3.897 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Drößler
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Drößler
Schmidt & Drößler Kanzlei für Steuer- und Rechtsberatung, Kasseler Str. 4, 99310 Arnstadt 6924.6498460481 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Drößler
aus 24 Bewertungen Von Anfang an durfte ich eine sehr gute, kompetente, empathische Begleitung erfahren. Absolute Empfehlung (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schönewolf
sehr gut
Kanzlei Ulrich W. Schönewolf, Melanchthonstr. 31a, 33615 Bielefeld 6713.0643591319 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schönewolf gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Als Anwalt ist Dr. Schönewolf sehr kompetent, immer vorbereitet, zuverlässig und verfügt über eine große Erfahrung. … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Kanzlei Dr. Feßmann & Glatthaar, Schopperstraße 42, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.8451483787 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Tilo Feßmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(25.02.2015) Die Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen, ich bin schon seit 1995 bei Herrn Festland und wurde immer gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
Anwaltskanzlei Capellmann, Große Rurstr. 42, 52428 Jülich 6638.9665326013 km
Fachliche Kompetenz - Örtliche Nähe - Persönliche Zuwendung
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Hartmut Capellmann
(29.03.2021) Freundlich und engagiert.Sehr schnelle Rückantwort.......Dankeschön.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Söllner
Rechtsanwalt Daniel Söllner
Aicher Anwaltskanzlei, Bayernstr. 8, 83308 Trostberg 7187.5102362521 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Söllner
aus 9 Bewertungen Herr Söllner hat mich bei meinen belangen in Sachen Arbeitsrecht hervorragend beraten und vertreten (13.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Fritzsche
Rechtsanwältin Diana Fritzsche
Kanzlei Diana Fritzsche, Johannisstr. 1, 04600 Altenburg 7006.039094898 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Fritzsche
(09.01.2018) Die Beratung in der Verkehrsunfallsache war sehr detailliert und auch die Geltendmachung von Schadensersatz- und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Esther Herzog
Rechtsanwältin Esther Herzog
Rechtsanwaltskanzlei Esther Herzog, Neuburger Str. 39, 86167 Augsburg 7063.413713202 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Esther Herzog
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber
Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber
Huber Lawfirm, Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, Österreich 7411.191216899 km
Wir können nicht alles. Aber manches ganz ausgezeichnet.
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(26.06.2023) Die Schnelligkeit und der perfekt vorbereitete Informationsfluss der ersten Kommunikation war zielführend. Chapeau! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
sehr gut
Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Sehr zufrieden (31.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren
Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren
Hintz-Beiren Rechtsanwälte, Hospitalstr. 25, 71634 Ludwigsburg 6924.8377238984 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Hintz-Beiren hat mich in einem nicht ganz einfachen Fall im Bereich Familienrecht begleitet und ich kann sie … (27.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Kanzlei Andreas Wollweber, Gutenbergstraße 3a, 30966 Hemmingen 6769.8221775075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Wöllert
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Wöllert
Kanzlei Ralf Wöllert, Sudetenstraße 62, 50354 Hürth 6672.3831365302 km
Einfach kann jeder. Wenn es schwierig wird und auf der anderen Seite ein guter Gegner steht, dann braucht es Erfahrung und Durchsetzungsvermögen. Gerade im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Wöllert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 56 Bewertungen nachdem ich die Kündigung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit erhielt, bin ich ausführlich von Herrn Wöllert beraten … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Janzen
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Janzen
Becking & Janzen, Alter Kornmarkt 1, 93047 Regensburg 7100.2072553463 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Janzen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 27 Bewertungen Ich war mit Frau Janzen sehr zufrieden. Die Vorgespräche waren sehr informativ und wurden von ihr verständlich und … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Kanzlei Dr. Martin Riemer, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ein Anwalt der sich Zeit nimmt,ausführliche und verständliche kompetente Beratung. … (04.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
ENGEL Steuerberatung Wirtschaftsrecht, Goethestraße 2, 51379 Leverkusen 6671.3198779472 km
INDIVIDUELL.KOMPETENT.ZUVERLÄSSIG
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Engel LL.M. bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt André Wegner
sehr gut
Kanzlei André Wegner, Cubanzestr. 19b, 18225 Ostseebad Kühlungsborn 6789.5846228009 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt André Wegner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 94 Bewertungen Ich war mit meiner Interessenvertretung durch den RA Wegner sehr zufrieden. Der Austausch verfahrensrelevanter … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Henß
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Henß
Rechtsanwälte Henß & Leitz, Fachanwaltsbüro für Erb- und Familienrecht, Pfinztalstr. 46-50, 76227 Karlsruhe 6873.6114290837 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katrin Henß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 55 Bewertungen Wurde von Frau Henß in einer schwierigen Erbauseinandersetzung mit unklarem Testament von Anfang bis Ende bei … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Sperling
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Sperling
Anwaltskanzlei Simone Sperling, Enderstr. 59, 01277 Dresden 7085.1948205131 km
"Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf." (Ernst Raupach)
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Sperling gerne zur Verfügung
aus 31 Bewertungen Fühlte mich von der 1 Minute an super beraten und aufgehoben. Diese Anwältin weiß was Sie tut. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Löffler hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten. In dieser Zeit hat er mich kompetent und … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
JAEGER BREIG & KOLLEGEN, Frauenlobstraße 2, 80337 München 7118.9500413518 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
aus 6 Bewertungen Korrekte Kommunikation, angenehme Mandatsübernahme . Hört gut zu . Stellt kluge Fragen und Queerverbindungen zu … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Ball
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Rechtsanwältin Gudrun Ball
Kanzlei Gudrun Ball, Drakestr. 42, 12205 Berlin 6972.8443607122 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Gudrun Ball
aus 15 Bewertungen Zügige und fachgerechte Abwicklung der Familienrechtsangelegenheit. (07.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0666380745 km
Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis mit Ihnen kommt durch eine gelebte persönliche Wertschätzung zustande.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer
aus 86 Bewertungen Herr Fischer ist ein sehr angenehmer und sehr guter Anwalt. Er betreut mich bei meinem Scheidungsverfahren, … (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld
Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld
von Gronefeld & Kollegen, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.6308009614 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Kanzlei Hoof, Hubertusstr. 4, 38448 Wolfsburg 6826.3762906805 km
Zivilrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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