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- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Haan und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie persönlich, engagiert und effektiv.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Nicht immer läuft ein Mietverhältnis so harmonisch ab, wie es sich Mieter und Vermieter vorgestellt haben. Mietrechtliche Auseinandersetzungen sind so unterschiedlich wie individuell und ohne Rechtsanwalt nur schwer zu lösen.
Ich habe von 2005 bis 2008 Mitglieder des Düsseldorfer Mietervereins vor den örtlichen Gerichten vertreten.
Seit 2008 bin ich Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht.
Von 2013 bis Ende 2018 habe ich in 42781 Haan die Mitglieder von Haus & Grund Niederberg eV. beraten.
Gerne berate und vertrete ich Sie rund um den Mietvertrag, bei (wiederholt) verspäteten Mietzahlungen, einer Eigenbedarfskündigung, bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs und alle sonstigen Angelegenheiten des Mietrechts.
Im Wohnungseigentumsrecht stehe ich Wohnungseigentümern und Hausverwaltern zur Seite. Hierbei ist immer die Gesamtsituation der Wohnungseigentümergemeinschaft zu berücksichtigen. Ein Sieg vor Gericht kann zu weiteren erheblichen Auseinandersetzungen führen. Sie als Mandant haben dann u.U. dann mehr Schaden als Nutzen. Der Klageweg ist nur der letzte Ausweg, wenn anders keine annehmbare Lösung gefunden werden kann.
Denn eine zerstrittene WEG belastet die einzelnen Wohnungseigentümer persönlich und mindert den Verkaufspreis einer Wohnung erheblich.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht übernehme ich nach einem Verkehrsunfall die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung, inklusive der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir sind in der Lage, den Verkehrsunfall voll digital mit den Haftpflichtversicherungen abzuwickeln. Da führt bei vielen Unfällen zur erheblichen Beschleunigung der Schadensregulierung.
Darüber hinaus stehe ich meinen Mandanten auch im Bußgeldverfahren zur Seite, berate bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst die Konzeption, Gestaltung sowie Prüfung von grundstücks- und immobilienspezifischen Verträgen aller Art, egal ob es konkret z. B. um Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge oder Wohnungskaufverträge geht. Ich kläre für Sie außerdem Rechtsfragen in Verbindung mit der Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken sowie der Ausgestaltung, Prüfung oder Löschung grundstücksbezogener Rechte. Darüber hinaus befasse ich mich in Ihrem Auftrag mit dem Thema Immobiliarvollstreckung und vertrete Sie durchsetzungsstark in allen gerichtlichen Immobilienprozessen, wo ich u. a. für die Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche und Schadensersatzforderungen sorge.
Erbrecht
Wenn Sie Vorkehrungen für Ihren Tod treffen wollen, berate ich Sie gerne in einem ersten Beratungsgespräch. Dort werde ich mit Ihnen die für Ihre Situation geeigneten Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament oder einen Erbvertrag besprechen. Meine Beratung kann auch zu dem Ergebnis führen, das für Ihre Situation eine gestalterische Lösung durch einen Notar erforderlich ist, z.B. wenn ein Pflichtteilsverzicht oder ein Erbvertrag erforderlich ist.
Ich beantworte natürlich auch Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil, der übrigens auch bei einer Enterbung nicht entfällt.
Weiterhin unterstütze ich Erben im Erbfall bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder allgemein bei der Abwicklung des Nachlasses.
Auch große deutsche gemeinnützige Stiftungen beauftragen mich mit der Abwicklung von Nachlässen im Rheinisch-Bergischen Raum.
Nicht zu vergessen ist meine Vertretung von Pflichtteilsberechtigten. Hierbei lege ich besonderen Wert auf die Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese richten sich entweder gegen den Erben, oder, wenn der Nachlass nicht ausreicht, gegen den Beschenkten.
Häufig übersehen wird, dass auch ein Erbe Anspruch auf einen Pflichtteil einschließlich Pflichtteilsergänzungsansprüche hat.
Sprechen Sie mich an – gerne stehe ich Erblassern, Erben und Pflichtteilsberechtigten zur Seite!
Testamentsvollstreckung
Eng mit dem Erbrecht verbunden ist meine Tätiigkeit als Testamenstvollstrecker
Oft ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, um die Umsetzung des letzten Willens sicherzustellen. Gründe können zum Beispiel eine große Familie, Streit in der Familie, minderjährige Kinder oder Patchworkfamilien sein. Ein Testamentsvollstrecker kann den Willen des Erblassers besser durchsetzen als ein Erbe, der häufig betagt, rechtlich unerfahren oder minderjährig ist. Selbst in diesen Fällen ist eine effektive Nachlassverwaltung und schnelle Abwicklung möglich. Der Testamentsvollstrecker kann zum Beispiel Immobilien verkaufen, während zerstrittenen Erben in einer Erbengemeinschaft nur die langwierige Teilungsversteigerung bleibt.
Wenn man sich für die Testamentsvollstreckung entscheidet, ist die Auswahl des Testamentsvollstreckers ganz entscheidend. Der zukünftige Testamentsvollstrecker sollte schon zu Lebzeiten einen Überblick über das Vermögen erhalten, damit er das Vermögen möglichst schnell in Besitz nehmen kann.
Seitdem ich im Jahre 2000 den Testamentsvollstrecker-Lehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge absolviert habe, habe ich zunächst Testamentsvollstrecker und Erben, deren Erbteil einer Testamentsvollstreckung unterliegt, beraten.
Inzwischen bin ich seit 2015 selbst als Testamentsvollstrecker tätig und werde von den Nachlassgerichten in Langenfeld und Mettmann beauftragt.
Den Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. habe ich im Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen.
Sowohl bei der Abwiscklungsvollstreckung als auch bei der Dauertestamentsvollstreckung kommt mir zu Gute, dass ich bereits seit 2008 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum und seit 2010 Fachanwalt für Erbrecht bin. Meine Kenntnisse versetzen mich in die Lage, insbesondere Nachlässe mit Immobilien schnell, für die Erben erfolgreich und effizient abzuwickeln. Hierbei kann ich auf ein bewährtes Netzwerk von Immobilienmaklern (Wohneigentum und gewerbliche Immobilien), Notaren und Steuerberatern zurückgreifen.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
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von C. N. am 13.01.2025 um 11:18 Uhr
von D. J. am 30.11.2024 um 17:47 Uhr
Wir waren alle sehr erleichtert, dass es uns gelang, die Forderung zu realisieren.
von N. N. am 24.04.2024 um 09:27 Uhr
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Carsten Leske Link in einem neuen Tab öffnen5,0/518 BewertungenFachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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