3.897 Anwälte für Erbrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schröcksnadl
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schröcksnadl
Kanzlei Thomas Schröcksnadl, Römerstr. 27, 82205 Gilching 7103.5725228036 km
Ich höre ihnen zu, ich helfe ihnen weiter, ich setze ihr Recht durch
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schröcksnadl ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Schulze
Rechtsanwältin Heidrun Schulze
Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze, Franzstr. 117, 06842 Dessau-Roßlau 6946.5069173179 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heidrun Schulze gerne zur Verfügung
(15.02.2023) freundlicher Rückruf. Und kompetente Bearbeitung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe
Kanzlei Duwe, Hamburger Str. 133, 25337 Elmshorn 6691.2732401558 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Gippert
sehr gut
Rechtsanwältin Marianne Gippert
Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft, Greifswalder Straße 5, 10405 Berlin 6975.6200429409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Marianne Gippert
aus 57 Bewertungen Frau Gippert hat mich seit 2017 in insgesamt 11 Fällen (Sorgerecht) vertreten. Sie war jederzeit für mich erreichbar. … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
FRIMMEL | ANETTER | SCHAAL Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Fleischmarkt 9/4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich 7383.6071365729 km
"Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten!" - chinesisches Sprichwort
Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Otte
sehr gut
Kanzlei Jens Otte, Industriestr. 14, 180069 Rostock 6808.6602114641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jens Otte
aus 17 Bewertungen Herr Otte hat mich in meiner Angelegenheit (Reiserecht) kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten und … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kyra Meyer
sehr gut
Kanzlei Kyra Meyer, Stephanstr. 16, 18055 Rostock 6814.6311017463 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kyra Meyer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen Frau Meyer ist eine ausgezeichnete Familienrechtsanwältin, die nicht nur hoch emphatisch und wenn notwendig auch … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
Kanzlei Katsch, Hönower Str. 7-9, 12623 Berlin 6987.7994290329 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 457 Bewertungen Ich hatte mich an Herrn Katsch gewand, da ich nicht mehr weiter wusste. Ein Vermächtnisanspruch musste erfüllt werden … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Weidemann
sehr gut
Rechtsanwältin Judith Weidemann
Kanzlei Judith Weidemann, Friedrich-Ebert-Str. 70, 14469 Potsdam 6961.3278825944 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Judith Weidemann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 53 Bewertungen Als ich für meine Ehescheidung einen Rechtsbeistand suchte, wurde mir Frau Weidemann wärmstens empfohlen. Leider blieb … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle A. Breitbarth
sehr gut
Rechtsanwältin Isabelle A. Breitbarth
Rechtsanwaltskanzlei Breitbarth, Lerchenstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.7438714164 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Isabelle A. Breitbarth bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 62 Bewertungen Ich kann Frau Isabelle Breitbarth als Anwältin jedem weiterempfehlen. Ich habe mich an sie gewandt, nachdem ich fast … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jan Eggers
sehr gut
Kanzlei am Forum - Jan Eggers, Bahnhofstraße 63, 25451 Quickborn 6705.2480659103 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Jan Eggers
aus 57 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Eggers und seinem Team!… In seiner lockeren, verständlichen Art, hat er es uns leicht gemacht … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dix
Rechtsanwalt Christian Dix
Rechtsanwälte Volmar • Haase • Dix, Hirnbeinstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4830546331 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Dix hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(26.04.2021) Herr Dix war genau die richtige Wahl. Sowohl fachlich als auch menschlich. Er hat uns sehr gut beraten, stand immer …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstr 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 92 Bewertungen Ich habe Herrn Allhoffs Dienst zum zweiten mal in Anspruch genommen und bin wieder nicht enttäuscht worden. Absolut … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Braun
Rechtsanwältin Kristin Braun
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.478034034 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Kristin Braun hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Kanzlei am Schießgraben – Rechtsanwälte und Notar, Schießgrabenstraße 8-9, 21335 Lüneburg 6760.660632567 km
Die Gesetze müssen sich nach den Verfassungen richten, nicht aber die Verfassungen nach den Gesetzen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schlömer
Rechtsanwältin Kerstin Schlömer
Kanzlei Kerstin Schlömer, Schärfengäßchen 6, 60311 Frankfurt am Main 6826.0235749271 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Schlömer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(28.08.2018) Frau Schlömer meldete sich sehr schnell bei mir und gab eine sehr freundliche und kompetente Auskunft.Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Siebel
Rechtsanwalt Christian Siebel
Rechtsanwälte Nina Siebel und Christian Siebel GbR, Dachsweg 3, 27628 Hagen im Bremischen 6652.1185724682 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christian Siebel
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roman Rodloff
Rechtsanwalt Dr. Roman Rodloff
Dr. Rodloff & Kollegen, Dillmannstr. 1, 70193 Stuttgart 6929.4185390289 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roman Rodloff
(26.02.2024) Herr Dr Rodloff ist für dieses Thema eine Sensation - Erbrechtler aus Leidenschaft ! Realist, zuverlässig, sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Benholz
Rechtsanwalt Thomas Benholz
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Benholz
(25.10.2023) Hervorragend, empathisch und unbedingt zu empfehlen. HR. Benholz informiert, berät und hilft. Ich war mehrere Male …
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Kumbartski
Rechtsanwalt Volker Kumbartski, Unterste Sülz 7, 51503 Rösrath 6690.5778797733 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Kumbartski gerne zur Verfügung
(20.07.2021) TOP besser geht es nicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hums
Anwaltskanzlei Alexander Hums, Robert-Koch-Straße 15, 08280 Aue 7045.5028476167 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Hums
aus 6 Bewertungen Herr Hums hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten. Die Terminfindung ging schnell & … (30.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Münsterstraße 44, 48351 Everswinkel 6677.2700916347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
(25.01.2024) Frau Niederhäuser betreut mich im Rahmen meiner Selbstständigkeit mit Pferden in Fragen rund um die Erstellung von …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirja Klauß-Wilksch
sehr gut
Rechtsanwältin Mirja Klauß-Wilksch
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte und Notare, Schillerstraße 10, 28195 Bremen 6675.8074617225 km
Ich mache Ihre Scheidung schöner als Ihre Hochzeit.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Mirja Klauß-Wilksch
aus 16 Bewertungen Ich bekam auf Anfrage zeitnah einen Termin bei Frau Klauß. Sie hat mich in meinem Anliegen kompetent beraten und war … (24.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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