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GG

von G. G. am 13.06.2018 um 21:23 Uhr

Erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche gegen Sparkassenversicherung Sachsen
Versicherungsrecht
Bei einem Sturmschaden wurde der Anbau unserer Garage stark beschädigt. Die Sparkassenversicherung behauptete, der Anbau sei nicht mit versichert. Herr RA Lengnick hat aus den Versicherungsbedingungen herausgearbeitet, dass der Anbau - so wie beim Wohnhaus ein Nebengebäude - als mit versichertes Nebengebäude versichert ist und dies mit Fundstellen belegt. Die Versicherung lenkte daraufhin ein. Auch bei mir kulante Handhabung der Anwaltskosten.
Bei komplizierten Fragen des Versicherungsvertragsrechtes sollte man einen Rechtsanwalt einschalten, der sich mit der Auslegung von Versicherungsverträgen insbesondere den hierzu gehörenden Versicherungsbedingungen auskennt.
DB

von D. B. am 03.06.2018 um 09:32 Uhr

Widerruf / Immobiliarerkredit
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
die Rechtsberatung zum Widerruf gegenüber dem Geldinstitut war sehr erklärend, für meine Person. Aufgrund der aussführlichen Darlegung und die daraus folgenden rechtlichen Schritte zum Widerruf Immomilienkredit, habe ich Herrn RA Lengnick das Mandat erteilt. Herr RA Lengnick hat den gesamten juristischen Vorgang, Widerruf, zu einen - Ausgezeichneten Abschluß - für meine Person gebracht. Ein weiter empfehlen von Herrn RA Lengnick ist ein -Muß-.
von D. B. 03.06.2018
Das Thema Widerruf Verbraucherdarlehen bleibt interessant. Die Banken versuchen regelmäßig die Abwicklung zu verschleppen, weil sie auch nach dem Widerruf den Vertragszins erhalten, so lange die Darlehensvaluta nicht zurück gezahlt wurde. Die Rückabwicklung durch Rückzahlung scheitert jedoch scheinbar an der Vorleistungspflicht ( § 322 Abs. 2 BGB i.V.m. der Vereinbarung einer beständigen Vorleistungspflicht ).

Für die Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten benötigt man spezielle Kenntnisse, wie die Verträge nach dem Widerruf abgerechnet werden, welche Aufrechnungen zu erklären sind und welche speziellen prozessualen Möglichkeiten bestehen. Hierzu benötigt man auch spezielle Kenntnisse des Grundschuldrechtes. Im konkreten Fall lenkte die Bank erst ein, als die merkte, dass sie ein erhebliches Prozeßkostenrisiko einging, ohne einen weiteren Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu haben.
SG

von S. G. am 23.05.2018 um 13:57 Uhr

Unternehmensberatung
Werkvertragsrecht
Herr RA Lengnick vertritt unseren kleinen Handwerksbetrieb seit vielen Jahren mit Umsicht, ist ständig ansprechbar und hilfsbereit. Die Frage der Anwaltsgebühren handhabt Herr Lengnick mit Augenmaß. Er ist immer darauf bedacht, uns unnötige Risiken zu ersparen. Wir können Herrn RA Lengnick wärmstens als einen Anwalt der alten Schule empfehlen.
Vielen Dank. Auch ein Anwalt ist Mensch und braucht ab und zu etwas Aufmunterung.
JB

von J. B. am 22.05.2018 um 21:08 Uhr

Darlehensabwicklung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Zügig und lösungsorientiert arbeitender Anwalt. Herr Lengnick zeigte sich bei der Frage des Anwaltshonorars entgegenkommend. Vielen Dank.
Danke für das Kompliment. Gerade im Falle der Durchsetzung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrag muss man sich als Anwalt flexibel verhalten, da sonst der Mandant im Ergebnis von dem Recht auf Rückzahlung nach dem Widerruf nichts hätte. Das wirtschaftliche Ergebnis zählt.
JD

von J. D. am 18.05.2018 um 17:22 Uhr

Widerruf durchgesetzt
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Nach sehr langer und zäher Verhandlung hat es Herr Lengnick erreicht, dass die DKB Bank unseren Widerruf akzeptierte und im Wege eines Vergleiches unsere Grundschuld frei gegeben hat. Herr Lengnick war bei der Abrechnung kulant, hat mit seinen Anwaltsgebühren lange gewartete und gewährte einen Nachlass auf die normalen Anwaltsgebühren, so dass der Vergleich für uns auch wirtschaftlich wurde. Danke.
Gerne habe ich den sehr symphatischen Mandanten geholfen. Leider ignorieren Banken auch eine eindeutige Rechtslage sehr häufig, einfach weil sie z.B. bei einer Grundschuldbesicherung in Deutschland immer am längeren Hebel sitzen.
TI

