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teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung

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Online-Rechtsberatung
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung bietet Online-Rechtsberatung an.
BD
von B. D. am 28.02.2025 um 11:49 Uhr
Wiedereinstellung Beamtenverhältnis
Beamtenrecht
Herr Reckling, hat mich umfangreich beraten und war unglaublich schnell erreichbar per Teams/E-mail oder telefonisch und das auch kurzfristig. Das buchen von Teams-Besprechungsterminen über ein Tool ist in der heutigen Zeit ein Segen! Er hat…

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Bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für: 

Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Promotionsrecht | Privathochschulrecht | Studienplatzklagen | Datenschutzrecht | Beamtenrecht


Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München ist eine bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für das Öffentliche Recht. 

Wir unterstützen Sie dabei, die Herausforderungen von Morgen bereits heute annehmen zu können. Als Kanzlei. Als IT-Spezialist:innen. Dank unserer interdisziplinären Kompetenz setzen wir auch komplexe Vorhaben mit Weitsicht und Durchblick um.

Als Denkfabrik stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner bei der Realisierung Ihres Vorhabens von dessen gedanklicher Entstehung an zur Seite. Als Impulsgeber setzen wir Maßstäbe bei der digitalen Transformation von Unternehmen, staatlichen wie privaten Hochschulen und Bildungsinstitutionen. Unsere Methodik ist agil, lösungsorientiert und kollaborativ. Wir beraten zahlreiche Hochschulen und Bildungsinstitutionen mit Herz, Leidenschaft und Verstand. Gegenüber Behörden, Ministerien und vor Gericht vertreten wir sie vorausschauend, durchsetzungsstark und mit Weitblick.

Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie Behörden, Stiftungen, Family-Offices, Bildungsinstitutionen, private wie staatliche Hochschulen und die vielen Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland (und aus dem Ausland). Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen daher neben zahlreichen staatlichen und privaten Hochschulen und Bildungsinstitutionen  auch viele Anwaltskollegen, Notare, Professorinnen und Professoren ebenso wie Richterinnen und Richter.



Für unsere Mandantinnen und Mandanten führen wir bundesweit Verfahren in den folgenden Rechtsgebieten:    

Akademisches Berufsrecht

Ausländische Bildungsabschlüsse

Baurecht

Beamtenrecht/ÖffentlichesDienstrecht

Datenschutzrecht

Digitale Transformation

Gaststättenrecht

Gewerberecht

Hochschulrecht

Masterplatzklage

Privathochschulrecht

Promotionsrecht

Prüfungsrecht

Rechtsmittelrecht

Studienplatzklage Medizin

Studienplatzklage Medizin höheres Fachsemester (Quereinsteiger-Medizin)

Studienplatzklage Sonstige Studiengänge

Verfassungsrecht




Wir

Als bundesweit tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Bildungs- und Wissenschaftsrechts verfügen wir über die Fachkompetenz in bildungsrechtlichen Verfahren. Gemeinsam weisen wir über 75 Jahre Erfahrung ausschließlich im Bildungsrecht auf. Wir konzentrieren uns konsequent auf unsere Kernkompetenzen, verbunden mit dem stetigen Anspruch, uns beständig weiterzuentwickeln. Kompetenz, Leidenschaft und Qualität sind die Ansprüche, denen wir uns verpflichtet fühlen. Durch unsere Organisationsstrukturen, unsere modernste technische Ausstattung und unsere konsequente Spezialisierung sind wir in der Lage, unsere Verfahren mit höchster Professionalität dergestalt zu führen, dass wir der hohen Erwartungshaltung unserer Mandantinnen und Mandanten gerecht werden. Unsere Erfolge sind dabei auch Ausdruck des Anspruchs, den wir an uns selbst stellen.

Bundesweite Vertretung  

Wir führen unsere Verfahren deutschlandweit. Dies ist bei uns keine bloße Worthülse, sondern gelebte Realität. In unseren Kompetenzfeldern führen wir beispielsweise genauso viele Verfahren jährlich in Bayern wie in Nordrhein-Westfalen. Es spielt daher keine Rolle, ob Sie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Hamburg, München, Münster oder anderswo wohnen. Entscheidend sind nur zwei Dinge: Fachkompetenz und Vertrauen. Die erforderliche Fachkompetenz weisen wir auf. Wir bitten Sie, uns Ihr Vertrauen zu schenken; Sie werden sehen, dass wir es verdienen.


Bitte beachten Sie: 

Nehmen Sie bitte nicht über das Portal Kontakt zu uns auf, sondern ausschließlich über unsere Internetseite. Wir weisen zudem darauf hin, dass wir außerhalb einer  kostenpflichtigen Erstberatung (Ausnahme: Studienplatzklagen) keine Rechtsfragen beantworten, keine Verfahren auf der Basis von Prozesskostenhilfe und keine Verfahren aus dem Schulrecht, BAFöG oder GEZ-Angelegenheiten übernehmen und mit Ausnahme von Studienplatzklagen ausschließlich Honorarvereinbarungen schließen, die allenfalls zu einem sehr geringen Prozentsatz von etwa 5% von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden würden. 

