3.545 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Riefer
Rechtsanwalt Michael Riefer
Kanzlei Riefer, Saarstraße 16, 76887 Bad Bergzabern 6837.9437387275 km
Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Riefer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwaltskanzlei Teubner und Bley, Bahnhofstr. 41, 08297 Zwönitz 7049.0170254416 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Kathrin Bley
(01.07.2021) Absolut empfehlenswert! Mir wurde schnell, empathisch und rechtssicher geholfen und ich bin darüber sehr dankbar und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marieli Stahl
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Marieli Stahl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Horn
Rechtsanwalt Christian Horn
Kanzlei Horn, Schlehenweg 14, 41564 Kaarst 6640.0571654784 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Horn - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M.
ehrenfelder.legal, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln 6671.6863898728 km
Arbeitsrecht | Unternehmensrecht | Strafrecht |Verkehrsrecht
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M.
aus 35 Bewertungen Ich bin beeindruckt von der Professionalität und Expertise von Dr. Öztürk im Bereich Steuerstrafrecht. Er hat meinen … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
sehr gut
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski, Huyssenallee 99 – 103, 45128 Essen 6651.944111736 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
aus 446 Bewertungen Rechtsanwalt Nikolai Odebralski bietet erstklassige juristische Dienstleistungen mit hoher Professionalität, … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hinrich Schütt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzei Schütt, Herweghstr. 15, 18055 Rostock 6814.7558943939 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hinrich Schütt
aus 44 Bewertungen Super nett und schnelle Hilfe , nochmals vielen Danke und immer gerne wieder Lg Heppie (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Disch
Rechtsanwalt Andreas Disch
Kanzlei Andreas Disch, Von-Emmich-Straße 4, 78467 Konstanz 6993.4620546645 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Disch
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwälte Fessler, Fiebig & Schuster, Schillerstraße 16, 09217 Burgstädt 7032.6027830057 km
Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Fiebig bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Schnelle und gute Beratung. Angenehme, einfache und schnelle Terminfindung. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fürsattel
sehr gut
Kanzlei Thomas Fürsattel, Königstraße 15, 90402 Nürnberg 7011.7760675287 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fürsattel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Herr Rechsanwalt Fürsattel ist Ein Sechr neter und Freundlicher Mann. Ich Hatte einen anligen ( insolvens ) Sache Herr … (22.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Vulin
sehr gut
Kanzlei Helena Vulin, Herzog- Heinrich- Straße 30, 80336 München 7118.4692166062 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Helena Vulin für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 85 Bewertungen Frau Vulin hat bereits beim ersten Treffen einen sehr guten und positiven Eindruck bei mir hinterlassen. Sie ist eine … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bremicker LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Bremicker LL.M.
RSB Rechtsanwälte und Fachanwälte, Scheffelstr. 15, 60318 Frankfurt am Main 6826.0093093775 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bremicker LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 37 Bewertungen Weltklasse! Freundlich, schnell, kompetent und kulant. Vielen Dank, Herr Bremicker. 🙏 (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY)
colin law, Bahnhofstr. 38, 99084 Erfurt 6922.6378011494 km
Gemeinsam zum Ziel !
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY)
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Colin ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die schnelle und unbürokratisch Kommunikation finde ich … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Nadine Ahnert
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Nadine Ahnert
Rechtsanwältin Nadine Ahnert, Albrechtstr. 131, 12165 Berlin 6973.7685376742 km
Orientierung in schwierigen Zeiten
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Nadine Ahnert
aus 136 Bewertungen Frau Ahnert hat sich meinem Fall mit größter Sorgfalt angenommen. So wurde ich stets in den aktuellen Schriftverkehr … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Salfer
Rechtsanwalt Jan Salfer
Salfer & Salfer Rechtsanwälte Partnerschaft, Kurfürstenstraße 49, 54516 Wittlich 6721.2544107955 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Salfer bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
(30.06.2021) Alles Bestens
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Lux
sehr gut
Rechtsanwalt Christof Lux
Hannover & Partner, Am Wall 151/152, 28195 Bremen 6675.6140806477 km
Strafrecht • Beamtenrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christof Lux
aus 11 Bewertungen Herr Lux hat mich wegen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand beamtenrechtlich vertreten. Er führt seine Gespräche … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
sehr gut
Johlige, Skana & Partner | BUNDESWEITE VERTRETUNG, Kurfürstendamm 167, 10707 Berlin 6970.5279079408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 162 Bewertungen Ich möchte diese Gelegenheit nutzen,um Ihnen meinem aufrichtigen Dank für Ihre herausragende rechtliche Unterstützung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Luis Elias
Rechtsanwalt Luis Elias
Kanzlei Walter und Elias, Kohlhöckerstraße 21, 28203 Bremen 6676.216858434 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Luis Elias ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(22.05.2024) In einem Mahnverfahren meiner Schwiegermutter wurde mir schnell und kompetent geholfen. Tausend Dank dafür
Profil-Bild Rechtsanwalt Raphaël Brundseaux
sehr gut
Kanzlei Brundseaux, Rue des Anneux 12, 4053 Embourg, Chaudfontaine, Belgien 6609.0960395651 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Raphaël Brundseaux gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Herr Brundseaux hat mir sehr geholfen! Er bleibt an dem Fall dran und kümmert sich bis Ende! (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Weides
sehr gut
Rechtsanwältin Rebecca Weides
Kanzlei Rebecca Weides, Metzelstraße 10a, 54290 Trier 6716.9780255888 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rebecca Weides vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 225 Bewertungen Beste Anwältin..Ich habe sie seit 2018 in verschiedenen Bereichen Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht. Scheidung, … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar
gut
Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen, Sendlinger Str. 24, 80331 München 7119.0362142512 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Antwort auf meine Kontaktanfrage über die Website noch am selben Tag; Termin für das erste Gespräch gleich am nächsten … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Kessler
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kessler, Böningerstr. 37, 47051 Duisburg 6637.6321627123 km
Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Karin Kessler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 21 Bewertungen Überragend. Kompetent. Zuverlässig. (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Pott
Rechtsanwalt Wolfram Pott
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1530949097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfram Pott für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(06.08.2022) Herr Pott hat die Rechtsproblematik schnell erkannt und war fachlich auf dem neuesten Stand. Des Weiteren war das …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.