536 Anwälte für Rundfunkgebühr | Seite 23

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hubrich
Kanzlei Hubrich, Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera 6990.965121012 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Hubrich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Rundfunkgebühr
aus 7 Bewertungen Konnte mir schnell und unproblematisch weiterhelfen, sowie die wichtigsten Fakten mit mir erörtern. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Üretmen, Königstr. 56, 33098 Paderborn 6743.5894787404 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Rundfunkgebühr bietet Frau Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
aus 40 Bewertungen Frau Üretmen hat sich viel Zeit genommen trotz, dass sie kurzfristig "nur" unsere Vertretung vor Ort … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bauerfeind, Taubermühle 3, 97450 Arnstein 6911.0368509484 km
100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert.
Verwaltungsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Rundfunkgebühr hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
aus 15 Bewertungen Der Herr Anwalt war sehr schnell in der Bearbeitung meiner Fragen, war immer am Telefon erreichbar trotz etlicher … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Berthold Döß
Rechtsanwalt Berthold Döß
Rothenburger, Müller & Collegen, Mainzer Str. 20, 65474 Bischofsheim 6812.1775017594 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Berthold Döß unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Rundfunkgebühr
aus 5 Bewertungen Ich wurde auf die schnelle sehr Kompetent beraten.Immer gerne wieder. (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Zeth
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Zeth
Kanzlei Adrian Zeth, Weiherhausstraße 8b, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3585144749 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Zeth - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rundfunkgebühr
aus 13 Bewertungen Aufklärung über die Komplexität des Falles (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Rundfunkgebühr unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthes Holstein
sehr gut
Rechtsanwalt Matthes Holstein
Rechtsanwaltskanzlei Holstein, Lange Brücke 49, 99084 Erfurt 6922.0414891569 km
Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Rundfunkgebühr hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthes Holstein
aus 22 Bewertungen Die telefonische Erstberatung erfolgte professionell und sehr kompetent. Wir kamen schnell an den Kern der Sache, … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Laurentius
sehr gut
Kanzlei am Martinsbrunnen, In der Sürst 3, 53111 Bonn 6694.4866319374 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Laurentius ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Rundfunkgebühr
aus 25 Bewertungen Frau Laurentius hat mich bei meinen Anliegen kompetent unterstützt und sehr gut beraten. Auch für Rücksprachen und … (27.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rundfunkgebühr

Fragen und Antworten

  • Rundfunkgebühr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rundfunkgebühr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rundfunkgebühr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rundfunkgebühr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rundfunkgebühr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Eine Rundfunkgebühr dient in zahlreichen europäischen Ländern zur Finanzierung der Sendeanstalten des öffentlichen Rundfunks. Dementsprechend ist sie eine hoheitliche, sprich vom Staat erhobene, und keine private Abgabe. Da er zweckgebunden ist, stellt der Rundfunkbeitrag allerdings keine Steuer dar. Private Rundfunkbetreiber sind außerdem von der Finanzierung ausgeschlossen. Privatsender müssen sich so durch andere Einnahmequellen – zumeist durch Werbung – finanzieren.

Aus der Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geworden

Seit dem 01.01.2013 werden die Rundfunkgebühren nicht mehr abhängig vom Vorhandensein entsprechender Empfangsgeräte wie Radio, Fernseher oder einem internetfähigen Gerät wie Notebook oder Smartphone geltend gemacht. Stattdessen wird die Rundfunkabgabe nun unabhängig von der Zahl der vorhandenen Geräte und Bewohner je Haushalt erhoben. Für Privatpersonen gilt: ein Rundfunkbeitrag für alle Bewohner. Eine Beitragspflicht und damit verbundene Zahlungsaufforderung kann jeden treffen, der in der Wohnung wohnt, aufgrund der Meldepflicht dort gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter steht. In diesem Sinne lautet die offizielle Bezeichnung für den geforderten Obolus zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender nun Rundfunkbeitrag. Die den Rundfunkbeitrag erhebende Behörde bezeichnet sich nun als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ und nicht mehr als Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Aktuell wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,98 Euro als von der Bewohnerzahl unabhängige Pauschale pro Wohnung gefordert. Auch alle zum Haushalt gehörenden privaten Fahrzeuge sind hier inbegriffen. Ebenso müssen Freiberufler und Selbständige für ihren Arbeitsplatz in einer Privatwohnung keinen weiteren Rundfunkbeitrag zahlen, wohl aber für geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Die rechtliche Grundlage liefert hierbei der an die Stelle des Rundfunkgebührenstaatsvertrags getretene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Neuer Rundfunkbeitrag für Unternehmen soll auf dem Papier für Gerechtigkeit sorgen

