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Rechtsanwalt Christian Horn
Kanzlei Horn, Schlehenweg 14, 41564 Kaarst 6640.0571654784 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Horn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Contracting
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Rechtsanwalt Matthias Rebentisch
Grundmann Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Lindenstraße 61, 25524 Itzehoe 6671.8706967224 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Rebentisch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Contracting
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Rebentisch ist ein höflicher, ehrlicher und kompetenter Anwalt, dem ich zu 100% mein Vertrauen … (27.03.2024)
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Rechtsanwalt Ravil Linke
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstraße 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ravil Linke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Contracting
aus 8 Bewertungen Zowel het contact als de afhandeling van de zaak als extreem positief ervaren. Hij adviseert en communiceert to the … (22.01.2024)
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Rechtsanwalt Nico Zarnekow
Zarnekow und Partner GbR, Wikingeck 5, 24837 Schleswig 6644.3512155268 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Contracting steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Nico Zarnekow gerne zur Verfügung
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Rechtsanwalt Robert Halfmann
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
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Herr Rechtsanwalt Robert Halfmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Contracting
aus 9 Bewertungen Ich fühlte mich von Anfang bis zum Ende sicher. Alle meine Fragen (auch per Email) waren IMMER SOFORT beantwortet. … (08.12.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Johannes Mauder
Kanzlei Dr. Johannes Mauder, Arcostr. 3, 80333 München 7118.4489838627 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Contracting bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Mauder
aus 5 Bewertungen Herr Mauder wurde uns von einem befreundetem Anwalt empfohlen und wir wurden von ihm - soweit wir das beurteilen … (18.05.2017)
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Rechtsanwalt Thomas Blecha Mag.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Thomas Blecha, Franz-Josefs-Kai 53/10c, 1010 Wien, Österreich 7411.8204440287 km
Vergaberecht • Markenrecht
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Herr Rechtsanwalt Thomas Blecha Mag. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Contracting

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Contracting

Fragen und Antworten

  • Contracting: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Contracting umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Contracting und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Contracting: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Contracting sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Unter Contracting wird die Übertragung von Dienstleistungen auf ein externes Unternehmen verstanden, das zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben die dafür notwendigen Investitionen mit übernimmt. Im Gegenzug verpflichtet der zugrunde liegende – regelmäßig über mehrere Jahre geschlossene – Vertrag den Contract-Nehmer zu regelmäßigen Zahlungen. Contracting ist dabei in gewisser Weise mit Outsourcing vergleichbar.

Contracting findet sich insbesondere im Bereich der Energie- und Wärmeversorgung sowie beim Gebäudemanagement. Je größer die entsprechend bewirtschafteten Immobilien dabei sind, umso lukrativer ist in der Regel das Contracting. Und da sich große Gebäude oft gerade im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, muss ab dem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte die Erteilung entsprechender Aufträge im Rahmen von Vergabeverfahren erfolgen.

Häufig werden beim Contracting folgende Modelle unterschieden: Ein Vertragspartner, der sogenannte Contractor, übernimmt im Rahmen des Energie-Contractings für seinen Auftraggeber die Versorgung mit entsprechenden Ressourcen wie beispielsweise mit Wärme oder Strom. Erfolgt dies zusammen mit einer Garantie für damit verbundene Einspareffekte, ist von Einspar-Contracting die Rede. Diese Einspareffekte lässt sich der Contractor vom Auftraggeber ganz oder teilweise vergüten, um so den von ihm mit dem Contracting angestrebten Gewinn zu erwirtschaften und die von ihm getätigte Investition zu amortisieren. Positiver Begleiteffekt des Einspar-Contractings ist die durch verringerte Emissionen sinkende Umweltverschmutzung. Contracting kann darüber hinaus die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung benötigter Anlagen wie beispielsweise der auf Kosten des Contractors in ein Gebäude eingebauten Heizung beinhalten. Ein Vertrag umfasst somit je nach Ausgestaltung mehr oder weniger Bauleistungen und Dienstleistungen. Das hat Folgen für das anzuwendende Vergaberecht.

Der Schwerpunkt des Contractings bestimmt dabei, ob sich die Vergabe entweder nach der Vergabe- und Vertragsordnung Bau (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) oder der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) richtet. Grundlage dafür, ob VOB, VOL oder VOF zur Anwendung kommt, ist ein Gesamtblick darauf, welcher Wert der jeweils zu erbringenden Leistungen überwiegt sowie der Inhalt der zum Contracting getroffenen Vereinbarungen. Auswirkung hat das wiederum auf die anzulegenden Schwellenwerte, die grundsätzlich darüber bestimmen, ob das Vergabeverfahren nach EU-Recht oder nationalem Recht durchzuführen ist.

(GUE)

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