3.896 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Köhler
Rechtsanwalt Ulrich Köhler
Kanzlei Ulrich Köhler, Moorweg 39, 21337 Lüneburg 6760.9906770701 km
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Köhler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Reto Gantner
Rechtsanwalt Reto Gantner
Gantner & Gantner, Fischmarkt 20, 4410 Liestal, Schweiz 6910.6287302906 km
Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Reto Gantner gerne zur Verfügung
(18.08.2023) Herr Gantner meldete sich prompt und mit dem Hinweis auf einen Kollegen, da er selbst dieses Mandat derzeit nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrik von Oetinger
Kanzlei Patrik von Oetinger, Saarbrücker Straße 84a, 66271 Kleinblittersdorf 6773.831095444 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Patrik von Oetinger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(03.03.2022) Herr von Oetinger hat mich mit Kompetenz , Angagement und Einfühlungsvermögen beraten. Jederzeit wieder.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt
Kanzlei Andreas Taudt, Grabenstr. 30, 73033 Göppingen 6965.2639912282 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Taudt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Super schnelle Abwicklung, sehr netter Anwalt. Habe kurzfristig einen Termin gebraucht und bekommen! Sehr zu empfehlen! (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Keller
Rechtsanwalt Roland Keller
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Königsplatz 6, 97318 Kitzingen 6938.6393750491 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Roland Keller für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Jödicke
Rechtsanwalt Stefan Jödicke
Kanzlei für Steuern & Recht Peine, Im Kohlweg 8, 31228 Peine 6795.7860824742 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Jödicke
aus 6 Bewertungen Seit vielen Jahren der beste Anwalt, den ich kennenlernen durfte, sowohl fachlich als auch menschlich (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bert Bossin
Rechtsanwalt Bert Bossin
Dr. Bossin & Partner, Hohe Kiefer 158, 14532 Kleinmachnow 6970.4132205733 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Bert Bossin
(20.06.2023) Kompetent, freundlich, schnell, bestens
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Jacob
Rechtsanwalt Adrian Jacob
JR Rechtsanwälte JACOB & RÖSKE PartG mbB, Kurfürstendamm 115 B, 10711 Berlin 6969.6122812979 km
Wir machen uns stark für Sie - mit juristischer Expertise und Durchsetzungsvermögen
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Adrian Jacob
(12.10.2023) Herr RA Jacob hat uns kürzlich schon in einer Auseinandersetzung mit der Postbank vertreten und uns zügig zu unserem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Heeg
Rechtsanwältin Janina Heeg
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth 7014.2679134047 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Heeg ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(22.01.2024) Sehr kompetente junge Juristin die bestens etwas von ihrem Handwerk versteht und dieses auch bestmöglichst umsetzt ..!
Profil-Bild Rechtsanwältin Carola Eber
Rechtsanwältin Carola Eber
Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Hackenstr. 7, 80331 München 7118.9909181097 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Carola Eber
aus 6 Bewertungen Sie ist sehr nett und kennt sich aus in diesem Gebiet. Wir sind sicher Sie kann uns helfen. (15.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Obermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Obermeier
Meindl, Kitzinger, Dr. Krimmel, Wunsch, Obermeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rennweg 119a, 84034 Landshut 7130.101727276 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Obermeier
aus 69 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn RA Obermeier und werde ihm und die Kanzlei jedem weiterempfehlen. … (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Höster
sehr gut
Anwalt Erbrecht Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf -Rechtsanwalt Frank Höster, Schloßstraße 57, 14059 Berlin 6968.9322950077 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Höster
aus 24 Bewertungen Herr Höster hat mich in einer etwas verfahrenen Nachlassangelegenheit sehr zielführend und vernünftig beraten. Die … (01.12.2023)
Profil-Bild Anwalt Dirk Campajola
Anwalt Dirk Campajola
Studio LexImpresa, piazzetta Gaetano Zorzetto, 1, Venedig, Italien 7320.6682012573 km
Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Anwalt Dirk Campajola ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(10.08.2023) Nach der Anfrage wurde sofort Kontakt aufgenommen. Alle Infos sind zeitnah und zu unserer vollsten Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Oberländer
sehr gut
Rechtsanwältin Regine Oberländer
Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer, Akademiestr. 36, 63450 Hanau 6840.2365584918 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Regine Oberländer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Frau Oberländer hat mich 2 Jahre bei einer langwierigen Scheidung vor allem sehr kompetent, aber auch menschlich sehr … (06.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Finger
Rechtsanwalt Matthias Finger
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Finger
(05.08.2023) Ich bin voll zufrieden immer ein offenes Ohr und ist immer an einer Lösung bestrebt aber auch an das Sekretariat ein …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sigrun Mast Maître en Droit
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Sigrun Mast Maître en Droit
Mastknow - Kanzlei für Erbrecht Rechtsanwältin Mast, Baakenallee 48, 20457 Hamburg 6721.9506396155 km
Die Geschichten des Lebens spiegeln sich in Nachlassplanung und Erbfall.
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Sigrun Mast Maître en Droit ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Mit der Bearbeitung meiner Erbschaftsauseinandersetzung war die schnelle und zufriedigende Erledigung sehr zufrieden. (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Moser
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Moser
Rechtsanwalt Frank Moser, Schleiermacherstraße 2, 64283 Darmstadt 6837.2912728768 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Moser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 75 Bewertungen Offene und ehrliche Beratung die transparent die Optionen und Risiken aufgezeigt hat. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Wittmann
Rechtsanwältin Barbara Wittmann
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9144005267 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Wittmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(25.05.2023) Schnelle Antwort, Dankeschön
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlev Balg
Kanzlei Balg & Willerscheid, Yorckstr. 12, 50733 Köln 6673.4853143223 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlev Balg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(13.12.2023) Ich bin ein Mensch, der den dröhnenden Einschüchterungsstil des juristischen Jargons hasst und nach ein paar Minuten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer
Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer
RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER, Sperberstr. 32 A, 13505 Berlin 6960.5540289209 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer
(10.02.2024) Herr Meyer hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten, vom Erstgespräch bis zur Einigung, verständliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Christiane Bruckmann-Hölscher
Rechtsanwältin und Notarin Christiane Bruckmann-Hölscher
Bruckmann Germer Scholten Rechtsanwälte und Notare, Duisburger Str. 73, 46535 Dinslaken 6629.1600375711 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Christiane Bruckmann-Hölscher gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorota Plätzer
Rechtsanwältin Dorota Plätzer
Kanzlei Dorota Plätzer, Stuhrer Landstr. 128a, 28816 Stuhr 6674.6307201135 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorota Plätzer
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Küchen
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Küchen
Kanzlei Cornelia Küchen, Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7161593054 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Cornelia Küchen
aus 19 Bewertungen Frau Küchen war der optimale Rechtsbeistand in unseren Familienangelegenheiten. Ihre fachliche Kompetenz, ihre … (26.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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