Arbeitsbedingungen und Nachweispflicht im Arbeitsrecht
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Allgemeine Arbeitsbedingungen: Was zählt dazu?
Zu den Arbeitsbedingungen zählen Bestimmungen zu:
- Entlohnung, auch an Sonn- und Feiertagen, einschließlich Überstunden und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
- Urlaub
- Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfallverhütung
- Arbeitsschutzmaßnahmen für beispielsweise Schwangere, Kinder und Jugendliche
- Gleichbehandlung der Geschlechter und andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen
- Kündigungen und dem Schutz der beschäftigten Personen im Fall von Kündigungen
Regelung von Arbeitsbedingungen in Deutschland
Die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen werden durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge bestimmt. Auf europäischer Ebene bestehen ebenfalls Richtlinien zum Schutz von beschäftigten Personen, um die Mindeststandards an Arbeitsbedingungen sicherzustellen, die in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
Die Bestimmungen über die Arbeitsbedingungen in Deutschland legen die Rechte und Pflichten von beschäftigten Personen und beschäftigenden Unternehmen fest. Insofern regelt § 105 Gewerbeordnung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren können, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen.
Umgesetzt werden die Arbeitsbedingungen durch zahlreiche Gesetze zur Bestimmung der Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise
- Mindestlohngesetz
- Nachweisgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit zahlreichen Arbeitsschutzverordnungen
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- und viele mehr
Das Arbeitszeitgesetz sowie geltende Tarifverträge für bestimmte Branchen legen beispielsweise die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit fest sowie Ausgleichszeiten bei längeren Arbeitszeiten und die Länge der Pausen, um Beschäftigte nicht durch hohe Arbeitszeiten zu belasten und Ruhezeiten zu ermöglichen. Der Mensch ist eben keine Maschine. Das Mindestlohngesetz regelt beispielsweise, wie hoch ein Gehalt mindestens sein muss, um Dumpinglöhne und Ausbeutung der Beschäftigten zu verhindern sowie den Lebensunterhalt der Beschäftigten zu sichern.
Die zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zur Bereitstellung von Schutzvorkehrungen, insbesondere bei gefahrgeneigter Tätigkeit, um die Beschäftigten vor gesundheitlichen, psychischen und physischen Gefahren und Verletzungen zu schützen. § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestimmt beispielsweise für schwangere Frauen, dass der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen darf, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder es sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.
Das Ziel von Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht
Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht bestehen, um für beschäftigte Personen eine menschengerechte Ausübung ihrer Beschäftigung sicherzustellen. Zur menschengerechten Beschäftigung gehört die Anpassung der Arbeitsgestaltung an den Menschen. Die Maßnahmen und Bestimmungen zur Anpassung der Arbeit an den Menschen haben das primäre Ziel:
- Belastungen bei Beschäftigten abzubauen und zu verhindern
- geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten sicherzustellen
- auf die Arbeitszufriedenheit und Arbeitsleistung positiv einzuwirken
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind daher alle rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter denen eine beschäftigte Person ihre Arbeitsleistung erbringt und die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Nachweis- und Informationspflicht
Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland
Die am 31. Juli 2019 in Kraft getretene EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie des Europäischen Parlaments wurde in deutsches innerstaatliches Recht umgesetzt und gilt seit dem 1. August 2022. Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und prekäre Arbeitsbedingungen zu verhindern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird. Die europäische Richtlinie und ihre Vorgaben wurden in Deutschland im Teilzeit- und Befristungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor allem durch die Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) umgesetzt.