von T. I. am 16.05.2018 um 19:50 Uhr

Nicht engagiert
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Die Arbeitsweise von Herrn Lengnick kann ich nicht für gut bewerten. Es fehlt an jeglichem Engagement bei der Arbeit. Bei Nachfragen zum Stand wird man nur vertröstet. Ein durch Herrn Lengnick angebote Verfahrensweise zur Rückerstattung der Anwaltskosten wurde angenommen, jedoch wurde nie Geld zurück erstattet. Seit Monaten gibt es keinen Kontakt von Herrn Lengnick zu uns. Daher finden wir das Herr Lengnick leider nicht zu empfehlen ist.
Leider hat mir der Mandant vor Veröffentlichung der Bewertung keine Gelegenheit gegeben, mein Versprechen bei Aussichtslosigkeit des weiteren Vorgehens das gezahlte sehr kleine Honorar zurück zu zahlen zu erfüllen. Ich war wie immer sehr engagiert und wollte den Mandanten helfen. Die Bewertung empfinde ich als unfair und unsachlich. Glücklicherweise gibt es nur wenige Mandanten, die meine bodenständige und menschlich faire Art nicht schätzen. Schade.
FR

von F. R. am 16.05.2018 um 10:49 Uhr

schwebend
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Wir müssen uns leider zum heutigen Zeitpunkt der letzten Bewertung anschließen. Seit 2016 ist auch in unserem Fall zum Widerspruch eines Darlehensvertrages nichts endlich gesprochen. Wir schweben in der Warteschleife und wissen nicht wie wir uns der Bank und Herrn RA Lengnik gegenüber verhalten sollen. Antworten erhalten wir leider nur sporadisch oder seit Monaten gar nicht. Wie soll man mit dieser Kommunikation erfolgreich zusammen arbeiten?
Leider hat mir der Mandant - so wie auch der Freund von ihm in der nachfolgenden negativen Bewertung - vor der Bewertung keine Gelegenheit zur Klärung gegeben. Der Mandant hatte eine bestimmte Erwartungshaltung zur Frage der Unwirksamkeit der von seiner Bank verwendeten Widerrufsbelehrung. Trotz kulanter Handhabung der Kosten schreibt der Mandant negative Bemerkungen. Damit muss man als Anwalt leben. Einfach ärgerlich. Stephan Lengnick
TF

von T. F. am 02.05.2018 um 13:01 Uhr

Mehrfache Betreuung bei Architekten- und Werksvertragsrecht
Werkvertragsrecht
Seit mehreren Jahren betreut Herr Lengnick unsere mittelständische Ingenieurgesellschaft zu allen Fragen des Architekten- und Werkvertragsrechts sehr erfolgreich.
Er ist mittlerweile als Firmenanwalt etabliert, der auf Abruf und zu verschiedenen Themen berät, schlichtet oder uns auch in strittigen Fällen vertritt.
Herr Lengnick ist immer ansprechbar und sehr engagiert.
Vielen Dank. Seit 1996 widme ich mich dem Bau- und Architektenrecht. Ich habe mehr als 250 Gerichtsverfahren intensiv bearbeitet.
TF

von T. F. am 02.05.2018 um 12:53 Uhr

Lieferung eines leeren Paketes - Erstattung Kaufpreis
Allgemeines Vertragsrecht
Ich kann Herrn RA Lengnick wärmstens empfehlen.
Herr Lengnick hat mir und meiner Familie gegen einen Internetlieferanten geholfen. Wir erhielten ein Paket geliefert, welches leer war.
Die Firma wollte dennoch den Kaufpreis nicht erstatten und wir mussten den Weg über eine Klage gehen.
Innerhalb kürzester Zeit hatten wir unser Geld mit allen Kosten wieder.
Danke.
Gerade bei kostenempfindlichen Mandanten muss man auch auf die Durchsetzbarkeit der Kostenerstattungsansprüche achten. Auch als Anwalt freut man sich, wenn der Mandant sein Geld zurück erhält, ohne mit Kosten belastet zu werden.
GJ

von G. J. am 20.04.2018 um 22:11 Uhr

Erfolgreiche Rückzahlung von Einzahlungen in ein dubioses Geschäftsmodell
Allgemeines Vertragsrecht
Ich habe Herrn Lengnick mit der Durchsetzung des Anspruches auf Rückzahlung von Einzahlungen in ein dubioses Geschäftsmodell beauftragt. Herr Lengnick bearbeitete das Mandat zügig, umsichtig und blieb hartnäckig in dem Fall bis die Rückzahlung erfolgte. Ich kann Herr Lengnick nur weiterempfehlen.
Gerne habe ich wieder einem Mandanten über den Weg des Widerrufs der auf Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung geholfen, nachdem andere Kollegen diesen Weg nicht gesehen haben. Für einen spezialisierten Anwalt ist diese schwierige Materie ein sehr mächtiger Hebel, um auch länger zurück liegende Verträge rückabzuwickeln.