3.537 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Pake
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Pake
Puhr-Westerheide PartGmbB, Krefelder Straße 240, 47229 Duisburg 6635.3209444536 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Pake
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Pake nur weiterempfehlen !! Seine Beratung war äußerst kompetent, sehr freundlich...kurzum, man ist bei … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Markus Griese
aus 5 Bewertungen Hr. Griese erschien mir in der telefonischen Beratung als sehr kompetent und erfahren. Vielen Dank (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Esther Lotz-Bruns
Rechtsanwältin Esther Lotz-Bruns, Alte Gasse 38, 60313 Frankfurt am Main 6826.0362161437 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Esther Lotz-Bruns
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Vogel
Rechtsanwalt Paul Vogel
Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin 6974.2346972615 km
Steuerrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Paul Vogel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Hagedorn Rechtsanwälte, Oststraße 14, 59269 Beckum 6698.9179546965 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha M. Karcher
Rechtsanwalt Sascha M. Karcher
Rechtsanwalt Karcher, Niederstr 14, 59964 Medebach 6768.7987892486 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha M. Karcher
aus 6 Bewertungen Sehr schneller Termin mit sehr guten Erfolg .kann ich nur empfehlen! (04.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Stein
sehr gut
Rechtsanwalt Toralf Stein
Rechtsanwaltskanzlei Toralf Stein, Schliebener Str. 77, 04916 Herzberg 7012.9929512532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Toralf Stein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 29 Bewertungen Kompetente Beratung mit erfolgreicher Betreuung Hr. Stein mit seinem gesamten Team - vielen vielen Dank == sehr … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Etkin Zerik
Anwaltskanzlei Etkin Zerik, Vali Kazım Dirik Cad. No., 3 - 501, 35210, Izmir, Türkei 8771.910022395 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Etkin Zerik bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Sehr angagiert und zuverlässig. (16.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Schürkamp
Rechtsanwalt Manuel Schürkamp
Schürkamp & Von Stosch Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsstrafrecht, allgemeines Strafrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht, Salzstraße 52, 48143 Münster 6663.068317857 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Manuel Schürkamp ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Guten Tag , Möchte den Sachverhalt an sich hier nicht näher erläutern, aber muss ein ganz ordentliches Lob … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Moschke
Rechtsanwalt Thomas Moschke
Kanzlei Thomas Moschke, Anton-Graff-Straße 31, 01309 Dresden 7082.4209357627 km
Kompetenz schafft Vertrauen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Moschke für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(06.04.2023) Freundlich, kompetent & aussagekräftig in der Gesprächsführung. Empfehlenswert 👍🙏
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
DR. LANG | RECHTSANWALT, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4451998696 km
Kompetent. Engagiert. Durchsetzungsstark - Ihr Anwalt im Strafrecht und Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
aus 5 Bewertungen Herr Dr. Lang hat mir vom ersten Kontakt an das Gefühl gegeben, dass ich bei ihm in besten Händen bin. Durch seine … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka
Anwaltskanzlei Barbara Dalpke-Polka, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2262541942 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka
Profil-Bild Rechtsanwalt Datenschutzbeauftragter (IHK) Martin Lauppe-Assmann
sehr gut
Kanzlei Martin Lauppe-Assmann, Bensheimer Str. 14, 40229 Düsseldorf 6653.6440115837 km
Sprechstunde ist: WENN SIE ANRUFEN ☎️ 0171-5115851 auch am Wo-ende & Freitags
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Datenschutzbeauftragter (IHK) Martin Lauppe-Assmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 229 Bewertungen Rechtsanwalt M.Lauppe gab mir von Anfang an das Gefühl das ich bei Ihm gut aufgehoben bin. Er war von Anfang bis Ende … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwälte Rimkus + Ebeling, Hainstr. 29, 96047 Bamberg 6975.6611362298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc Rimkus
(03.01.2022) Nach einem Verkehrsunfall hat das Team von Herrn Rimkus die komplette Angelegenheit mit der Verischerung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Bödecker
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Bödecker
Kanzlei Bödecker, Ruhrstraße 34, 58452 Witten 6672.4758702152 km
Wer auf andere Leute wirken will, der muss erst einmal in ihrer Sprache mit ihnen reden.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Bödecker ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 125 Bewertungen Tolle Vertretung gegen meinen Arbeitgeber nach unberechtigter Kündigung. (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arthur Duszynski
Rechtsanwalt Arthur Duszynski
Kanzlei Arthur Duszynski, Kortumstr. 47, 44787 Bochum 6662.929457611 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Arthur Duszynski
(24.01.2018) Die Beratungen waren stets sachlich und zielführend. Fachmännisch eben, daher sehr empfehlenswert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susane Zutz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(25.09.2023) Telefonische Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Anwaltskanzlei Benjamins, Zwischen beiden Märkten 4, 26721 Emden 6565.8974201183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Benjamins vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen - Schnelle Bearbeitung meiner Angelegenheit - Schnelle Klärung von Rückfragen - Ausführliche Information zu weiteren … (23.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Röthemeyer
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Röthemeyer
Anwaltskanzlei Frank Röthemeyer, Friedrichstr. 28, 72336 Balingen 6938.4597715307 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Frank Röthemeyer
aus 25 Bewertungen Herr Röthemeyer ist ein sehr empfehlenswerter Rechtsanwalt. Ich habe sehr schnelle Hilfe erhalten, was in der … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Blöthner-Teichmann
Rechtsanwalt Tim Blöthner-Teichmann
Kanzlei Tim Blöthner-Teichmann, Gartenweg 1, 07973 Greiz 7011.1132347759 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Blöthner-Teichmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Tölke
Rechtsanwältin Christiane Tölke
Rechtsanwaltskanzlei Tölke, Füchteler Str. 28, 49377 Vechta 6663.1407536468 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Christiane Tölke
(10.08.2017) Ich war zum ersten mal bei Frau Tölke und muss sagen, dass ich absolut zufrieden bin. Neben dem Super-Ergebnis …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Nikolas Westkamp
Rechtsanwalt Tobias Nikolas Westkamp
Hatlé & Westkamp Fachkanzlei für Strafrecht, Mittelstraße 12-14, 50672 Köln 6674.2414321415 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Nikolas Westkamp vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner
Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner
Kanzlei Körner Rechtsanwälte und Notar, Schilderstr. 56, 38640 Goslar 6834.1333240846 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Henning Körner
aus 6 Bewertungen Die Auskunft kam schnell, war vollständig und hilfreich. Vielen Dank! (07.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank C. Starke
Rechtsanwalt Frank C. Starke
HERRMANN & STARKE Starke Rechtsanwälte PartGmbB, Poststr. 21, 83435 Bad Reichenhall 7225.7865145976 km
I can and I will - end of story
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank C. Starke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.