3.387 Anwälte für Contracting | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Götz
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GÖTZ | Rechtsanwälte, Fasanenstr. 29, 10719 Berlin 6971.5227486906 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Contracting beantwortet Frau Rechtsanwältin Peggy Götz
aus 44 Bewertungen Frau Götz, konnte uns nicht nur im Mietrecht mehrere Male erfolgreich vertreten, sondern auch im Verkehrsrecht war … (08.05.2023)
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Rechtsanwalt Christian Deblitz
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Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Deblitz bietet im Bereich Contracting Rechtsberatung und Vertretung
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Rechtsanwalt Martin Bott
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Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Bott für Rechtsfragen rund um den Bereich Contracting
aus 11 Bewertungen Sehr zuverlasigig und schnell (22.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Contracting

Fragen und Antworten

  • Contracting: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Contracting umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Contracting und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Contracting: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Contracting sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Unter Contracting wird die Übertragung von Dienstleistungen auf ein externes Unternehmen verstanden, das zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben die dafür notwendigen Investitionen mit übernimmt. Im Gegenzug verpflichtet der zugrunde liegende – regelmäßig über mehrere Jahre geschlossene – Vertrag den Contract-Nehmer zu regelmäßigen Zahlungen. Contracting ist dabei in gewisser Weise mit Outsourcing vergleichbar.

Contracting findet sich insbesondere im Bereich der Energie- und Wärmeversorgung sowie beim Gebäudemanagement. Je größer die entsprechend bewirtschafteten Immobilien dabei sind, umso lukrativer ist in der Regel das Contracting. Und da sich große Gebäude oft gerade im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, muss ab dem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte die Erteilung entsprechender Aufträge im Rahmen von Vergabeverfahren erfolgen.

Häufig werden beim Contracting folgende Modelle unterschieden: Ein Vertragspartner, der sogenannte Contractor, übernimmt im Rahmen des Energie-Contractings für seinen Auftraggeber die Versorgung mit entsprechenden Ressourcen wie beispielsweise mit Wärme oder Strom. Erfolgt dies zusammen mit einer Garantie für damit verbundene Einspareffekte, ist von Einspar-Contracting die Rede. Diese Einspareffekte lässt sich der Contractor vom Auftraggeber ganz oder teilweise vergüten, um so den von ihm mit dem Contracting angestrebten Gewinn zu erwirtschaften und die von ihm getätigte Investition zu amortisieren. Positiver Begleiteffekt des Einspar-Contractings ist die durch verringerte Emissionen sinkende Umweltverschmutzung. Contracting kann darüber hinaus die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung benötigter Anlagen wie beispielsweise der auf Kosten des Contractors in ein Gebäude eingebauten Heizung beinhalten. Ein Vertrag umfasst somit je nach Ausgestaltung mehr oder weniger Bauleistungen und Dienstleistungen. Das hat Folgen für das anzuwendende Vergaberecht.

Der Schwerpunkt des Contractings bestimmt dabei, ob sich die Vergabe entweder nach der Vergabe- und Vertragsordnung Bau (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) oder der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) richtet. Grundlage dafür, ob VOB, VOL oder VOF zur Anwendung kommt, ist ein Gesamtblick darauf, welcher Wert der jeweils zu erbringenden Leistungen überwiegt sowie der Inhalt der zum Contracting getroffenen Vereinbarungen. Auswirkung hat das wiederum auf die anzulegenden Schwellenwerte, die grundsätzlich darüber bestimmen, ob das Vergabeverfahren nach EU-Recht oder nationalem Recht durchzuführen ist.

(GUE)

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