffentlich-rechtlichen Fragestellungen geklärt sind (s.o.), unterstütze ich Sie gerne bei der Umsetzung des Projekts im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts. Neben der Prüfung des Bauvertrags oder eines Architektenvertrags berate ich Sie über etwaige Risiken oder mache Sie auf einen Handlungsbedarf aufmerksam. 

Entstehen in der Bauphase oder auch danach Streitigkeiten wegen Baumängeln oder ausstehenden Honorar- bzw. Werklohnforderungen, helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen und notfalls durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Selbstverständliche berate ich auch Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker und Architekten in allen rechtlich relevanten Fragestellungen rund um Ihre Bauvorhaben.

Maklerrecht

Wenn Sie als Auftraggeber einen Maklervertrag abschließen und sich bereits vorab juristisch beraten lassen möchten stehe ich Ihnen ebenfalls im Maklerrecht unterstützend zur Seite. Gerne prüfe ich auch, ob Provisionsansprüche berechtigt sind und unterstütze Sie notwendigenfalls bei deren Abwehr.

Auch Makler gehören zu meinen Mandanten. Ich berate und unterstütze Sie bei der Ausgestaltung eines Maklervertrags und AGB, die den heutigen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Auch informiere ich Sie über Ihre Rechte und Pflichten oder prüfe die Zulässigkeit einzelner Klauseln in bestehenden Verträgen. Zudem betreue ich Sie beim Abschluss des Vertrags, setze Provisionsansprüche für Sie durch oder entwerfe Kündigungsschreiben.

Kontakt

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.


Stefan Lamers ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Kölner Anwaltsvereins
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins

Bewertungen 4

CW

von C. W. am 25.03.2025 um 21:25 Uhr

Fundierte, sachliche und freundliche Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Wir haben uns heute zum Thema Baurecht und Baugenehmigung beraten lassen. Vom Erstkontakt mit den Assistenten bis zum Beratungsgespräch was auf Grund von hoher Dringlichkeit innerhalb von 2 h ermöglicht wurde, sind wir rundum zufrieden mit der Beratung. Wir können die Kanzlei und Herrn Lamers uneingeschränkt weiter empfehlen. Wir wurden ausführlich über die rechtlichen Auswirkungen beraten und erhielten eine fundierte Abwägung mit Handlungsempfehlung. Herr Lamers hat uns vor maximalem wirtschaftlichen Risiko bewahrt.
SN

von S. N. am 17.03.2025 um 14:02 Uhr

Kompetente und freundliche Beratung
Öffentliches Baurecht
Sehr freundliche und umfassende Beratung, auch für Laien gut verständlich formuliert und erklärt. Das Gespräch zeugte von fundiertem fachlichem Wissen und der Bereitschaft zu helfen. Danke für das gute Telefonat
AT

von A. T. am 22.02.2024 um 16:13 Uhr

Sehr zuverlässig und kompetent
Öffentliches Baurecht
Hat sich in einen komplexen Prozess sehr zügig und kompetent eingearbeitet, verständlich beraten und das für uns so wichtige Ergebnis erzielt. Klare Weiterempfehlung.

Rechtstipps 9

Rechtsanwalt Stefan Lamers
(53)30.06.2023 von Rechtsanwalt Stefan Lamers
Baurecht & Architektenrecht
Öffentliches Baurecht
Verwaltungsrecht

Bauliche Änderungen an Bestandsgebäuden sind nicht unüblich...Je älter ein Gebäude ist, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht mehr ursprünglich genehmigten Originalzustand vorhanden

Titelbild
(42)31.05.2023 (aktualisiert am 26.06.2023) von Rechtsanwalt Stefan Lamers
Baurecht & Architektenrecht
Öffentliches Baurecht
Verwaltungsrecht

Wird das Nachbargrundstück bebaut, müssen viele Grundstückseigentümer erkennen, dass dies unliebsamen Auswirkungen für das eigene Grundstück haben kann:Die Nähe des Bauvorhabens zur gemeinsamen

Titelbild
(135)29.04.2023 (aktualisiert am 18.07.2023) von Rechtsanwalt Stefan Lamers
Baurecht & Architektenrecht
Öffentliches Baurecht
Verwaltungsrecht

Ist ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage ohne Baugenehmigung errichtet worden, obwohl sie genehmigungsbedürftig ist, dann ist sie formell rechtswidrig. Im Volksmund wird von einem

Kanzlei

gssr
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss

Wir sind eine Kanzlei mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Herzen von Köln.

