Bewertungen von Stefan Schmidt
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Bewertungen
ST
von S. T. am 19.03.2021 um 09:11 Uhr
Sehr Professionell
Allgemeine Rechtsberatung
Schnell, selbstbewusst sehr Professionell, sehr erfahren, sehr nett und Respektvoll. War eine sehr tolle Erfahrung und Positive Verhandlungen mit ihnen. Ich würde Ihn nur weiter Empfehlen👍🏼👍🏼👍🏼
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Ich bedanke mich bei ihnen und bin froh, dass ich in diesem Strafverfahren behilflich sein konnte!
Viele Grüße!
Viele Grüße!
GN
von G. N. am 06.02.2021 um 10:13 Uhr
Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeitenrecht
Schnell, unkompliziert, erfolgreich
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Hallo Herr N.,
genauso soll es idealerweise sein!
Nämlich die schnelle Erledigung des Bußgeldverfahrens!
Vielen Dank für ihre Beauftragung, immer wieder gerne!
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt
RA
genauso soll es idealerweise sein!
Nämlich die schnelle Erledigung des Bußgeldverfahrens!
Vielen Dank für ihre Beauftragung, immer wieder gerne!
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt
RA
HH
von H. H. am 31.01.2021 um 21:27 Uhr
OWiG Verfshren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sehr zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigte Angelegenheiten.
SM
von S. M. am 24.01.2021 um 15:54 Uhr
Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Ich hatte einen Verkehrsunfall und suchte kurzfristig nach einer Rechtsberatung. In der Anwaltskanzlei Querbach & Schmidt wurde ich umgehend durch Herrn Schmidt telefonisch beraten. Er sondierte die für mich neue Situation - ganz klar, strukturiert und emphatisch. Die ToDos wurden verständlich besprochen. Ich fühlte mich direkt gut aufgehoben und kompetent beraten. Der weitere Verlauf lief absolut transparent bis zum Abschluss. Herzlichen Dank für die Unterstützung in der für mich zunächst unübersichtlichen Situation. Absolute Empfehlung!
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Guten Tag Frau M.,
ich bedanke mich noch einmal für ihren Auftrag sie anlässlich ihres Verkehrsunfalls gegen den strafrechtlichen Vorwurf verteidigen zu dürfen.
Ebenso bedanke ich mich ihre sehr netten Worte.
Viele Grüße
St. Schmidt
RA
ich bedanke mich noch einmal für ihren Auftrag sie anlässlich ihres Verkehrsunfalls gegen den strafrechtlichen Vorwurf verteidigen zu dürfen.
Ebenso bedanke ich mich ihre sehr netten Worte.
Viele Grüße
St. Schmidt
RA
MP
von M. P. am 19.12.2020 um 12:55 Uhr
Reibungslos und erfolgreich
Verkehrsrecht
Der Kontakt zum Anwalt und Kanzlei war sehr freundlich. Man wurde stets am Laufenden mit Abschriften zum Verfahren gehalten. In allem sehr kompetent und zu sehr empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Hallo Herr P.,
schön, dass ihr Verfahren so erfolgreich abgeschlossen werden konnte!
Ich danke für ihr Vertrauen und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
schön, dass ihr Verfahren so erfolgreich abgeschlossen werden konnte!
Ich danke für ihr Vertrauen und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
SS
von S. S. am 16.12.2020 um 12:28 Uhr
Ein Anwalt, der begeistert!
Verkehrsrecht
Kein Mensch braucht für sich einen Anwalt. Aber wenn, kann ich diesen Anwalt nur empfehlen. Wahnsinn!!!
In einer für mich sehr aussichtslosen verkehrsrechtlichen Situation, habe ich mich Herrn Schmidt anvertraut. Ich habe mich von der ersten Sekunde an sehr, sehr gut aufgehoben gefühlt. Bei unserem Termin in der Kanzlei hat Herr Schmidt sich ausgiebig Zeit genommen und ich hatte nie das Gefühl, als "Nummer" behandelt zu werden. Weder fachlich noch menschlich. Man fühlt sich menschlich von ihm aufgefangen und dies ist nicht aufgesetzt sondern ehrlich gemeint. Fachlich gab es nach diesem Termin keine Fragen die nicht beantwortet blieben. Herr Schmidt hat zu Anfang des Gespräch ausdrücklich betont, dass ich hier erst raus gehe, wenn alle Fragen meiner seits beantwortet sind.
Durch Corona hat die Kommunikation auch über Email und Telefon stattgefunden. Auch hier wurde sich Zeit für mich genommen.
Das Verfahren wurde gegen mich eingestellt, womit ich zu keiner Zeit rechnen konnte. Dafür nochmals vielen, vielen Dank Herr Schmidt!
