4.718 Anwälte für Unterhalt | Seite 8

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Mohr
Kanzlei Mohr, Residenzstr. 65 a, 86633 Neuburg an der Donau 7059.3713348694 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Mohr
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Kanzlei Lister Anwälte am Moltkeplatz, Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover 6767.3695113108 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
aus 9 Bewertungen Herr Dietrich ist freundlich, er ist sehr kollegial, er versucht sich mit der Gegenpartei zu einigen. Er ist ruhig, … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Kellner
Rechtsanwältin Kathrin Kellner
Kanzlei Gleixner Kellner Mahrer, Marienplatz 10, 84130 Dingolfing 7147.9862621152 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Kellner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
sehr gut
Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
Martina Valis - Rechtsanwältin | Mediatorin, Fellbacherstr. 9, 71640 Ludwigsburg 6928.0316447163 km
In meiner Kanzlei sind Sie in guten Händen.
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
aus 15 Bewertungen Professionelle, äußerst kompetente, vertrauensvolle Beratung, menschlich 1A! (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Katrin Neumann
sehr gut
Rechtsanwältin Ann-Katrin Neumann
Rechthaberei, Bahnhofstr. 12, 86150 Augsburg 7062.7636759262 km
Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach getan.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ann-Katrin Neumann gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Moderne und sympathische Kanzlei in zentraler Lage in Augsburg. Frau Neumann hat meinen Rechtsstreit von der ersten … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Joe
Rechtsanwalt Michael Joe
Anwaltskanzlei Berlinger - Joe - Dag, Eichenbühler Str. 1, 63897 Miltenberg 6884.6609635166 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Michael Joe
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Gunnar Geiger
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Gunnar Geiger
Anwaltskanzlei Dr. jur. Gunnar Geiger und Michael Röhrig, Hauptstr. 60-64, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7127.1456069166 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Gunnar Geiger für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Alles (25.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ristau
Rechtsanwalt Frank Ristau, Gmeinwieser Straße 32, 83620 Feldkirchen-Westerham 7152.4277213133 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Ristau
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Kobe-Knapp
sehr gut
Kanzlei Claudia Kobe-Knapp, Marktplatz 4, 98527 Suhl 6922.2761822272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Kobe-Knapp
aus 53 Bewertungen Frau Kobe- Knapp verfügt über ein ausgeprägtes Fachwissen im Erbrecht, welches zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika McCoy
Kanzlei Monika McCoy, Hindenburgstr. 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6564902573 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika McCoy ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(23.09.2018) Frau Rechtsanwältin McCoy, ist sehr sehr nett, hilfsbereit. Super Beratung in allen Angelegenheiten, vor allem als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wolff
Rechtsanwalt Matthias Wolff
Siewert, Schönenberg-Wessel und Partner mbB – Rechtsanwälte, Preußerstr. 1-9, 24105 Kiel 6687.0245995852 km
Mit Expertise und Erfahrung bin ich für Sie tätig!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Wolff für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(13.10.2023) Ich habe Herrn Wolff zum Thema Arbeitsrecht in Anspruch genommen. Kann nur sagen: Super Anwalt, jederzeit zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lang
sehr gut
Kanzlei Lang, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3057732892 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Lang hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen Aile birleşiminde İstanbul konsolosluğuna A1 seviyesinde Almanca sözlü sınavda 21 soru soruldu hepsine doğru cevap … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Fricke
Rechtsanwalt Olaf Fricke
Bleck-Kentgens - Fricke - Kentgens Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Wittener Str. 242, 44803 Bochum 6665.3073889297 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Olaf Fricke bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Ich sage Danke und würde jeden an sie weiter Leiten es war für mich einfach ein wunder wie sie das … (01.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Armgard Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwältin Armgard Zimmermann
Kanzlei Armgard Zimmermann, Bahnhofstr. 28, 56076 Koblenz 6745.1628465425 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Armgard Zimmermann
aus 90 Bewertungen Frau Rechtanwältin Zimmermann hat mich sehr gut beraten. Sie ist immer erreichbar gewesen und hat sich meine Sachlage … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Mattschas-Jarass
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriela Mattschas-Jarass
Kanzlei Gabriela Mattschas-Jarass, Arndtstr. 19, 44787 Bochum 6663.191863005 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriela Mattschas-Jarass
aus 59 Bewertungen Sie hat mich bei meiner Scheidung ganz hervorragend vertreten : überaus kompetent und dabei sehr zugewandt und … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Waltraud Kühn
Rechtsanwältin und Notarin Waltraud Kühn
Kanzlei Kühn, Frankfurter Str. 6, 61462 Königstein im Taunus 6809.0375392411 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Notarin Waltraud Kühn bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
(10.02.2016) Frau Kühn war mir eine seriöse und sehr kompetente Unterstützung in einer schwierigen Zeit
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Rischer
sehr gut
Kanzlei Karen Rischer, Bahnhofstr. 8, 94032 Passau 7210.6145953484 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Karen Rischer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 18 Bewertungen Frau Rischer ist wärmstens zu empfehlen...Hilfe in mehreren Angelegenheiten...1* (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Reichenwallner
Rechtsanwaltskanzlei Reichenwallner, Alter Messeplatz 2, 80339 München 7117.5979163077 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Johannes Reichenwallner
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Dienemann
sehr gut
Kanzlei Marco Dienemann, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045769848 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Marco Dienemann
aus 64 Bewertungen Ein Anwalt, den man wärmstens empfehlen kann. Mit Fachkompetenz, Ruhe und Verständnis sorgt Herr Dienemann auch bei … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Lampe
Rechtsanwältin Ruth Lampe
Anwaltshaus Ruth Lampe, Meyenburger Tor 12, 16928 Pritzwalk 6868.1618543619 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Ruth Lampe
(13.10.2023) Bei mir ist nun alles schon in gegange Nun hoffe ich nur auf ein erfolgreiches Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Dautzenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Jutta Dautzenberg
Korn Rechtsanwälte, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach 6629.5070291534 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Jutta Dautzenberg
aus 13 Bewertungen Ist nur weiter zu empfehlen. (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Pertschy
Rechtsanwältin Rita Pertschy
Kanzlei Rita Pertschy, Hauptstr. 25, 77723 Gengenbach 6877.6787904654 km
Ich stehe für schnelle und zielorientierte Fallbearbeitung Ihre Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Rita Pertschy unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(26.01.2021) Sehr schnelle Terminvereinbarung Sehr gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Heiderich-Buhler
Rechtsanwältin Pia Heiderich-Buhler Kanzlei hb-recht, Hauptstr. 69a, 89250 Senden 7011.4414217946 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Pia Heiderich-Buhler
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Langa
Rechtsanwältin Tanja Langa
Kanzlei Langa, Robert-Schmidt-Str. 52, 45884 Gelsenkirchen 6653.7482641442 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Langa

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Unterhalt ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.