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Abfindung Arbeitslosengeld - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Abfindung Arbeitslosengeld - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Üblicherweise beträgt die Abfindung 0,5 – 1-Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
  • Bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt: trotz Abfindung voller Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gilt regelmäßig: Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bis zum Ablauf der Frist.

Wann erfolgt keine Anrechnung der Abfindung?

Normalerweise kann man als Arbeitnehmer Arbeitslosengeld in uneingeschränkter Höhe erwarten, auch wenn man vorher eine Abfindung kassiert hat. Könnte eine Kündigung erfolgen, wird jedoch stattdessen ein Aufhebungsvertrag geschlossen, darf die ordentliche Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Deshalb sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass die vereinbarte Kündigungsfrist bei einem Aufhebungsvertrag der gesetzlichen Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung entspricht.

Beispiel: Mitarbeiter A und Arbeitgeber B schließen einen Aufhebungsvertrag. Unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist würde das Arbeitsverhältnis am 31. März 2020 enden.

Um den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, darf das Arbeitsverhältnis nicht vor dem 31. März 2020 enden. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Betriebsrat oder fragen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Wann ruht bei einer Abfindung der Anspruch auf das Arbeitslosengeld?

Wurde die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten und das Arbeitsverhältnis somit vorzeitig beendet, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet, der Beginn der Auszahlung des ALG ruht bzw. verschiebt sich auf einen späteren Zeitpunkt in der Zukunft.

Beispiel: Für Arbeitgeber B gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wodurch er bis zum 31. März 2020 kündigen kann. Allerdings vereinbart er mit Mitarbeiter A, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Januar 2020 endet und Mitarbeiter A eine Abfindung von zwei Monatsgehältern erhält.

Problem: Der Mitarbeiter erhält erst Arbeitslosengeld ab dem 1. April 2020, da das Arbeitsverhältnis vor Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde.

Wie lange Sie als Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld bekommen, richtet sich nach der Höhe der Abfindung, Ihrem Alter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist. Das Gericht rechnet das Arbeitsgehalt auf Tagesbeträge herunter, und addiert diese Tageseinheiten so lange auf, bis ein Wert, der 60 % der Entlassungsentschädigung erreicht, gefunden ist. Für den Zeitraum dieser Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ruht dann ihr Anspruch auf ALG I.

Foto(s): ©Pexels/Pixabay

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Rechtstipps zu "Abfindung Arbeitslosengeld" | Seite 22

  • 10.06.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… des Arbeitslosengeldes droht. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 4. Kündigen Sie auf dem Firmenbriefpapier und mit der Unterschrift einer vertretungsberechtigten und zum Ausspruch der Kündigung …“ Weiterlesen
  • 04.06.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es besteht daher regelmäßig die Gefahr der Verhängung einer Sperrzeit, insbesondere wenn im Aufhebungsvertrag eine Abfindung …“ Weiterlesen
  • 31.05.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko …“ Weiterlesen
  • 01.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… auf einen niedrigeren Lohn eingelassen hat, drohen hier unerwartete Nachteile" , warnt Bredereck. Bei der Berechnung von Abfindung, Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld spielt die Höhe des zuletzt verdienten …“ Weiterlesen
  • 23.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… -Rechnern finden Sie auch weitere nützliche Funktionen - vom Gehaltsrechner bis zum Bußgeldrechner. Darüber hinaus kann die Abfindung unter Umständen beim Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Gemäß …“ Weiterlesen
  • 11.03.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… Begriff heißt nichts anderes, als dass Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht verfallen, sondern dass diese erst einmal ruhen, dass Sie also für eine bestimmte Zeit kein Geld bekommen. Ihr Anspruch …“ Weiterlesen
  • 15.11.2017 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
    „… hervorzuhebende Entscheidungen kurz vorgestellt: Abfindung Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung und während des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV …“ Weiterlesen
  • 25.11.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… die Kündigung, erhält im Gegenzug für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung. Diese wird im Regelfall nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, muss aber versteuert werden. Unzutreffend …“ Weiterlesen
  • 04.11.2009 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
    „… den Bezug von Arbeitslosengeld. Ein wichtiger Grund i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, der zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages berechtigt, liegt danach auch vor, wenn eine Abfindung von 0,25 …“ Weiterlesen
  • 14.09.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält. Diese Abfindung muss zwar versteuert werden, wird aber nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Eine solche Abfindung ist aber nach einem Urteil …“ Weiterlesen
  • 10.07.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm
    „… zunehmen, weil damit die Gefahr längerer Arbeitslosigkeit typischerweise wächst, und können geringer sein, wenn Arbeitnehmer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in der Lage sind, Altersrente in Anspruch …“ Weiterlesen
  • 23.03.2009 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… bedeutet hier, dass der nunmehr Arbeitslose für die Dauer der Sperrzeit keinerlei Leistungen durch die Agentur für Arbeit erhält. Mit anderen Worten „es gibt kein Arbeitslosengeld“. Nur ausnahmsweise …“ Weiterlesen
  • 20.02.2009 Rechtsanwalt Torsten Klose
    „… auf das Arbeitslosengeld auswirkt und ob bei mehreren Abfindungen eine Anrechnung stattfindet. Sozialrechtliche Auswirkungen: Für die Frage, ob auf die Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten …“ Weiterlesen
  • 19.02.2009 GKS Rechtsanwälte
    „… “ zu beenden. Der Aufhebungsvertrag sieht dabei häufig eine Abfindung vor und kann vor diesem Hintergrund für den Arbeitnehmer vorteilhaft sein. Trotzdem kann ein solcher Vertrag auch zu einer Sperrzeit …“ Weiterlesen
  • 28.01.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… : Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ordnet das Arbeitsamt das Ruhen der Leistungsbezüge an, so dass ein großer Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist. b) Ruhen …“ Weiterlesen
  • 17.07.2008 Rechtsanwalt Michael Vogt
    „… einer Abfindung zu einem gewissen Zeitpunkt - im Regelfall unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist- beendet wird. In einer nunmehr vorliegenden Entscheidung hatte sich das Bundessozialgericht …“ Weiterlesen
  • 20.12.2007 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… oder einer Kündigung zustimmen, da dies zumeist zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagentur führen wird. Fallen Sie unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes …“ Weiterlesen
  • 05.09.2007 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „In unserer täglichen Praxis stellen wir häufig fest, dass viele Unternehmen von sich aus einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung anbieten. In einigen Fällen …“ Weiterlesen
  • 04.09.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr ruhen. Keine Sperre oder Anrechnung hat dagegen derjenige gekündigte Arbeitnehmer zu befürchten, dessen Abfindung Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs ist.“ Weiterlesen