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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

DW

von D. W. am 11.03.2024 um 12:34 Uhr

Menschlich / Ermutigend / Engagiert
Strafrecht
Nach einem Auffahrunfall wurde ich absolut z. Unrecht v.d. Staatsanwaltschaft wegen "Betrugsversuch" angezeigt. Niemand, außer Herr Schmidt konnte die Sachlage verstehen und mich vor dem Gericht sehr gut vertreten. Vielen vielen DANK! Kann ich nur empfehlen!"
RS

von R. S. am 13.02.2024 um 17:12 Uhr

Von R. S. am 13.02.24 Top Anwalt, bei dem man sich gut aufgehoben fühlt !!!
Strafrecht
Ich kann Herrn RA Stefan Schmidt und sein Team absolut empfehlen. Herr Schmidt und das Team sind äußerst kompetent und man fühlt sich bestens aufgehoben und vertreten. Herr Schmidt und das Team waren immer freundlich und stets erreichbar. Wer einen sehr guten Strafverteidiger mit einem Top Team im Hintergrund sucht, ist dort bestens aufgehoben. Das Verfahren wurde eingestellt. Nochmals vielen Dank ! Beste Grüße an Herrn RA Schmidt und sein Team.
Sehr geehrter Herr S.,
ich freue mich mit ihnen, dass das im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren aufgrund der eingereichten Einlassung/Stellungnahme zur Einstellung gebracht werden konnte. Zumal auch damit das eingeleitete Disziplinarverfahren "mit erledigt" wurde.
Ich wünsche ihnen alles Gute und stehe immer für sie zur Verfügung.
MfG
Schmidt
RA
WZ

von W. Z. am 07.02.2024 um 13:02 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Wir wurden außerordentlich gut beraten fachkundig vertreten wir sind voll und ganz zufrieden. Das Verfahren wurde eingestellt.
Ich bedanke mich!

Schmidt
RA
QM

von Q. M. am 06.02.2024 um 20:07 Uhr

Sehr gut
Allgemeine Rechtsberatung
Ganz gut.
RR

von R. R. am 04.12.2023 um 18:37 Uhr

Zuverlässig, kompetent
Strafrecht
Herr RA Schmidt,hat alles zur vollsten Zufriedenheit in meinem Sinne geklärt. Herr Schmidt ist stets freundlich, sehr kompetent und immer am Client. Er weiß was er tut! Er ist immer erreichbar.Wenn nicht meldet er sich umgehend zurück.Hier zählt noch ein Wort.Ich vertraue Herrn Schmidt vollumfänglich. Diesen verlässlichen Umgang auch des Teams um Herrn Schmidt ist findet man heute nur noch selten. Ich bedanke mich und wünsche Herrn Schmidt und dem Team ein besinnliches und ruhiges Weihnachtsfest und nur das Beste für das neue Jahr 2024.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für ihre lieben Worte!
Ich freue mich mit ihnen, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bereits bei der Staatsanwaltschaft erreicht werden konnte.
Ihnen und ihrer Familie wünsche ich alles Gute!
RA Stefan Schmidt
OS

von O. S. am 12.09.2023 um 19:18 Uhr

Top Anwalt! In meinem Team nennen wir sowas einen Ehrenmann der Wort hält.
Strafrecht
Ich kann Herrn RA Stefan Schmidt und sein Team zu 100% empfehlen. Ich könnte hier jetzt 4 Seiten schreiben, aber das braucht es nicht. Herr Schmidt und sein Team halten ihr Wort und das ist, worauf es an kommt. Die Steigerung von "sehr gut„ ist "äußerst gut„! Und Herr Schmidt und sein Team sind, was digitale Kommunikation, fachliche Kompetenz, Verfügbarkeit und Präzision angeht, einfach nur TOP und "äußerst gut„! Wir leben nun mal im digitalen Zeitalter 2023. Und wer einen Strafverteidiger mit einem Top Team im Hintergrund sucht, ist dort bestens aufgehoben. Das ist meine Erfahrung und Empfehlung. Beste Grüße an Herrn RA Schmidt und sein Team. Oliver Seifert
Sehr geehrter Herr S.,
schön, dass sie mit der Bearbeitung und dem Ergebnis ihrer Strafverteidigung durch mich zufrieden sind!
MfG
Schmidt
RA
DS

