3.898 Anwälte für Erbrecht | Seite 162

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
sehr gut
Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
Anwaltkanzlei Helmut Rohmann, Im Winkel 3, 38170 Uehrde 6845.7353439894 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
aus 17 Bewertungen Eine ganz schnelle und positive Rückmeldung!! (11.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf-Ekkehard Klix
Rechtsanwalt Wolf-Ekkehard Klix
Kanzlei Klix & Klennert, Sankt Jakob Str. 20, 82398 Polling 7111.1585032975 km
Mehr als Recht
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf-Ekkehard Klix – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(09.05.2020) schnelle Antwort alles bestens
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer
sehr gut
Rechtsanwältin & Notarin Dr. Sabine Haselbauer, Schillstr. 10, 10785 Berlin 6972.7145834004 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Frau Dr. Haselbauer hat mich bestens beraten. Mein Fall wurde schnell und unkompliziert, zu meiner vollsten … (09.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Böhm
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Böhm
Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber, Ritterstr. 9, 40213 Düsseldorf 6648.5190312582 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Niklas Böhm
aus 16 Bewertungen Ich empfehle Niklas Böhm uneingeschränkt sehr gerne weiter. Aufgrund der vielen positiven Bewertungen im Netz hatte … (05.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees
Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Drees, Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn 6691.7887618373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(29.06.2023) Sehr kompetenter und 100% zuverlässiger Anwalt. Man fühlt sich sehr gut beraten und vertreten durch Herrn Dr. Drees. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weng
Rechtsanwalt Martin Weng
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Weng
(31.07.2020) Ok
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
BPS Rechtsanwälte, Hauptstr. 7-9, 63457 Hanau 6842.8827721256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Volkmar Spielmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(24.10.2020) Die anwaltliche Vertretung verdient nur eine Bezeichnung: Perfekt! Ich hatte bereits mit dem ersten Gespräch den …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rüdiger Gust
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Rüdiger Gust
Kanzlei für Erbrecht Rüdiger Gust, Marktplatz 12, 95359 Kasendorf 6995.0333382327 km
"Erbrecht mit Engagement und Empathie"
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rüdiger Gust hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Herr Gust ist sehr freundlich und sachlich kompetent. Das Beratungsgespräch wurde in lockerer Atmosphäre geführt, … (29.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Müggenburg
Kanzlei Doris Müggenburg, Ueckerstr. 52, 17373 Ueckermünde 6941.435043834 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Doris Müggenburg
aus 6 Bewertungen Eine sehr gute Anwältin... Auf jedenfall Empfehlenswert. Danke für alles. (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Dönne
Rechtsanwalt Markus Dönne
Kanzlei Markus Dönne, Marktstr. 30, 48268 Greven 6655.2156995525 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Markus Dönne
aus 9 Bewertungen Herr Dönne hat mich im Bereich Familienrecht vertreten + beraten, und das hat er sehr, sehr gut gemacht. Ich fühlte … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Bernhauer
Rechtsanwalt Walter Bernhauer
Miller & Bernhauer | Rechtsanwälte Fachanwälte, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Bernhauer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(03.06.2022) kompetent, klar verständlich, effektiv
Profil-Bild Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Societät Tempelaars · Powierski & Partner, Mariaweilerstr. 29a, 52349 Düren 6651.8709784588 km
Recht zeitig
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henric Tempelaars ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 9 Bewertungen Herr H. Tempelaars war telefonisch gut zu erreichen. Er war sehr hilfsbereit, beriet geduldig und fundiert zum Thema … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Monika Ranke
sehr gut
Kanzlei Monika Ranke, Friedensstr. 12, 17192 Waren (Müritz) 6877.044610334 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Monika Ranke gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Ich war mit der Arbeit von Frau Ranke und auch von Romanik sehr zufrieden. Sie nahmen sich beide sehr viel Zeit, … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Konrad Gracza
Kanzlei Gracza, Markststr. 14, 73033 Göppingen 6965.3322508482 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Konrad Gracza - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Scholtyssik
sehr gut
Rechtsanwältin Iris Scholtyssik
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Ich berate und vertrete Sie nach dem eingetretenen Erbfall. Mein Schwerpunkt liegt im Pflichtteilsrecht und in der Erbauseinandersetzung mit Immobilien.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Iris Scholtyssik gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Rechtsanwältin Scholtyssik ist eine Geheimwaffe wenn es um Immobilienbewertung geht. Gutes Durchhaltevermögen, … (14.08.2023)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Erbrecht
Herr Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(05.07.2018) Ich hatte von meinem Arbeitgeber ein halbes Jahr lang nicht den versprochenen Lohn bekommen und Herrn Behnsen darum …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann Kristin Otto
sehr gut
Rechtsanwältin Ann Kristin Otto
Anwaltskanzlei Otto, Talstr. 2, 35745 Herborn 6772.5272421635 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Ann Kristin Otto
aus 28 Bewertungen Sehr kompetent und freundlich!! (22.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Steinhäußer
Rechtsanwältin Antje Steinhäußer
SZ-Rechtsanwälte, Behrischstr. 29, 01277 Dresden 7084.3559416035 km
Beratung bringt Sicherheit - deshalb: Online-Terminbuchung für die gratis Ersteinschätzung bei Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Kündigung im Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung.
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Steinhäußer
aus 5 Bewertungen Die Beratung zu den Erfolgsaussichten meines Anliegens war sehr gut. Ich hoffe, mit der empfohlenen Vorgehensweise … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Alfers
Rechtsanwalt Frank Alfers
Alfers - Vedder - Tensing-Winkels Anwälte, Burgstraße 30, 49808 Lingen (Ems) 6615.5258243801 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Alfers ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(15.05.2023) Ich kenne ihn schon sehr lange und er hat mich auch in Sachen Strafvollzugsrecht immer sehr gut beraten. Bis zum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Teubner
Rechtsanwalt Ralph Teubner
Kanzlei Teubner, Am Malzhaus 2, 95615 Marktredwitz 7041.8925095945 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ralph Teubner für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Feller
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Rechtsanwalt Andreas Feller
Rechtsanwaltskanzlei Feller, Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Main 6826.1415523927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Feller gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Erstklassige Arbeit. Schnell und zuverlässig. Ich würde diese Kanzlei auf jeden Fall wieder einschalten im Falle eines … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwälte und Fachanwälte Wolff, Bultmann, Wolff, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen 6654.5388798357 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler
Kanzlei Oliver Wöhler, Burgfreiheit 5, 31061 Alfeld (Leine) 6794.0706782286 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Wöhler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Forgbert
sehr gut
Rechtsanwalt Falk Forgbert
Rechtsanwaltskanzlei Falk Forgbert, Putzkauer Str. 2, 01877 Bischofswerda 7102.4380766345 km
Sie haben Recht. Mit mir bekommen Sie es.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Falk Forgbert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 37 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Beratung und anschließend auch Vertretung in der Sache. Ich kann Herr Forgbert sehr … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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