3.904 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwaltskanzlei Jörn-Matthias Lehmann, Sandower Str. 45, 03046 Cottbus 7073.4027260504 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
aus 18 Bewertungen Wir haben wegen einer für uns fraglichen Erbsache bei Herrn RA Jörn-Matthias Lehmann vorgesprochen. Er hat uns den … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová
sehr gut
JMJ Markechova Law Office, Bajkalská 5/C, Bratislava 831 04, Slowakei 7461.7738207591 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová
aus 11 Bewertungen Meine Anfrage wurde vollumfänglich + professionell beantwortet. (08.05.2024)
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Rechtsanwalt Thomas Lange
LANGE - OTTO Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Heinrich-Zille-Str. 1, 01219 Dresden 7082.7236945619 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lange unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Sehr kompetente und auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Kanzlei Wölfel, Schloßweg 8, 95709 Tröstau 7031.2417539279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Wölfel
aus 9 Bewertungen Herr Wölfel hat mich in 2 Sachverhalten vor dem Amtsgericht/Schöffengericht vertreten. Stets zuverlässig und … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Ulf Künnemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulf Künnemann
Künnemann Rechtsberatung, Elisabethstr. 12, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.4393265804 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Ulf Künnemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 63 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Begleitung durch den gesamten Prozess der Auseinandersetzung. (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katrin Raabe
Rechtsanwältin Dr. Katrin Raabe
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Raabe - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen 👍👍👍👍 (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Zollner
Rechtsanwältin Christiane Zollner
Zollner Rechtsberatung, Nußbergerstr 31, 94234 Viechtach 7146.2051853847 km
Ob Verbraucher oder Unternehmer - für uns sind Sie kein Fall, sondern ein Mensch! Wir setzen uns dafür ein, dass Sie aus Ihrer Situation das Beste für sich umsetzen können!
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Christiane Zollner
aus 9 Bewertungen Die Kanzlei Zollner hat mir in einer Nachlass Sache sehr gut geholfen. Für Gespräche am Telefon wurde sich … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hasan Gürkan Erdebil LL.M
Rechtsanwalt Hasan Gürkan Erdebil LL.M
Gems Schindhelm, Büyükdere Cad., 102, 34360, Istanbul, Türkei 8687.4567725277 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Hasan Gürkan Erdebil LL.M ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Peter von Woedtke
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Peter von Woedtke
Dr. v. Woedtke Rechtsanwälte, Bastionstraße 37, 40213 Düsseldorf 6649.0891769901 km
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Peter von Woedtke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(27.03.2022) Ich habe mit Herrn Dr. von Woedtke kurz telefoniert, den Sachverhalt besprochen. Er hat sofort die notwendigen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sieglinde Linderer
Rechtsanwältin Sieglinde Linderer
Linderer & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater, Marktler Str. 15b, 84489 Burghausen 7196.1009975199 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sieglinde Linderer
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Grünert
Rechtsanwalt Matthias Grünert
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Grünert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(13.11.2019) Kompetente und schnelle Beratung. Jederzeit wieder.????
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Obexer
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Obexer
Anwaltskanzlei Espelkamp, Breslauer Str. 32, 32339 Espelkamp 6701.4614320612 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mediation • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kerstin Obexer ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 53 Bewertungen Da ich eine Beratung am Telefon bekommen habe, ohne das Frau Obexer meine Anwältin ist oder wird, bin ich sehr … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yesim Birken
sehr gut
Anwaltskanzlei Birken, Kreuslerstr. 10 / Ecke Mönckebergstr. 19, 20095 Hamburg 6720.3030544439 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yesim Birken gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Die Frau Rechtsanwältin Birken hat mir vor kurzem in einer für mich sehr emotional belastenden Zeit beigestanden. Es … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
Kanzlei Nicola Effelsberg, Alter Steinweg 46, 48143 Münster 6663.0933860021 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 45 Bewertungen Frau Dr Effelsberg ist eine sehr gute Rechtsanwältin. Sie hat mir in jeglicher mir zur Seite Seite gestanden und … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun von Hase
sehr gut
Rechtsanwältin Gudrun von Hase
Kanzlei von Hase, Kaiser-Friedrich-Ring 7, 40545 Düsseldorf 6647.7013905004 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun von Hase gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Frau von Hase hat mich bei meiner Scheidung und der Scheidungsfolgenvereinbarung vertreten.Sie hat mich jederzeit … (17.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff
Rechtsanwalt Dr. Dorff, Hudtwalckertwiete 1, 22299 Hamburg 6718.0382313037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Dorff für eine ausführliche, für einen Nicht-Juristen verständliche, und … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwaltskanzlei Buß, Am Markt 2, 23966 Wismar 6786.5140624658 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Buß im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(23.01.2024) Hat leider keine Zeit im Moment.Hat sofort auf Anfrage geantwortet
Profil-Bild Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.
sehr gut
Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.
Koca Ersöz Anwaltspartnerschaft, Breite Str. 161, 50672 Köln 6674.3234539817 km
„Außer Betreuung, Beratung und Prozessführung ist es mein primäres Ziel schnelle und effektive Lösungen für Sie zu finden."
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Avukat Melis Ersöz Koca LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 64 Bewertungen Absolut empfehlenswert! Ich wurde von den Anwältinnen Frau Melis Koca und Frau Nusin Basar absolut kompetent … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Grund
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Grund
Kanzlei Koppisch und Grund, Mittermayerstr. 6, 85221 Dachau 7102.9006761953 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Reinhard Grund
aus 107 Bewertungen Sehr gute Beratung, tolles Team. (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
„Es ist leichter, Probleme zu lösen, als mit ihnen zu leben!“ Albert Einstein
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Agrarrecht • Erbrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne May
(27.12.2023) Ich wurde freundlich und umfassend beraten. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Zapff
Kanzlei Gerhard Zapff, Scherenbergstr. 1a, 97737 Gemünden am Main 6891.6653976453 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Gerhard Zapff für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Finster
Rechtsanwältin Eva Finster
Rechtsanwaltskanzlei Finster, Brandenburger Str. 26, 80805 München 7118.6397432411 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Finster bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Frau Finster hat uns in einer Erbangelegenheit fundiert und umfassend und dazu schnell und freundlich beraten. Sie hat … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Zumpt
Rechtsanwalt Marco Zumpt
Zumpt & Kollegen, 3b, Lagoon Beach Office Park, Lagoon Beach Drive, Kapstadt, 7441, Südafrika
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt
aus 6 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Beratung und guten Betreuung :-) (21.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Hahn
Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg 6975.2405029251 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Hahn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Ich hatte ein sehr gutes Gefühl bei Herrn Hahn, glaubwürdig und kompetent (03.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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