In einer für mich sehr aussichtslosen verkehrsrechtlichen Situation, habe ich mich Herrn Schmidt anvertraut. Ich habe mich von der ersten Sekunde an sehr, sehr gut aufgehoben gefühlt. Bei unserem Termin in der Kanzlei hat Herr Schmidt sich ausgiebig Zeit genommen und ich hatte nie das Gefühl, als "Nummer" behandelt zu werden. Weder fachlich noch menschlich. Man fühlt sich menschlich von ihm aufgefangen und dies ist nicht aufgesetzt sondern ehrlich gemeint. Fachlich gab es nach diesem Termin keine Fragen die nicht beantwortet blieben. Herr Schmidt hat zu Anfang des Gespräch ausdrücklich betont, dass ich hier erst raus gehe, wenn alle Fragen meiner seits beantwortet sind.
Durch Corona hat die Kommunikation auch über Email und Telefon stattgefunden. Auch hier wurde sich Zeit für mich genommen.
Das Verfahren wurde gegen mich eingestellt, womit ich zu keiner Zeit rechnen konnte. Dafür nochmals vielen, vielen Dank Herr Schmidt!
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Sehr geehrter Herr S.,
ich freue mich mit ihnen, dass so ein hervorragendes Ergebnis in ihrem Ermittlungs-/Strafverfahren im Bereich des Verkehrs-Strafrecht erzielt werden konnte.
Gerne stehe ich ihnen jederzeit wieder zur Verfügung!
Mit vielen Grüßen
Stefan Schmidt
Strafverteidiger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht u. Verkehrsrecht
ich freue mich mit ihnen, dass so ein hervorragendes Ergebnis in ihrem Ermittlungs-/Strafverfahren im Bereich des Verkehrs-Strafrecht erzielt werden konnte.
Gerne stehe ich ihnen jederzeit wieder zur Verfügung!
Mit vielen Grüßen
Stefan Schmidt
Strafverteidiger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht u. Verkehrsrecht
JD
von J. D. am 18.11.2020 um 13:55 Uhr
Kompetente und transparente Beratung
Verkehrsrecht
Herr Schmidt hat es geschafft, mein Anliegen, dass für mich sehr aussichtslos aussah zu meiner Zufriedenheit zu lösen. Während der Bearbeitung war er stets transparent und für Nachfragen offen. Falls ich nochmals Hilfe im Bereich Verkehrsrecht benötigen würde, wäre Herr Schmidt definitiv meine erste Wahl!
MB
von M. B. am 02.11.2020 um 18:23 Uhr
Zuverlässige Kollege
Strafrecht
Für internationale Rechtsberatung ist der Kollege Schmidt immer empfehlbar
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Frau Kollegin,
die gemeinsame Verteidigung des deutschen Mandanten in Spanien war sehr erfolgreich!
Ich danke für die gute deutsch-spanische Zusammenarbeit!
Viele Grüße!
die gemeinsame Verteidigung des deutschen Mandanten in Spanien war sehr erfolgreich!
Ich danke für die gute deutsch-spanische Zusammenarbeit!
Viele Grüße!
VH
von V. H. am 24.09.2020 um 11:55 Uhr
Strafvollstreckung
Strafrecht
Der Kontakt war echt klasse! Herr Schmidt hat aufgrund der Dringlichkeit meines Anliegen am nächsten Tag sich Zeit genommen und direkt mit mir zusammen die Anträge fertig gemacht. Zudem hat er dafür gesorgt das die Vollstreckung der Freiheitsstrafe bis meine Anträge bearbeitet worden sind nicht vollstreckt wird. Ich kann Ihn ohne jeden Zweifel empfehlen, fachlich und menschlich
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Ich bedanke mich!
Die Strafvollstreckung konnten wir bis auf weiteres vermeiden, jetzt gilt es eine endgültige positive Entscheidung der Strafvollstreckungsbehörde zu erreichen!
Ich bleibe am Ball!!
Die Strafvollstreckung konnten wir bis auf weiteres vermeiden, jetzt gilt es eine endgültige positive Entscheidung der Strafvollstreckungsbehörde zu erreichen!
Ich bleibe am Ball!!
LC
von L. C. am 10.07.2020 um 11:41 Uhr
Rechtsgebiet: Strafrecht
Strafrecht
Hochprofessionelle Vertretung.
Zu jeder Zeit befand ich mich in sicheren Händen, fachlich und menschlich überaus kompetent.
Sehr gute Beratung und ein erfolgreich abgeschlossener Fall.
Definitiv weiter zu empfehlen. Nochmals vielen vielen Dank :)
Zu jeder Zeit befand ich mich in sicheren Händen, fachlich und menschlich überaus kompetent.
Sehr gute Beratung und ein erfolgreich abgeschlossener Fall.
Definitiv weiter zu empfehlen. Nochmals vielen vielen Dank :)
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Sehr schön, daß sie so zufrieden sind! Vielen Dank für ihre Bewertung!
Gemessen an dem erheblichen strafrechtlichen Vorwurf wurde nach meiner Meinung -wie bereits besprochen- ein optimales Ergebnis erzielt!
Viele Grüße an Sie
RA Stefan Schmidt
Gemessen an dem erheblichen strafrechtlichen Vorwurf wurde nach meiner Meinung -wie bereits besprochen- ein optimales Ergebnis erzielt!
Viele Grüße an Sie
RA Stefan Schmidt