6 Ergebnisse für Schadensersatz
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05.02.2015
von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
… Aus diesem Grund verweigerte die Kaskoversicherung die Zahlung. Nunmehr hat das OLG Hamm den Autofahrer verpflichtet, 13.000,-- € Schadensersatz an die Leasinggesellschaft zu zahlen (OLG Hamm, AZ: 18 U 84/13).
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05.04.2013
von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
… an Fahrzeugen. In einem vom Landgericht Halle entschiedenen Fall war ein Autofahrer korrekt mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf der A 9 gefahren, als er über ein 10 cm tiefes Schlagloch fuhr und sein Fahrzeug beschädigte. Das Land Sachsen-Anhalt wurde zu Schadensersatz verurteilt (LG Halle, AZ: 4 0 774/11).
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18.02.2013
von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
Das Recht auf Einfädeln im Reißschlussverfahren gilt nur beim Wegfall einer Spur, wie oft auf Autobahnen. Wenn dagegen eine Spur durch ein Fahrzeug blockiert ist und es dahinter „normal" weitergeht, besteht kein Anspruch auf Einfädeln. Kommt es dann zu einem Unfall, kann der Einfädelnde keinen Schadenersatz verlangen (AG München; AZ: 334 C 28675/11).
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15.02.2013
von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
… vor der Kollision war der Rückwärtsfahrer zum Stillstand gekommen, so dass seine Versicherung Schadensersatz verweigerte. Nach Ansicht des OLG Hamm gelten beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz erhöhte Sorgfaltsanforderungen, insbesondere beim Zurücksetzen aus einer Box. Das Gericht teilte daher den Schaden zwischen den Parteien hälftig auf (OLG Hamm, AZ: I-9 U 32/12) .
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15.08.2012
von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
… der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn -, wächst entsprechend sein Schuldanteil. Im entschiedenen Fall musste der Auffahrende 2/3 des Schadensersatzes zahlen, weil er mit 200 km/h erheblich zu schnell unterwegs war. Der auffahrende Autofahrer …
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13.08.2012
von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
… als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wächst sein Schuldanteil entsprechend. Im entschiedenen Fall musste der Auffahrende 2/3 des Schadensersatzes zahlen, weil er mit 200 km/h erheblich zu schnell unterwegs war. Der auffahrende Autofahrer wurde nur zu 1/3 belastet, da er den „zu schnell fahrenden" Pkw beim Spurwechsel nicht mehr wahrnehmen konnte (OLG Oldenburg, AZ: 3 U 69/11).