79 Anwälte für Tierrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Erika Leimkühler
sehr gut
Rechtsanwältin Erika Leimkühler
Anwaltskanzlei Leimkühler, Hämelinger Str. 22, 32052 Herford 6717.8677594377 km
Ihre erste Anlaufstelle für alle Rechtsfragen im Versicherungsrecht, bei Berufsunfähigkeit, erlittenem Unfall, Arzthaftung, Produkthaftung, Schwerbehinderung, Impfschaden und im gesamten Medizinrecht!
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierrecht bietet Frau Rechtsanwältin Erika Leimkühler
aus 36 Bewertungen Frau Leimkühler hat mich sehr kompetent, mit einem enormen Fachwissen bestens beraten und vertreten. Ich fühlte mich … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Nuß
Rechtsanwalt Harald Nuß
Fachanwaltskanzlei Harald Nuß, Pfälzer Str. 22, 50677 Köln 6674.8185423036 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Harald Nuß ist Ihr Ansprechpartner für Tierrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sarah Schörghuber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Tierrecht
aus 108 Bewertungen Frau Schörghuber hat tolle Arbeit geleistet und ist höchstens zu empfehlen. Nicht nur war Sie erfolgreich, sondern hat … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Müller
Rechtsanwältin Ursula Müller
Kanzlei Ursula Müller, Hamburger Str. 5, 14641 Wustermark 6946.6055313237 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Tierrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ursula Müller
(08.12.2018) Sie hat mich sehr gut Beraten und war sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hauptmannl
Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl, Quittenweg 74, 90768 Fürth 7000.480564947 km
Gutes Recht in guten Händen.
Familienrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Hauptmannl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Tierrecht
aus 7 Bewertungen Frau Hauptmannl hat mir aufmerksam zugehört schnell und unkompliziert meinen Fall abgewickelt sie hat mich immer über … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Model
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Model
Kanzlei Euent & Model, Bahnhofstraße 47, 27612 Loxstedt 6645.8067644329 km
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Model ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Tierrecht
aus 23 Bewertungen Verkehrsunfall unverschuldet. Ohne Anwalt funktioniert heutzutage leider nichts mehr! Nachdem ich Frau Model das … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Kurth
Rechtsanwältin Rebecca Kurth
Kanzlei Kurth, Poppelsdorfer Allee 40b, 53115 Bonn 6694.6041168187 km
Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Recht rund ums Tier • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Rebecca Kurth vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Tierrecht
aus 8 Bewertungen Mein Fall könnte sie Angeblich wegen seitlichen gründen nicht annehmen also nicht zu Stande gekommen Praktisch … (01.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierrecht

Fragen und Antworten

  • Tierrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Unter Tierrecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die sich mit dem Kauf, Verkauf, Pflege, Unterhalt oder der Unterbringung von Tieren beschäftigen. Ebenfalls zum Tierrecht gehören die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich auf Tiere beziehen, z.B. baurechtliche Probleme in Bezug auf Ställe, Tierschutzvorschriften u. Ä.

Tiere führten in unserer Gesellschaft und im Recht lange Zeit eine untergeordnete Rolle. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass erst im Jahre 1990 in das BGB ein neuer § 90a eingefügt wurde. Darin heißt es:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Grundsätzlich bleibt auch durch Einfügung dieser Vorschrift alles beim Alten, wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt, denn solange die für Sachen geltenden Vorschriften auch weiterhin auf Tiere anwendbar bleiben, hat sich damit im Grunde und auch im Tierrecht im Allgemeinen nicht viel geändert. Allerdings hat sich der Gesetzgeber selbst nicht wirklich systemtreu verhalten und so werden weiterhin gem. §§ 961 ff. BGB Bienenschwärme als echte Sachen bezeichnet und nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an echten Sachen schlichtes Eigentum. Daneben wird auch im Strafrecht in verschiedenen Vorschriften von „Tieren oder anderen Sachen" gesprochen. Mit diesen Bezeichnungen kommt eindeutig zum Ausdruck, dass Tiere vom Denken des Gesetzgebers weiterhin grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören.

Ebenfalls im Jahre 1990 hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, eine wichtige Änderung im Schadensersatzrecht vorzunehmen. In § 253 II 2 BGB ist seitdem bestimmt, dass die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert übersteigen. Daraus ergibt sich nun eine höhere Grenze für die Abgrenzung zwischen Heilung oder Tötung.

Der Tierschutz und damit die Tierrechte wurden durch Zustimmung des Bundestages am 17.5.2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit in das Grundgesetz aufgenommen. Dieser Entscheidung stimmte der Bundesrat am 21.6.2002 zu. Somit ist die Neufassung des Grundgesetzes zum 01.08.2002 in Kraft getreten. Der Wortlaut des bisherigen Art. 20a GG wurde um die drei Worte „und die Tiere" erweitert und lautet nun: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Neben gesetzlichen Regelungen in Deutschland gibt es auch Regelungen zum Tierrecht in der EU. Im Vertrag von Amsterdam, in Kraft getreten am 1. Mai 1999, werden in einem besonderen „Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere" neue Grundregeln für Maßnahmen der Gemeinschaft im Tierschutzbereich gesetzt. Mit diesem Protokoll werden Tiere als fühlende Wesen anerkannt und die Europäischen Institutionen verpflichtet, bei der Festlegung und Durchführung von Gemeinschaftspolitiken die Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere in den Vordergrund zu stellen. Am 29. Oktober 2004 wurde der neue Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet. Dieser Vertrag enthält ebenfalls die Verpflichtung, den Schutz von Tieren und deren Tierrechte sicherzustellen. Gemäß Artikel III-121 tragen die Union und die Mitgliedsstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt Rechnung. Dabei werden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe berücksichtigt.

In Deutschland existieren in den verschiedensten Gesetzen Regelungen über Tiere. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • §§ 958 ff. BGB: Aneignung herrenloser Sachen
  • §§ 965 ff. BGB: Fund
  • § 833 BGB: Tierhalterhaftung
  • § 834 BGB: Tierhüterhaftung
  • § 17 StVG: Unfälle durch Tiere
  • § 28 StVO: Tiere im Straßenverkehr
  • § 121 OWiG: Halten gefährlicher Tiere
  • § 811 c ZPO: Unpfändbarkeit von Haustieren
  • § 811 I Nr. 3 ff. ZPO: Unpfändbarkeit von Nutztieren

Außerdem gibt es in Deutschland weitere speziell auf Tiere zugeschnittene Gesetze und Verordnungen, welche die sog. Tierrechte enthalten:

  • Tierschutzgesetz
  • Tierseuchengesetz
  • Tierzuchtgesetz (für landwirtschaftlich genutzte Tiere)
  • Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
  • Tierschutz-Hundeverordnung
  • Tollwutverordnung
  • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

(WEI)

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