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Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Schönewolf

Kanzlei Ulrich W. Schönewolf
Kanzlei Ulrich W. Schönewolf

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Zivilrecht
  • Anwaltshaftung
IR
von I. R. am 25.09.2023 um 19:33 Uhr
Rechtsstreit
Zivilrecht

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Bei Ihrem Rechtsproblem stehe ich Ihnen gern mit juristischer Expertise und Erfahrung bei. Ich setze in Ihrem individuellen Fall auf gründliche Recherche und sorgfältige Vorbereitung sowie Engagement, um Ihre Rechte bestmöglich zu verfolgen und durchzusetzen oder zu verteidigen. Für Ihre rechtliche Situation biete ich maßgeschneiderte Lösungen an.

Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit. Für Ihre Wünsche und Fragen habe ich stets ein offenes Ohr. Ich lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Ich freue mich auf Ihre telefonische Kontaktaufnahme.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich in den folgenden Rechtsgebieten bin ich gern für Sie tätig:

Arbeitsrecht

Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem? Ob Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind, ich vertrete gern Ihre Interessen im Arbeitsrecht. Insbesondere bei einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung(en), etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder im Vorfeld, bei Abmahnungen. Ich berate Sie über Ihre bestehenden Ansprüche auf Arbeitsvergütung, Urlaub, Zeugnis u. a. und setze diese Ansprüche durch. Auch flankierende Maßnahmen wie etwa im Schwerbehindertenrecht führe ich für Sie durch. Ferner berate ich Sie und kläre offene Fragen vor oder nach Abschluss eines Arbeitsvertrag wie z. B. zur Teilzeit, Befristung, Haftung auf Arbeitnehmer- bzw.  Arbeitgeber-seite, im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers oder bei einem Betriebsübergang. 

Falls Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, einen Termin zu vereinbaren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen seit Zugang der Kündigung bei Gericht eingereicht werden!

Anwalts-, Notar- und Steuerberaterhaftung

Haben Sie einen Rechtsstreit verloren, obwohl doch Ihr bisheriger Anwalt so erfolgsgewiss war? Sind Ihre Ansprüche nicht vollständig durchgesetzt worden? Haben Sie eine Vermögenseinbuße erlitten, weil Sie nicht richtig beraten wurden? Vermuten Sie, dass Ihr Anwalt Fehler gemacht hat?

Hat Ihr Anwalt Sie umfassend über die Risiken eines Rechtsstreits oder eines sonstigen Vorgehens informiert? Ist Ihre Klage sang- und klanglos abgewiesen worden? War das Mahnverfahren umsonst, weil Ihr Schuldner insolvent ist? Wurde der falsche Gegner verklagt? Die Klage als verjährt abgewiesen? Hat Ihr Anwalt wichtigen Vortrag nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht? Hat er Beweisanträge nicht gestellt oder Beweise nicht gesichert? Prozessuale Fristen versäumt? Nicht für die Zustellung einer Klage gesorgt? Hat er in einem Erbfall versäumt, den sog. Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung geltend zu machen? Hat er nicht ordnungsgemäß auf mögliche Rechtsmittel hingewiesen?

In all diesen Fällen kommen Pflichtverletzungen des Anwalts in Betracht, die zu empfindlichen Vermögensschäden führen können. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat über Jahrzehnte die einzelnen Pflichten des Anwalts sehr detailliert herausgearbeitet.

Gleichwohl ist die Prüfung, ob die Pflichtverletzung im Einzelfall ursächlich zu einem Schaden – und zu welchem Schaden – geführt hat, mitunter diffizil. Nach der Rechtsprechung ist zudem der Schaden danach zu beurteilen, wie das Gericht des Vorprozesses richtig hätte entscheiden müssen, nicht wie es tatsächlich entschieden hat. Legen Sie deshalb Wert auf einen Anwalt, der sich auch in dem Rechtsgebiet auskennt, aus dem der Haftungsfall stammt.

Im Rahmen einer unverbindlichen Vorbesprechung lässt sich in der Regel beurteilen, ob eine nähere Prüfung Sinn macht. Rufen Sie mich an und besprechen wir unverbindlich Ihren Fall.

Auch bei Pflichtverletzungen eines Notars im Rahmen seiner Beurkundungstätigkeit oder steuerlichen Fehlern Ihres Steuerberaters helfe ich Ihnen.

Baurecht & Architektenrecht

Das (private) Baurecht gehört zu den konfliktträchtigsten rechtlichen Bereichen überhaupt. Sind in Ihrem Bauvorhaben Baumängel aufgetreten? Wurden Ihre Werklohnansprüche nicht oder nicht vollständig gezahlt? Die Liste möglicher Konfliktfelder ist lang. Sie können sich auch bei rechtlichen Fragen in Verbindung mit der Erschließung des Baues oder Konflikten mit dem Bauträger auf mich verlassen.

Ebenfalls vertrete ich Sie im Streit mit Architekten oder Ingenieuren um Vergütung und Haftung.

Mietrecht

Sie haben als Mieter eine Kündigung erhalten oder möchten als Vermieter ein Mietverhältnis beenden? Die Heizkostennachzahlung in der Betriebskostenabrechnung scheint viel zu hoch? Sie sind bereits seit Monaten ausgezogen, haben die hinterlegte Kaution aber noch immer nicht zurück erhalten? Es wurde nun mehrmals schon gegen die im Mietvertrag festgelegte Hausordnung verstoßen? Mietrechtliche Auseinandersetzungen sind so unterschiedlich wie individuell und ohne Rechtsanwalt nur schwer zu lösen. Gerne vertrete ich Ihre Interessen rund um den Mietvertrag, mache ausstehende Mietzahlungen geltend, sorge für die Einhaltung der Formalia Ihrer Eigenbedarfskündigung und berate Sie zu allen sonstigen Angelegenheiten des Mietrechts.

Ebenfalls stehe ich Wohnungseigentümern oder Verwaltern zur Seite. Wenn es um darum geht,  einen Beschluss der Wohnungseigentümergesellschaft anzufechten, Streit über die Rechte und Pflichten zwischen den Eigentümern zu klären oder Sie sonstige Anliegen bezüglich der Vermietung Ihres Wohnungs- oder Teileigentums haben, rufen Sie mich an.

Erbrecht

Wenn es ums Erben geht, wird oft gestritten, manchmal um den silbernen Löffel. Die daraus entstehenden Fehden entfremden nicht selten Familien. Abhilfe kann dadurch geschafft werden, dass Sie sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll und an wen nicht.  Mit meiner Hilfe können Sie Ihre Vorstellung schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag niederlegen. Lassen Sie sich von mir informieren, was es bei der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft zu beachten gibt. Setzen Sie Ihren den Pflichtteil mit mir durch oder beauftragen Sie mich, Streit in einer  Erbengemeinschaft zu schlichten.

Verkehrsrecht

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall als Geschädigter Ihren Schaden reguliert haben wollen. Von der Ermittlung des zuständigen Haftpflichtversicherers über die Auswertung des Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen bis zur Bezifferung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz nehme ich Ihnen alle notwendigen Schritte ab. Soweit die Unfallverursachung durch den Unfallgegner feststeht, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten.

Zivilrecht

Ich berate und vertrete Sie in vielerlei Angelegenheiten aus dem Bereich des Zivilrechts. Der gekaufte Traumwagen entpuppt sich als Schrottlaube? Es geht um ein Dieselkraftfahrzeug? Ich prüfe Ihren Fall genau und informiere Sie über Ihre Gewährleistungs- und anderen Ansprüche, um dann mit Ihnen über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil

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