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Rechtsanwalt David Denner
Anwaltskanzlei Denner, Am Zollberg 7, 97616 Bad Neustadt an der Saale 6909.5006699694 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Contracting hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt David Denner
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Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Contracting hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Timucin Dagli
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Rechtsanwaltskanzlei Mette, Schwindstr. 12-14, 60325 Frankfurt am Main 6824.2839398254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Mette bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Contracting
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Rechtsanwalt Dirk Thölke
Dorissen, Wedemeyer & Kollegen | Rechtsanwälte, Notare, Osterstr. 22, 49661 Cloppenburg 6642.1348593392 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Contracting hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Thölke
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Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Kanzlei Wölfel, Schloßweg 8, 95709 Tröstau 7031.2417539279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Contracting bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Wölfel
aus 9 Bewertungen Herr Wölfel hat mich in 2 Sachverhalten vor dem Amtsgericht/Schöffengericht vertreten. Stets zuverlässig und … (04.03.2024)
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Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr
di Pace · Schulze-Schönherr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Perusastrasse 1, 80333 München 7119.1614664514 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Contracting hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr
(02.06.2023) noch keine zusätzliche Bewertung, dafür war die benötigte schriftliche Rechtsauskunft bereits vorab telfonisch erteilt.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Contracting

Fragen und Antworten

  • Contracting: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Contracting umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Contracting und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Contracting: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Contracting sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Unter Contracting wird die Übertragung von Dienstleistungen auf ein externes Unternehmen verstanden, das zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben die dafür notwendigen Investitionen mit übernimmt. Im Gegenzug verpflichtet der zugrunde liegende – regelmäßig über mehrere Jahre geschlossene – Vertrag den Contract-Nehmer zu regelmäßigen Zahlungen. Contracting ist dabei in gewisser Weise mit Outsourcing vergleichbar.

Contracting findet sich insbesondere im Bereich der Energie- und Wärmeversorgung sowie beim Gebäudemanagement. Je größer die entsprechend bewirtschafteten Immobilien dabei sind, umso lukrativer ist in der Regel das Contracting. Und da sich große Gebäude oft gerade im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, muss ab dem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte die Erteilung entsprechender Aufträge im Rahmen von Vergabeverfahren erfolgen.

Häufig werden beim Contracting folgende Modelle unterschieden: Ein Vertragspartner, der sogenannte Contractor, übernimmt im Rahmen des Energie-Contractings für seinen Auftraggeber die Versorgung mit entsprechenden Ressourcen wie beispielsweise mit Wärme oder Strom. Erfolgt dies zusammen mit einer Garantie für damit verbundene Einspareffekte, ist von Einspar-Contracting die Rede. Diese Einspareffekte lässt sich der Contractor vom Auftraggeber ganz oder teilweise vergüten, um so den von ihm mit dem Contracting angestrebten Gewinn zu erwirtschaften und die von ihm getätigte Investition zu amortisieren. Positiver Begleiteffekt des Einspar-Contractings ist die durch verringerte Emissionen sinkende Umweltverschmutzung. Contracting kann darüber hinaus die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung benötigter Anlagen wie beispielsweise der auf Kosten des Contractors in ein Gebäude eingebauten Heizung beinhalten. Ein Vertrag umfasst somit je nach Ausgestaltung mehr oder weniger Bauleistungen und Dienstleistungen. Das hat Folgen für das anzuwendende Vergaberecht.

Der Schwerpunkt des Contractings bestimmt dabei, ob sich die Vergabe entweder nach der Vergabe- und Vertragsordnung Bau (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) oder der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) richtet. Grundlage dafür, ob VOB, VOL oder VOF zur Anwendung kommt, ist ein Gesamtblick darauf, welcher Wert der jeweils zu erbringenden Leistungen überwiegt sowie der Inhalt der zum Contracting getroffenen Vereinbarungen. Auswirkung hat das wiederum auf die anzulegenden Schwellenwerte, die grundsätzlich darüber bestimmen, ob das Vergabeverfahren nach EU-Recht oder nationalem Recht durchzuführen ist.

(GUE)

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