Lassen Sie sich in unseren Kanzleiräumen beraten. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutern wir unserer Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informieren diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Besuchen Sie uns gerne i...

Zum Kanzleiprofil von Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss

Kollegen der Kanzlei 5

Kontaktdaten von Stefan Lamers

  • Adresse

    Hohenzollernring 103
    50672 Köln

    6.677,59 km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei-Impressum

Name des Diensteanbieters
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer PartG mbB
eingetragen beim AG Essen PR 1120
Partner der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkte Berufshaftung sind:
Jörg Garben, Rechtsanwalt
Markus Schlüter, Rechtsanwalt
Sven Schützler, Rechtsanwalt
Christian Reiss, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Gerd Fest, Rechtsanwalt
Bernhard Koch, Rechtsanwalt
Jochen Hoffmann, Rechtsanwalt
Stefan Lamers, Rechtsanwalt
Kontaktdaten
Hohenzollernring 103, 50672 Köln
Telefon 0221 – 399 24 – 0
Telefax 0221 – 399 24 10
E-mail info@gssr.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE232293110
Vertretungsberechtigung
Rechtsanwalt Jörg Garben, einzelvertretungsberechtigt
Rechtsanwalt Sven Schützler, einzelvertretungsberechtigt
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Christian Reiss, gemeinsam mit einem anderen Partner
Rechtsanwalt Markus Schlüter, gemeinsam mit einem anderen Partner
Rechtsanwalt Gerd Fest, gemeinsam mit einem anderen Partner
Rechtsanwalt Bernhard Koch, gemeinsam mit einem anderen Partner
Rechtsanwalt Jochen Hoffmann, gemeinsam mit einem anderen Partner
Rechtsanwalt Stefan Lamers, gemeinsam mit einem anderen Partner
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Mindestversicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftpflicht beträgt EUR 2.500.000,00 für jeden Versicherungsfall. Unsere Berufshaftpflichtversicherung besteht bei
HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht nach § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer. Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung besteht bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren i.S. d. § 36 VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verantwortlicher
Für den Inhalt der Internetseiten verantwortlich ist Rechtsanwalt Jörg Garben.
Gebühren- und Berufsordnungen

1. Rechtsanwälte
Die Grundlagen unserer beruflichen Tätigkeiten sind die folgenden Gebühren- und Berufsordnungen für Rechtsanwälte: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Berufsbezeichnung
Alle Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und als Rechtsanwälte Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Strasse 30, 50668 Köln.
2. Steuerberater
Die Grundlagen unserer beruflichen Tätigkeiten sind die folgenden Gebühren- und Berufsordnungen für Steuerberater: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung (DVStB), Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer, Steuerberatervergütungsverordnung (StBGebV). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesteuerberaterkammer www.bstbk.de eingesehen und abgerufen werden.
Berufsbezeichnung
Alle Steuerberater sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und als Steuerberater Mitglieder der
Steuerberaterkammer Köln, Volksgartenstr. 48, 50677 Köln.
3. Wirtschaftsprüfer
Die Grundlagen unserer beruflichen Tätigkeiten sind die folgenden Gebühren- und Berufsordnungen für Wirtschaftsprüfer: Wirtschaftsprüferordnung, Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Satzung für Qualitätskontrolle, Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung. Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Wirtschafsprüferkammer www.wpk.de eingesehen und abgerufen werden.
Berufsbezeichnung
Alle Wirtschafsprüfer sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und als Wirtschaftsprüfer Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße, 10787 Berlin.
Haftung
Wir haben alle Anstrengungen unternommen um auf dieser Internetseite richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen. Gleiches gilt auch für die Inhalte externer Internetseiten, auf die diese Seite über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist und auf die wir keinen Einfluss haben. Eine Haftung für rechtwidrige oder fehlerhafte Inhalte oder Schäden, die aufgrund der Nutzung der externen Internetseiten besteht daher nicht. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Die Internetseite stellt nur allgemeine Informationen zur Verfügung. Die Informationen stellt weder eine Rechtsberatung via Internet noch Online-Rechtsberatung dar.
Urheberrecht
Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Verbreitung der hier bereitgestellten Texte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der im Impressum genannten Personen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lamers

Rechtsanwalt

Stefan Lamers
5,04 Bewertungen

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Stefan Lamers möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Stefan Lamers über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Stefan Lamers eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Stefan Lamers stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Stefan Lamers variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Stefan Lamers aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Stefan Lamers stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Stefan Lamers weitere Kontaktwege.