3.896 Anwälte für Erbrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Trans & Law, Paul-Gruner-Str. 61, 04107 Leipzig 6982.5958954168 km
Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Ziemer
Rechtsanwältin Monika Ziemer
Anwaltskanzlei ZIEMER, Roßmarkt 35, 63739 Aschaffenburg 6862.7314121257 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monika Ziemer im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Habe anwaltliche Begleitung erlebt in Form von juristischem Können kombiniert mit feiner Menschenkenntnis, … (05.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang
Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang
TREWIUS Rechtsanwälte, Ulmer Str. 127, 73054 Eislingen/Fils 6970.439628514 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(19.03.2023) Der Termin bei Frau Wahlenmaier-Lang kam sehr schnell zustande. Der Ersttermin war sehr umfangreich und voller …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Liebscher
sehr gut
Kanzlei Heiko Liebscher, Schierholzstr. 27, 30655 Hannover 6771.1580522414 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Liebscher vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Die erste Erfahrung war wunderbar. Der Anwalt nahm sich die Zeit und erklärte einfach und richtig, um das Verständnis … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel
Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel
Kanzlei Kuschel, Holtorfer Str. 15, 53229 Bonn 6697.2475151545 km
Persönlich. Vor Ort. Für Ihr Recht.
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(28.03.2024) Danke für die zügige Beratung und Umsetzung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter M. Huber
sehr gut
Rechtsanwalt Walter M. Huber
Anwaltskanzlei Walter M. Huber, Obere Hauptstr. 10, 85354 Freising 7114.3089114914 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Walter M. Huber im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Mr Huber is very professional, and also very nice and kind (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
BLU Rechtsanwälte Dr. Katarzyna Styrna - Bartman LL.M., BLU Law & Outsourcing Sp. z o.o., Legnicka 52, 54-204 Breslau, Polen 7266.8042404675 km
Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des polnischen Rechts. Sie finden uns in Breslau, im Herzen Niederschlesiens.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Thoms
Kanzlei Anke Thoms, Friedenstr. 18, 77654 Offenburg 6869.8741936438 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Thoms ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(20.12.2016) Unsere GmbH-Gründung erfolgte 2011 zusammen mit einem Anwalt aus Offenburg. Die Konstellation mit einem atypischen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstr. 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Steigert
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Steigert
Anwaltskanzlei Steigert, Marlener Str. 4, 77656 Offenburg 6868.9266303761 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Manuela Steigert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Frau Steigert ist sehr kompetent. Sie hat unsere Fragen sehr ausführlich und verständlich beantwortet. Wir fühlten uns … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl
Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl
(29.10.2023) Anzeige wegen Verleumdung sehr gut gekontert - Einstellung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Mag. Dr. Bányai Margit, Rotenturmstraße 16-18/Top 1. 01, 1010 Wien, Österreich 7412.4112390854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Hier gibt es nur Positives zu berichten, Frau Dr. Bányai kümmert sich rasch und konsequent auch um festgefahrene … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Raab-Maier
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Raab-Maier
SoRa Sommerburg & Raab Rechtsanwälte PartmbB, Friedrich-Ebert-Platz 4, 69117 Heidelberg 6865.6887178563 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Julia Raab-Maier hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen sehr freundlich und kompetent (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Welter
Rechtsanwalt Florian Welter
Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen, Heiligenbergstr. 36-38, 66763 Dillingen/Saar 6743.7607041107 km
Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Welter ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Wildner
Rechtsanwalt Torsten Wildner
ATM Rechts und Steuerberatung GbR, Juststr. 4, 02763 Zittau 7152.9929339047 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Wildner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Der Rechtsanwalt Wildner ist fachlich qualifiziert, sehr freundlich und bemüht sich ernsthaft seine Mandanten zu … (19.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Anwaltskanzlei Sommerfeld, In der Fuchskaule 17, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0953805768 km
Fachanwältin Agrarrecht • Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(19.09.2023) Ich hatte ein Telefonat mit Frau Sommerfeld, sehr freundliche und kompetente Anwältin. Das wichtigste ist aber das Sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
Rechtsanwältin Mediatorin Silvia-L. Jansen, Bierstadter Str. 16, 65189 Wiesbaden 6800.9446364007 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
aus 16 Bewertungen Very professional, detailed, diligent and flexible to my client needs. I recommend. (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weng
Rechtsanwalt Martin Weng
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Weng für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(31.07.2020) Ok
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
Anwaltskanzlei Capellmann, Große Rurstr. 42, 52428 Jülich 6638.9665326013 km
Fachliche Kompetenz - Örtliche Nähe - Persönliche Zuwendung
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
(29.03.2021) Freundlich und engagiert.Sehr schnelle Rückantwort.......Dankeschön.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ulrike Tremel
Anwaltskanzlei DR. TREMEL, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4263273467 km
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Tremel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter
Kanzlei Johann-Volker Peter, Parkallee 17, 99734 Nordhausen 6877.6855757044 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Aufgrund von Empfehlungen im Bekanntenkreis habe ich die Vertretung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter in Anspruch … (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Endres
Kanzlei Leirer & Endres, Gradebergstr. 24, 88662 Überlingen 6987.1640560849 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Susanne Endres für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kleemann
Rechtsanwalt Axel Kleemann
Kleeman Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Am Rathaus 2, 26639 Wiesmoor 6594.7108481596 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Axel Kleemann
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Marcus Hartwig
sehr gut
Anwaltskanzlei Eickmeier, Heinz, Hartwig, Ahrstr. 26, 26382 Wilhelmshaven 6613.3347497712 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Fachanwalt und Notar Marcus Hartwig hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Sehr gute Fachkenntnisse im Verkehrsrecht .Gute Kommunikation und Zusammenarbeit. Klare Empfehlung. (14.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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