465 Anwälte für Lizenzvertrag | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Gilliand
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Gilliand
Gilliand & Collegen, Heinz-Nixdorf-Str. 20, 41179 Mönchengladbach 6627.9219783152 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Juristische Fragen im Bereich Lizenzvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrick Gilliand
aus 20 Bewertungen Super Arbeit geleistet, stehts über aktuellen Status informiert, sehr zuverlässig, kompetente Beratung, legt sich voll … (18.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Renner
sehr gut
Rechtsanwalt Burkhard Renner
RENNER MORBACH Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 64, 50674 Köln 6674.1953912741 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Lizenzvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Burkhard Renner
aus 35 Bewertungen Herr Renner ist zweifellos ein herausragender Anwalt, der sowohl in fachlicher als auch persönlicher Hinsicht … (30.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Benjamin von Allwörden
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Benjamin von Allwörden
VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte, Carl-Goerdeler-Weg 1, 21684 Stade 6689.9966458219 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Lizenzvertrag bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Benjamin von Allwörden
aus 27 Bewertungen Klage gemacht und einen sauberen Abschlus hinbekommen. Danke an den Anwalt! (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Kaspar & Partner GbR Rechtsanwälte, Hildastr. 55, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4803610043 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Lizenzvertrag
aus 5 Bewertungen Eine sehr gute, hoch professionelle und ehrliche Beratung! Wir konnten immer Alles fragen, er nahm immer viel Zeit für … (27.06.2022)
Profil-Bild Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.
Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.
MARS - IP | Deutsch-französische Kanzlei, 26, rue du Quatre-Septembre, 75002 Paris, Frankreich 6484.8341053049 km
Weil das IP/IT-Recht schon lange nicht mehr ausschließlich national ist, da Schöpfer*innen und Erfinder*innen mobil sind, bin ich es auch.
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Frau Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Lizenzvertrag
(02.11.2021) J'ai contacté le cabinet pour une cause que je croyais perdue, en rapport avec mon immatriculation à …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Brehm
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Brehm
kanzleibrehm | Markenrecht Wettbewerbsrecht, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main 6825.555069545 km
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Designrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Brehm ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Lizenzvertrag
aus 100 Bewertungen Herr RA Brehm hat mich am Telefon ausführlich zu dem Thema beraten und mir angeraten nochmals mit der Gegenseite zu … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
LIEB.Rechtsanwälte, Äußere Brucker Str. 51, 91052 Erlangen 6998.8732810429 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Designrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Lizenzvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Kiphuth gerne zur Verfügung
(20.04.2024) Herr Kiphuth hat mich in einem Rechtsstreit zur Rückerstattung von Flugkosten mit vollem Erfolg vertreten. In den …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Schulz Wagner Rechtsanwälte PartG mbB - Kanzlei für IP, IT, Datenschutz- und Arbeitsrecht, Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin 6970.8800661291 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Lizenzvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
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Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
Media Kanzlei, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Lizenzvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lizenzvertrag

Fragen und Antworten

  • Lizenzvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lizenzvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lizenzvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lizenzvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lizenzvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Lizenzvertrag regelt, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Schutzrechts dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht an z. B. dem betreffenden Urheberrecht, Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder der Marke einräumt, sog. Lizenz.

Der Lizenzvertrag ist weder im BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - noch einem anderen Gesetz ausdrücklich geregelt. Da einschlägige Paragrafen fehlen, wird in der Regel auf die Bestimmungen im Allgemeinen Vertragsrecht zurückgegriffen. Es gibt aber einige spezielle Vorschriften, die einen Lizenzvertrag voraussetzen, z. B. im UrhG - Urhebergesetz -, und die vorrangig Anwendung finden. Grundsätzlich gilt aber: Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Form geschlossen werden. Wer den Vertrag also nur mündlich abschließt, riskiert keinen Formmangel und damit die Nichtigkeit des Lizenzvertrages. Auch der Inhalt der Vereinbarung kann grundsätzlich frei zwischen den Parteien bestimmt werden. Wird allerdings ein Formularvertrag geschlossen, liegen AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) vor, die wiederum der AGB-Kontrolle der §§ 305 ff. BGB unterliegen. Im Lizenzvertrag sollten unter anderem Angaben zum Lizenzgegenstand, zur Laufzeit des Vertrags, zum Entgelt und eventuell auch zu einer Vertragsstrafe gemacht werden.

Wurde der Lizenzvertrag abgeschlossen, muss der Lizenzgeber - das ist der Inhaber der Schutzrechte, wie z. B. der Urheber oder Erfinder - zunächst das Nutzungsrecht einräumen. Bei der Lizenzierung ist jedoch zwischen der einfachen Lizenz und der ausschließlichen Lizenz zu unterscheiden. Die einfache Lizenz kommt in Betracht, wenn das Nutzungsrecht mehreren Lizenznehmern eingeräumt und auch nur eine eingeschränkte Nutzungsbefugnis erlaubt werden soll, z. B. darf der Lizenzgegenstand nur vermarktet werden. Bei einer ausschließlichen Lizenz dagegen erhält der Lizenznehmer die alleinige Nutzungserlaubnis. Er kann z. B. bei einer Urheberrechtsverletzung selbst Klage gegen den Rechtsverletzer einreichen oder eine Abmahnung aussprechen und eventuell eine Nutzungsentschädigung bzw. Schadenersatz verlangen. Eine weitere Pflicht des Lizenzgebers aus dem Lizenzvertrag ist, dass er das Schutzrecht aufrechterhalten muss, indem er z. B. die hierfür erforderlichen Kosten übernimmt oder bei der Erteilung einer einfachen Lizenz rechtliche Schritte gegen den Rechtsverletzer unternimmt. Dagegen ist der Lizenznehmer nach dem Lizenzvertrag verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen und die Lizenz vertragsgemäß bzw. im angemessenen Umfang zu nutzen.

Übrigens: Umfasst der betreffende Vertrag nicht nur die Einräumung des Nutzungsrechts, sondern enthält er des Weiteren diverse Vertriebsmethoden bzw. „Know-how" und/oder Elemente aus z. B. einem Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag oder der Pacht, so könnte es sich um Franchising handeln.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Lizenzvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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