102 Anwälte für Eigentümerversammlung in der Nähe von Neumarkt in der Oberpfalz (50 km Umkreis) | Seite 5

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Rechtsanwalt Klaus Liebel
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Liebel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung im Umkreis von Neumarkt in der Oberpfalz
(27.03.2020) Ausgezeichnete Beratung und Vertretung!
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Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel
Kanzlei Heinzel & Neupert, Pirckheimerstr. 28, 90408 Nürnberg 7011.2072768052 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(10.02.2012) Top Beratung, man kümmert sich sofort um die Sache! Besser geht es nicht!!
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Rechtsanwalt Philipp Krasa
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Lerne von gestern, plane für morgen“
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Datenschutzrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa im Umkreis von Neumarkt in der Oberpfalz
(18.01.2024) Herr Krasa beantwortete meine Frage zum Mietrecht schnell und Kompetenz. So könnte ich als Versicherungsmakler meinem …
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Rechtsanwalt Orleff Hilgers
Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann, Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg 7011.2017977097 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Orleff Hilgers im Umkreis von Neumarkt in der Oberpfalz
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Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Ihr Herr Rechtsanwalt York Riedel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent und freundlich. (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Dusik
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Dusik
Rechtsanwälte Dusik & See Gbr, Humboldtstraße 7, 90443 Nürnberg 7012.0301096772 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Dusik bietet im Bereich Eigentümerversammlung Beratung und Vertretung im Umkreis von Neumarkt in der Oberpfalz
aus 17 Bewertungen Wurde umgehend von Frau RA Dusik zurück gerufen und sie nahm sich viel Zeit um alles zu erörtern. Sie nennt die Dinge … (06.09.2022)

Rechtstipps zum Thema Eigentümerversammlung von Anwälten aus Neumarkt in der Oberpfalz (50 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Neumarkt in der Oberpfalz?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Neumarkt in der Oberpfalz. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Neumarkt in der Oberpfalz zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Neumarkt in der Oberpfalz!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.