3.537 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 13

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Filiz Sen
sehr gut
Rechtsanwältin Filiz Sen
Kanzlei Filiz Sen, Wandsbeker Marktstr. 69, 22041 Hamburg 6721.9636739168 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Filiz Sen
aus 21 Bewertungen Ich hatte eine schnelle Antwort erhalten, dass es nicht ihr Bereich ist inkl. hat sie mir gesagt, wie der Bereich … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gerlach
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Gerlach
Gerlach | Dr. Wegner | Kempa, Stromstr. 4, 10555 Berlin 6971.1109310837 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Gerlach ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Christian Gerlach ist einfach der beste . Anwalt mit Herz und Verstand, kann ich nur weiter empfehlen (14.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz
Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte PartGmbB, Rosenstraße 11a, 40479 Düsseldorf 6648.9091322268 km
Rechtsberatung in Echtzeit - das ist unser Motto!
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 45 Bewertungen Sehr gute telefonische Beratung (04.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann
Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann
Rechsanwaltskanzlei Goymann & Neuberger, Hauptstraße 3, 63808 Haibach 6866.5833896957 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Babener
Anwaltskanzlei Babener, Neustadt 16, 24939 Flensburg 6622.5310028488 km
Verhandlungen können nur so gut gelingen, wie wir uns auf sie vorbereiten.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Babener
(24.11.2019) alles hat mir gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Fladerer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Fladerer
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg 7011.1329045944 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Franziska Fladerer
aus 10 Bewertungen Sehr gut (24.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amelie Mäckmann LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Mäckmann, Bongardstraße 2, 44787 Bochum 6662.7687903795 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Amelie Mäckmann LL.M. im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(13.10.2023) Ich wurde bei meinem Problem (OWiG-Verfahren) fachlich sehr kompetent beraten. Die Kommunikation zwischen mir und Frau …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
MPH Legal Services Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin P. Heinzelmann, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
aus 215 Bewertungen Herr Dr. Heinzelmann ist ein sehr engagierter und kompetenter Anwalt, der einfach nur top in seinem Fachgebiet ist. Er … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens G. Schug
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Kanzlei Clemens G. Schug, Marktstr. 5, 66333 Völklingen 6757.7213698308 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens G. Schug bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 55 Bewertungen Herr Schug hat uns sowohl persönlich als auch fachlich unfassbar kompetent und fair unterstützt. Dank seiner Hilfe … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bambor
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bambor
Rechtsanwalt Bambor, Im Defdahl 10 B, 44141 Dortmund 6678.224695553 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Bambor
aus 40 Bewertungen Herr Bambor hat mich sehr überrascht,den in seinem Gebiet Verkehrsrecht ist er ein Meister! Ich kann mich nur noch mal … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder
Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder
HGK Rechtsanwälte & Notare, Gladbecker Str. 4, 46236 Bottrop 6642.8569426751 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(17.06.2022) Bis dato einmal per Telefon kommuniziert. Hr. Hirschfelder macht einen freundlichen und kompetenten Eindruck.
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwalt André Schoon
Rechtsanwalt André Schoon
Kanzlei Schoon, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6055801063 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt André Schoon ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(16.12.2021) Ein sehr sachkundiger Anwalt in beamtenrechtlichen Fragen, der mich in einem Streit mit dem ZPD wirkungsvoll und stets …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Pott
Rechtsanwalt Wolfram Pott
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1530949097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfram Pott
(06.08.2022) Herr Pott hat die Rechtsproblematik schnell erkannt und war fachlich auf dem neuesten Stand. Des Weiteren war das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdi Coskun
sehr gut
Rechtsanwalt Ferdi Coskun
Kanzlei Ferdi Coskun, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ferdi Coskun bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 43 Bewertungen Kompetent, zuverlässig, freundlich, immer ein offenes Ohr, (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Samuel Fischer
Rechtsanwalt Samuel Fischer
LEGALIS. Anwälte, Schloßhof 7, 88339 Bad Waldsee 7016.0173674699 km
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Medizinrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Samuel Fischer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Nach einem Telefonat und Übersendung aller Unterlagen wurde das Problem ohne den Gerichtsweg unkompliziert gelöst. (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin, Marzahner Promenade 22, 12769 Berlin 6981.8154556616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Martin
aus 129 Bewertungen Kann mir ich nur empfehlen. Habe den Anwalt direkt am Telefon gehabt und schnelle, hilfreiche und nette Antworten … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Röhrich
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Röhrich
Kanzlei Nadine Röhrich, Lazarettstr. 9, 45127 Essen 6651.186725 km
Fachanwältin Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Nadine Röhrich
aus 18 Bewertungen Schnelle Service (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Haensler
Rechtsanwalt Matthias Haensler
Rechtsanwälte Schmitt & Haensler, Postplatz 3, 16761 Hennigsdorf 6956.6351552412 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Haensler
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Sachse
Rechtsanwältin Gabriele Sachse
RECHTSANWÄLTE SACHSE & SACHSE, Äußere Münchener Str. 78, 83026 Rosenheim 7168.9729256913 km
Auf den Schwingen der Gerechtigkeit so hoch wie möglich fliegen.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Gabriele Sachse für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(19.12.2023) Frau Rechtsanwältin Gabriele Sachse rief mich schnell zurück und hatte am selben Tag noch Zeit für einen Termin. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw
Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw
Teichmann International (Schweiz) AG, Dufourstr. 124, 9000 Sankt Gallen, Schweiz 7019.4241221731 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Birgit Aehle
Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte, Karl-Schefold-Str. 9, 89073 Ulm 7003.7912510361 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Birgit Aehle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Eine äußerst angenehme Dame..., sie hat mich mit ihrem Lächeln und ihrer Fachkompetenz sofort beruhigt. (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
Kanzlei Daniel Gönnheimer, Moerser Straße 98, 47803 Krefeld 6630.237200593 km
EHRLICH - ERFAHREN - ENTSCHLOSSEN
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 165 Bewertungen Strafbefehl wegen Diebstahls erwirkt - sehr zufrieden, keien Vorstrafe (03.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.