5.791 Anwälte für Aufhebungsvertrag | Seite 242

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Göhring
Kanzlei Göhring & Richter, Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching 7126.3170493494 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elke Göhring vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Aufhebungsvertrag
aus 7 Bewertungen Frau Göhring hat mich in einer für mich sehr belastenden Wohneigentumsangelegenheit (bauliche Veränderung) äußerst … (02.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Esser
Rechtsanwalt Wolfgang Esser
ESSER Rechtsanwälte, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm 7006.3508231524 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Aufhebungsvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Esser
(10.05.2023) Herr Esser hat sich am selben Tag noch gemeldet. Wir bekamen sofort einen Termin. Vor allem ein sehr umgänglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Mößner
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Mößner
KMI Kanzlei Mößner & Ipta PartmbB, Obere Stadt 11, 95326 Kulmbach 6997.6919532293 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Aufhebungsvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Mößner
aus 10 Bewertungen Top-Anwalt! Absolut kompetent, vertrauenswürdig, mit der nötigen Motivation bei der Sache (habe bei anderen Kollegen … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Martin Hansen
Rechtsanwalt Klaus Martin Hansen
HANSEN Rechtsanwälte, Kaiserstraße 23, 60311 Frankfurt am Main 6825.7631132465 km
Unsere Kanzlei steht für kreative Beratung auf der Grundlage einer vollständigen Sachverhaltsanalyse, für schnelle, unkomplizierte Kommunikation sowie für effektive und zielorientierte Lösungen.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Martin Hansen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Aufhebungsvertrag
(30.10.2021) Herr Rechtsanwalt Martin Hansen ist ein toller Anwalt - Top Beratung! Sehr kompetent, engagiert, freundlich und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Hartung
Kanzlei Olaf Hartung, Merseburger Str. 52, 06110 Halle (Saale) 6951.4980740138 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Aufhebungsvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Hartung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt der mich sehr gut beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten hat. (27.02.2016)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1084668965 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Aufhebungsvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Pommerening
aus 9 Bewertungen Ra. Pommerening hat mich ruhig, freundlich und gut verständlich beraten. Er steht mir mit seiner geduldigen … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Hillegeist FA Arbeitsrecht
Kanzlei Dr. Tobias Hillegeist, Winterhuder Weg 76, 22085 Hamburg 6720.5045023882 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Aufhebungsvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Hillegeist FA Arbeitsrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufhebungsvertrag

Fragen und Antworten

  • Aufhebungsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufhebungsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufhebungsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufhebungsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Aufhebungsvertrag ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Bei einem Aufhebungsvertrag oder auch Auflösungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag mit dem ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Nach der Kündigung ist der Aufhebungsvertrag das häufigste Rechtsgeschäft zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Für den Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Vorstand oder Geschäftsführer erforderlich.

Wie ist der Aufhebungsvertrag zu verfassen?

Das widerspruchslose Entgegennehmen einer Kündigung ist daher nicht ausreichend für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Soll mit dem Aufhebungsvertrag der einem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsvertrag beendet werden, so muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB).

Häufige Inhalte eines Aufhebungsvertrags
 
Mögliche Inhalte eines Auflösungsvertrages sind die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. die einvernehmliche Beendigung auf Veranlassung des Arbeitgebers), der Beendigungszeitpunkt (mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist u.a.) und insbesondere die Regelung einer Abfindung. Außerdem kann er Bestimmungen zu Arbeitszeugnis, Arbeitspapieren und Widerrufsmöglichkeiten beinhalten. Durch einen Aufhebungsvertrag können auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, für die ein Kündigungsschutz besteht. Auch der einer Ausbildung zugrunde liegende Berufsausbildungsvertrag kann durch einen Aufhebungsvertrag zwischen dem ausbildendem Unternehmen und dem Azubi beendet werden.

Vorsicht vor möglichen Sperrzeiten

Zu beachten ist auch, dass Aufhebungsverträge die Arbeitsagentur gemäß § 159 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)zu eventuellen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld veranlassen können. Darum sollten Arbeitnehmer, die keine Einbußen bei Leistungen der Sozialversicherung riskieren wollen, besonders darauf achten, dass im Auflösungsvertrag die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten ist und das Dienstverhältnis nicht früher endet. Denn wird ein früherer Auflösungszeitpunkt als bei ordentlicher Kündigung bestimmt, kann die Arbeitsagentur die Auszahlung von Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Sperrzeit heißt, dass auch eine Nachzahlung des Arbeitslosengelds nicht erfolgt. Aufgrund des späteren Bezugs des erheblich niedrigeren ALG II – umgangssprachlich Hartz IV –, bringt die Sperrzeit daher erhebliche finanzielle Nachteile mit sich. Von Führungskräften abgesehen, wegen der jederzeit möglichen Auflösung ihres Anstellungsverhältnisses, sollte man bei einfachen Arbeitnehmern und Angestellten zur Vermeidung einer Sperrzeit aufgrund eines Aufhebungsvertrags daher auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes achten – z. B. eine ohnehin erfolgende betriebsbedingte Kündigung bzw. einer sonst berechtigt möglichen personen- oder betriebsbedingten Kündigung.

Der Abwicklungsvertrag
 
Zusätzlich zum Aufhebungsvertrag kann ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden, in dem eine Abwicklungsvereinbarung z.B. mit Verzicht auf eine Klage wegen eventuellem Kündigungsschutz – z.B. aufgrund Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Verpflichtung anderen Unterhalt zu leisten oder einer Schwerbehinderung – getroffen wird.

Wenn die Kündigung aber objektiv rechtswidrig war, droht dem Arbeitnehmer wieder die Sperrzeit, denn die rechtswidrige Kündigung hätte er auch in Verbindung mit dem Abwicklungsvertrag nicht hinnehmen müssen. Wird der Aufhebungsvertrag durch gerichtlichen Vergleich geschlossen, z.B. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, drohen hingegen keine Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit.

Auch ein Rücktritt ist möglich
 
Weil der Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag ein eigenständiger Vertrag ist, kann man von ihm auch nach allgemeinen Vorschriften wieder zurücktreten. Auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrags ist möglich, falls der Vertrag z.B. aufgrund von Zwang, der Ausübung von Druck oder wegen widerrechtlicher Drohung eingetreten ist: z. B. entweder wird der Aufhebungsvertrags unterschrieben oder es erfolgt die fristlose Kündigung. Das alte Arbeitsverhältnis lebt dann wieder auf.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Aufhebungsvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.