von D. S. am 27.08.2023 um 12:22 Uhr

Engagiert und zuverlässig
Strafrecht
Herr Stefan Schmidt kümmerte sich auf Anfrage sofort um mein Anliegen und arbeitete sehr engagiert. Er setzte sich zuverlässig für mich ein und beantwortete meine Anfragen sofort. Seine Arbeit als Strafverteidiger führte in meiner Angelegenheit zu einem optimalen Endergebnis. Ich würde ihn jeder Zeit weiterempfehlen.
Sehr geehrter Herr S.,
erfreulicherweise konnte sowohl das gegen sie eingeleitete Strafverfahren wegen des Vorwurfes der Gefährdung des Straßenverkehrs als auch der Körperverletzung (im Straßenverkehr) und auch das sich anschließende Ordnungswidrigkeitsverfahren jeweils zur Einstellung geführt werden. Somit erfolgte auch keine Sanktion bezüglich ihrer Fahrerlaubnis!
Insgesamt ein toller Ausgang!
Viele Grüße
Schmidt
RA
BM

von B. M. am 24.08.2023 um 13:11 Uhr

Erwartungen übertroffen!
Ordnungswidrigkeitenrecht
Die Entscheidung, mich an Herrn Schmidt als Rechtsbeistand zu wenden, fiel auf Grund seiner durchweg positiven Bewertungen.
Das wurde mehr als bestätigt: Bei Herrn RA Schmidt stimmte von A-Z einfach alles! Ein Anwalt, wie man ihn sich wünscht. Wenn es möglich wäre, hätte ich sechs Sterne vergeben.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank!
Erfreulicherweise konnte das noch im Bußgeldbescheid vorgesehene Fahrverbot durch mehrere Hauptverhandlungstermine am Amtsgericht beseitigt werden!
Viele Grüße
Schmidt
RA
IT

von I. T. am 18.04.2023 um 08:56 Uhr

Transparent und Klar
Verkehrsrecht
Sehr engagiert und kompetent, bis ins Detail.
Es war immer ein sehr ehrliches Interesse zu spüren.
Die Beratung und Einschätzung der Chancen wird immer sofort und vor allem klar und deutlich kommuniziert.
Sehr gute und schnelle Kommunikation, mit der Kanzlei und vor allem Herrn Anwalt Schmidt
Sehr geehrter Herr T.,
es ist nicht nur erfreulich, das dass Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Gefährdung des Strassenverkehrs (§ 315c StGB) aufgrung Alkoholkonsum in der Hauptverhandlung am Amtsgericht eingestellt wurde, sondern insbesondere auch, dass sie noch während der Hauptverhandlung ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten haben.
Viele Grüße an sie
Schmidt
RA
JS

von J. S. am 08.04.2023 um 20:49 Uhr

315c StGB Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen.
Verkehrsrecht
Absolut zu empfehlen!
Von der Beratung bis hin zum Gerichtstermin wirklich alles top!
Herr schmidt ist fachlich kompetent und zuverlässig!
Der Gerichtstermin lief sehr strukturiert ab, da ein Tag zuvor ausführlich alles besprochen wurde. Das eingeleitete Strafverfahren konnte somit abgewendet werden und das Urteil lautete Freispruch!!!

Vielen Dank!
Hallo Herr S.,
durch den Freispruch konnte also nicht nur eine Verurteilung, sondern auch ein endgültiger Entzug des Führerscheins und eine mögliche MPU verhindert werden.
Ich bedanke mich wiederholt für ihr Vertauen!
MfG
Schmidt
RA