Die Konditionen für ein reguläres Mandat finden Sie auf unserer Homepage:

Erstberatung und Honorar


Buchung einer Erstberatung

Hier können Sie direkt online einen Termin für eine Erstberatung buchen. Bei Studienplatzklagen und bei Examensanfechtungen Jura sind diese kostenlos. Buchung

teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 297

BD

von B. D. am 28.02.2025 um 11:49 Uhr für Rechtsanwalt Christian Reckling

Wiedereinstellung Beamtenverhältnis
Beamtenrecht
Herr Reckling, hat mich umfangreich beraten und war unglaublich schnell erreichbar per Teams/E-mail oder telefonisch und das auch kurzfristig. Das buchen von Teams-Besprechungsterminen über ein Tool ist in der heutigen Zeit ein Segen! Er hat sich viel Zeit genommen meine teilweise umfangreichen Fragen zu beantworten. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt!
Vielen Dank für die tolle Bewertung. Die Gegenseite war doch - trotz der herrschenden Rechtsprechung - auf dem Holzweg und ließ sich erst durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren überzeugen, dass ein Folgenbeseitigungsanspruch, mithin ein Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis besteht. Dabei war es mir ein besonderes Anliegen, Ihren Anspruch auch schnellstmöglich durchzusetzen und auf die taktische Spielchen der Gegenseite nicht einzugehen, da die Zeit gegen uns spielte. Am Ende hat alles wunderbar geklappt und die Ernennungsurkunde wurde ausgehändigt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
NR

von N. R. am 30.12.2024 um 16:33 Uhr für Rechtsanwalt Christian Reckling

Anfechtung einer dienstlichen Regelbeurteilung
Beamtenrecht
Herr RA Reckling hat mich über die Dauer von gut 2 Monaten im rein virtuellen Raum im Entscheidungsprozess hinsichtlich der Anfechtung meiner dienstlichen Regelbeurteilung kompetent, professionell und vertrauenerweckend wertfrei begleitet. Sowohl der telefonische als auch der schriftliche Kontakt zwischen uns lief absolut verlässlich und von seiner Seite aus stets sehr, sehr zügig. Besonders geschätzt habe ich den direkten und persönlichen email- Draht zu ihm selbst (ohne zwischengeschaltetes "Vorzimmer"), der nach Erledigung der digitalen Formalitäten im Rahmen der Mandatierung wie selbstverständlich vorhanden war. Ich habe mich im gesamten Prozess hinsichtlich meines Anliegens ernstgenommen und wertgeschätzt gefühlt. Seine klaren Aussagen haben meinen Entscheidungsprozess hilfreich unterstützt. Dass ich den Weg der Anfechtung letztlich aus persönlichen Gründen nicht gegangen bin, hat er neutral und anstandslos respektiert. Ich kann Herrn RA Reckling uneingeschränkt weiterempfehlen. Danke ! Herr RA Reckling nochmals für Ihre konstruktive und unterstützende Begleitung- kommen SIe gut ins Neue Jahr 2025.
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es freut mich sehr, wenn Sie mit dem persönlichen und auch fachlichen Austausch in der Angelegenheit zufrieden waren. Insbesondere freut es mich, dass Sie die digitale Kommunikation mit mir genutzt haben, denn dadurch ist es nicht mehr relevant, wo die Rechtanwältin bzw. der Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz in Deutschland hat. Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr 2025 alles Gute und bleiben Sie gesund.
BD

von B. D. am 29.11.2024 um 08:29 Uhr für Rechtsanwalt Christian Reckling

Prüfungsrechtsfall gelöst
Verwaltungsrecht
Herr Reckling hat meinen Prüfungsrechtsfall zu meiner vollen Zufriedenheit gelöst. Bei Fragen hat er sich Zeit genommen diese zu beantworten.

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Kanzlei-Impressum

Impressum

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben gemäß § 5 TMG sowie §§ 2 und 3 DL-InfoV:

Gegenstand, Rechtsform und Vertretungsregelungen der Kanzlei:

Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
www.teipel.law



Kanzlei Köln
Elisabeth-Treskow-Platz 6
50678 Köln
Tel. 0800| 834 735 529 [0800 - teipel law]

E-Mail: info[at]teipel.law
Kontaktmöglichkeit Frankfurt am Main
Schumannstraße 27 | 60325 Frankfurt am Main
Tel. 0800| 834 735 529 [0800 - teipel law]

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Kontaktmöglichkeit Hamburg
Am Ballindamm 3 | 20095 Hamburg
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Amtsgericht Essen, PR 3677
USt.-ID: DE308753675

Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt Christian Teipel
Rechtsanwältin Britta Schulte

Plattform der EU zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


Berufsspezifische Angaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG):
Folgende Aufsichtsbehörde ist zuständig:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon: +49 (0) 221/97 30 10-0
Telefax: +49 (0) 221/97 30 10-50 (od. -55)
E-Mail: kontakt [at] rak-koeln.de
Internet: www.rak-koeln.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei "Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB" wurde die Zulassung sowohl zur Anwaltschaft als auch zur Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen:
Für hiesige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die unten aufgeführten berufsrechtlichen Regelungen maßgeblich.
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
• Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Nähere insbesondere aktuelle Informationen zum anwaltlichen Berufsrecht sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ einsehbar.

Berufshaftpflichtversicherung:
Für Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB wird eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherungsgruppe AG unterhalten. Für die Partner (Rechtsanwalt Christian Teipel und Rechtsanwältin Britta Schulte) wird darüber hinaus eine Layer Versicherung bei der ERGO Versicherungsgruppe AG unterhalten. Nähere Informationen zur ERGO Versicherungsgruppe AG erhalten Sie unter www.ergo.de. Der räumliche Geltungsbereich unserer Berufshaftpflichtversicherung hat die Rechtsberatung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zum Inhalt und entspricht somit den Anforderungen des § 51 BRAO.



Redaktionell Verantwortlicher i.S.v. § 55 II RStV:
Für Anregungen und Rückfragen zu unserer Homepage stehen wir Ihnen als Herausgeber gerne wie folgt zur Verfügung:
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