Weiterhin beitragspflichtig sind Unternehmen, doch auch hier gelten jetzt andere Regeln. Dabei sollte gewährleistet werden, dass kleinen Unternehmen gerechterweise eine geringere finanzielle Last zukommt als Großfirmen. Nun richtet sich der Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter, ebenso werden die betrieblich genutzten Fahrzeuge und die Anzahl der vermieteten Räumlichkeiten bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags einbezogen.

Keine Pauschale für Unternehmen – dafür teils extrem hohe Kosten

Hierbei handelt es sich jedoch um einen der kontroversesten Gesichtspunkte des neuen Rundfunkbeitrags. Gerade große und mittelständische Unternehmen müssen sich mit einer unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastung auseinandersetzen. Betriebe wie Autovermieter oder Taxiunternehmen, die so für jeden einzelnen Mietwagen bzw. für jedes einzelne Taxi zur Kasse gebeten werden, oder Betriebe mit zahlreichen Filialen sehen sich so schnell mit einer regelrechten Kostenfalle konfrontiert. Ausnahmeregelungen für unverhältnismäßig stark belastete Unternehmen sind aktuell nicht vorgesehen, weshalb bereits einige Unternehmen, Verbände aber auch Privatpersonen Klage und bei Misserfolg weitergehend Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.

Auch die neue Regelung für Gästezimmer in Übernachtungsstätten ist stark umstritten. Zwar ist das erste Zimmer kostenfrei, jedoch wird für jedes weitere ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jugendherbergen – ungeachtet der hohen Anzahl von Herbergszimmern ohne Fernsehgerät – und Anbieter von Ferienwohnungen.

Bestimmte Personengruppen können sich weiterhin befreien lassen

Für bestimmte Privatpersonen mit geringem Einkommen oder einer Schwerbehinderung ist es weiterhin möglich, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu erwirken. Hierzu zählen etwa Personen, die Sozialhilfe oder ALG II bzw. Hartz IV beziehen. Auch Empfänger einer Rente, die nur die Grundsicherung erhalten, können sich freistellen lassen. Dasselbe gilt für entsprechende Leistungen beziehende Asylbewerber, Empfänger von BAföG, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sich in einer Ausbildung befindende Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), sowie vollstationär in einem Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung lebende Menschen. Auch wenn eine Behinderung vorliegt, ist es in bestimmten Fällen möglich, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.

Die GEZ existiert seit dem 01.01.2013 nicht mehr

Zwischen dem 01.01.1976 und dem 31.12.2012 wurde die Rundfunkgebühr abhängig von dem Vorhandensein eines Rundfunkempfangsgeräts von der GEZ erhoben. Die GEZ war eine nicht rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Köln, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführte. Die GEZ war dabei eine Behörde, da sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnahm und für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig wurde. Bei Zahlungsverzug kamen hierbei Mittel von der Forderung über die Mahnung bis hin zur Pfändung des Kontos des zahlungssäumigen Gebührenpflichtigen zum Einsatz.

Die Dämonisierung der GEZ dauert bis heute an

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften wurden durch die GEZ Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Die oftmals mit Spionage gleichgesetzten Methoden der sogenannten GEZ-Beauftragten waren durchaus umstritten. Somit ist die die vielgescholtene Institution zahlreichen Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen durchaus lebhaft im Gedächtnis geblieben.

(JSC)

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