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MK

von M. K. am 03.11.2018 um 10:39 Uhr

Beste Beratung & Umsetzung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Lengnick bearbeitete unseren Fall gegen die Aachener Bausparkasse zügig und rechnete sehr kulant ab.
Gerne habe ich dem Mandanten zu dem Thema Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse zur Vermeidung der Fortzahlung der Verzinsung geholfen. Selbstverständlich achte ich auf die Wirtschaftlichkeit des Vorgehen, gerade dann, wenn der Mandant keine Rechtsschutzversicherung hat.
CH

von C. H. am 17.10.2018 um 11:06 Uhr

Inakzeptabel
Allgemeine Rechtsberatung
Meine Frau hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Sie überfuhr eine Ampel bei grün und ein LKW rammte sie beim Wenden. Herr Lengnick empfahl uns einen Gutachter, der ein überteuertes Gutachten anfertige. Daraufhin lehnte das Gericht die Zahlung des Gutachtens ab. Dieser und weitere Fehler des Anwalts brachten uns erheblichen wirtschaftlichen Schaden ein.
Der Vorwurf ist aus der Luft gegriffen. Der PKW hatte einen nicht reparierten Vorschaden. Das Gutachten war nicht überteuert, sondern der Mandant hatte dem Gutachter nicht nur den Auftrag gegeben, den Schaden aus dem Unfall, sondern auch den Vorschaden an dem PKW zu bewerten. Infolgedessen waren die Kosten des Gutachters nicht vollständig auf die Versicherung umlegbar. In der Klageschrift hatte ich zwischen den Kosten des Unfalls und des Vorschadens exakt abgegrenzt. Auch "weitere Fehler" gab es nicht. Im Gegenteil. Ich hatte - wie immer - engagiert gekämpft. Dem Mandanten passt der Ausgang nicht, obwohl er sich mit meiner Hilfe überwiegend erfolgreich gegen die nicht zahlende Versicherung durchsetzte.
TS

von T. S. am 28.09.2018 um 09:04 Uhr

hilfreiche Antwort auf meine Rückfrage
Allgemeine Rechtsberatung
Präzise Antwort
Gerne helfe ich. Es ging um einen Vertrag mit der BSQ Bauspar AG im Tarif Q 4. Der Anspruch auf Auszahlung des Bonuszinses hängt nach den Bausparbedingungen davon ab, dass auf das Bauspardarlehen verzichtet wird. Nach einem bis vor Kurzem noch im Internet bereit gehaltenen Formular konnte der Verzicht noch nach Kündigung durch die BSQ Bauspar AG wegen Vollbesparung erklärt werden. Inzwischen ist das Formular zwar entfernt. Alle betroffenen Bausparer, deren Vertrag wegen Vollbesparung bis zur Herausnahme des Formulars gekündigt wurden können sich immer noch darauf berufen. Gerne stelle ich das Formular für den Verzicht auf das Bauspardarlehen zwischen Kündigung und Auszahlung zur Verfügung.
NK

von N. K. am 13.09.2018 um 11:10 Uhr

Erfolgreich gegen Pfando's Cash & Drive GmbH
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wollte meinen Mercedes bei der Firma Pfando´s cash & drive GmbH beleihen. Dort wurde ich überlistet und unterschrieb, dass ich den Wagen an Pfando verkaufe. Der Kaufpreis war lächerlich niedrig. Der Wagen wurde mir dann von Mitarbeitern der Firma Pfando vom Parkplatz weg genommen.
Dank Herrn RA Stephan Lengnick habe ich den Wagen im Ergebnis wieder bekommen.

Ich kann Herrn RA Lengnick uneingeschränkt als engagierten und fachlich versierten Anwalt empfehlen.
Die Firma geht bei Vereinbarung eines Kaufvertrages mit Rückvermietung an den ehemaligen Eigentümer trickreich vor - sog. sale and lease back - Verfahren. Nachdem kombinierte Kauf- und Mietverträge im sale and lease back - Verfahren bei Vereinbarung einer Rückkaufoption als finanzierungsähnliches Geschäft eingeordnet werden, wird von den Mitarbeitern der Firma immer wieder einmal die Rückkaufoption nur mündlich in Aussicht gestellt. Wer das glaubt, verliert jedoch sein Eigentum.
LN

von L. N. am 26.08.2018 um 11:12 Uhr

Bzgl. im Widerruf im Internet
Allgemeines Vertragsrecht
Ich bezahlte im Jahre 2011 einen Betrag 2000 € als Anzahlung auf den Kauf von Gutscheinen bei der Firma Lyoness Europe AG. Am 26.07.2018 beauftragte ich den auf die Lyoness Fälle spezialisierten Anwalt Stephan Lengnick in Dresden mit der Rückholung meines Geldes. Bereits am 15.08.2018 hatte ich mein Geld auf dem Konto. Herr Lengnick kennt sich mit dem Modell wirklich gut aus. Er empfahl mir eine kostengünstige Abwicklung. Ich kann ihn wärmstens als Lyoness Anwalt empfehlen.
Der Widerruf des Gutscheinkaufs führt zum Entstehen eines Rückabwicklungsschuldverhältnisses. Die Ansprüche auf Rückerstattung der Anzahlungen auf Gutscheinkäufe bei der Lyoness Europe AG, vertreten durch die mWG myWorld Germany GmbH, früher einmal als Lyoness Deutschland GmbH firmierend verjähren frühestens 10 Jahre nach der Einzahlung, was den meisten Betroffenen nicht bewußt ist. Anzahlungen auf Gutscheinkäufe aus dem Jahre 2010 können also noch mindestens bis zum 31.12.2020 geltend gemacht werden. Auch sog. Business Kunden der Firma Lyoness Europe AG sind in den allermeisten Fällen Verbraucher und nicht Unternehmer und haben die Rückforderungsmöglichkeit. Wer unter der Geltung der AGB der Firma Lyoness Europe AG von 2010 eingezahlt hat, hat wegen Unwirksamkeit von AGB der Firma Lyoness auch als Unternehmer noch eine Rückforderungsmöglichkeit. Daher sollte man einen auf die Lyoness Fälle spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Gerne habe ich dem Mandanten geholfen.
SD

von S. D. am 13.08.2018 um 13:31 Uhr

Restschuldversicherung
Versicherungsrecht
Anrwortet superschnell. Sehr netter Anwalt, dessen Vergütung nicht im Vordergrund steht. Top.
Ich freue mich, Frau S.D. gegen gegen die Societe Generale / Cardif wegen des Anspruches auf Zahlung der Restschuldversicherung geholfen zu haben. Die Versicherung versucht immer wieder, eigentlich bestehende Ansprüche mittels fehlerhafter Auslegung ihrer eigenen AGB abzuwehren.
PH

von P. H. am 29.07.2018 um 13:58 Uhr

Widerruf Verbraucherdarlehen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr RA Lengnick hat mich zu dem Widerruf meines Verbraucherdarlehens vertreten. um eine wirtschaftliche Lösung zu ermöglichen, hat Herr Lengnick die Anwaltskosten sehr moderat abgerechnet. ich kann Herrn RA Lengnick jederzeit weiter empfehlen.
P.H.
Die Banken setzen beim Widerruf von Verbraucherdarlehen auf Verschleppung. So lange der Verbraucher das Darlehen nicht zurück gezahlt hat, erhält die Bank weiter den Vertragszins. Entscheidend ist daher ein zügiges Vorgehen.
MB

von M. B. am 25.07.2018 um 10:24 Uhr

Top Beratung und Abwicklung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich beauftragte Herrn RA Lengnick mit der Rückforderung von Einzahlungen in ein dubioses Kapitalanlagemodell. Innerhalb von wenigen Wochen erreichte Herr Lengnick, dass ich einen Großteil der eingezahlten Gelder zurück erhielt. Mit der Kommunikation und Abstimmung war ich höchst zufrieden. Vielen Dank.
Die Firma Lyoness Europe AG hat in den Jahren 2010 bis 2012 in großem Umfang Gelder als Anzahlungen auf Gutscheinkäufe vereinnahmt. Im Regelfall liegt ein Verbrauchergeschäft vor. Daher können bei Fehlen oder Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung die geleisteten Anzahlungen auf Gutscheinkäufe auch heute noch von der Lyoness Europe AG zurückgefordert werden.
AT

von A. T. am 21.07.2018 um 08:54 Uhr

Mietsache
Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Lengnick ist immer ansprechbar und energisch und hat meine Mietsache nach vielen Jahren des Streits mit meinem Vermieter zu einem für mich sehr günstigen Ende gebracht.
Besonders hervorheben kann ich seine bautechnischen Kenntnisse, wenn es um das Beurteilen von Mängeln geht.
Ich kann Herrn Lengnick als Anwalt sehr empfehlen.
Gegenüber ignoranten Vermietern brauchen Mieter einen harten und durchsetzungsstarken Anwalt. Die Mandantin musste 4 Jahre prozessieren, um alle Versuche der Vermieter, ihre Rechte zu ignorieren abzuwehren.
GG

von G. G. am 13.06.2018 um 21:23 Uhr

Erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche gegen Sparkassenversicherung Sachsen
Versicherungsrecht
Bei einem Sturmschaden wurde der Anbau unserer Garage stark beschädigt. Die Sparkassenversicherung behauptete, der Anbau sei nicht mit versichert. Herr RA Lengnick hat aus den Versicherungsbedingungen herausgearbeitet, dass der Anbau - so wie beim Wohnhaus ein Nebengebäude - als mit versichertes Nebengebäude versichert ist und dies mit Fundstellen belegt. Die Versicherung lenkte daraufhin ein. Auch bei mir kulante Handhabung der Anwaltskosten.
Bei komplizierten Fragen des Versicherungsvertragsrechtes sollte man einen Rechtsanwalt einschalten, der sich mit der Auslegung von Versicherungsverträgen insbesondere den hierzu gehörenden Versicherungsbedingungen auskennt.