Änderung des Nachweisgesetzes
Die Pflichten von Arbeitgebern wurden in diesem Zuge durch zahlreiche neue Informations- und Nachweispflichten im Nachweisgesetz erweitert.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG enthält nun folgende ergänzende Nachweispflichten:
- Angabe der Dauer der Probezeit
- Im Fall von mobilen Arbeitsformen die Angabe, dass der Arbeitsort frei gewählt werden kann
- Vergütung von Überstunden
- Getrennte Darstellung der Bestandteile des Arbeitsentgelts
- Art und Form der Auszahlung des Arbeitsentgelts
- Angabe von vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten
- Bei vereinbarter Schichtarbeit: das Schichtsystem, den Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Bei Arbeit auf Abruf nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, den Zeitrahmen für die Erbringung der Arbeitsleistung (bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden) und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
- Die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Angabe eines etwaigen Anspruchs auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
- Bei betrieblicher Altersversorgung über einen Versorgungsträger: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
- Die Vorgaben zum Verfahren bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses: mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Zu den zwingenden Mindestangaben zählen beispielsweise Name und Anschrift der Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Probezeit und des Urlaubs. Viel weitreichendere Pflichten hat der Arbeitgeber bei der zukünftigen Angabe des Arbeitsentgelts. Die pauschale Angabe des Bruttogehalts im Arbeitsvertrag allein reicht nicht mehr. Vielmehr sind die konkrete Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts jeweils getrennt zu nennen sowie deren Fälligkeit und die Art der Auszahlung im Arbeitsvertrag anzugeben. In § 2 S. 2 Nr. 14 Nachweisgesetz ist nun beispielsweise eine wichtige und bislang äußerst selten in Arbeitsverträgen enthaltene Informationspflicht über die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gegen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ebenfalls gesetzlich geregelt.
Nicht selten fehlen schriftliche Arbeitsverträge, sodass die beschäftigte Person keine konkreten Kenntnisse über die Vertragsbedingungen hat, sondern lediglich mündliche Zusagen. Das neue Nachweisgesetz soll mündliche Arbeitsverträge in Zukunft unterbinden.
Der Arbeitgeber ist seit dem 1. August 2022 gesetzlich verpflichtet, alle in § 2 NachwG aufgezählten wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Niederschrift – also einem schriftlichen Arbeitsvertrag und/oder in einem gesonderten Dokument innerhalb bestimmter Fristen, je nach Vertragsbedingung, die entweder einen Tag bis maximal einen Monat betragen – an die beschäftigte Person auszuhändigen. Verstöße gegen die Nachweis- und Informationspflichten werden fortan nach § 4 NachwG mit einer Geldbuße bis 2000 € geahndet. Die Zuständigkeit der Behörde ist Ländersache. Zudem darf eine beschäftigte Person nach § 6 NachwG nicht auf die Informations- und Nachweispflichten verzichten, da von den Bestimmungen im Nachweisgesetz nicht zu Ungunsten der beschäftigten Person abgewichen werden darf.
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Rechtstipps zu "Arbeitsbedingungen" | Seite 22
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25.04.2013 Benholz Mackner Faust„… vor, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zum Schutz des Arbeitnehmers fixiert werden sollen. Diese Niederschrift hat nur deklaratorischen Charakter und das NachwG enthält keine eigenen Sanktionen …“ Weiterlesen
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23.04.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… Arbeitsbedingungen anzubieten. Lehnt der Arbeitnehmer ein entsprechendes Änderungsangebot ab, hat nach der Rechtsprechung der Arbeitgeber dennoch dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung auszusprechen …“ Weiterlesen
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10.04.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… . Die Vereinbarung schlechterer Arbeitsbedingungen sei nur wirksam, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag vorliege. Die Tarifunfähigkeit der CGZP stehe rückwirkend fest. Sie konnte niemals …“ Weiterlesen
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09.04.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers über die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer gegen den Entleiher ist gegeben, wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit des für den Verleiher …“ Weiterlesen
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04.04.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Untersuchung gewährleistet, die sich an den Paragraphen 304 bis 310 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) orientiert, um zu vermeiden, dass die Arbeitsbedingungen einseitig vom Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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19.03.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… , oder zum Mobbing-Täter wird, bisher zu keinem gemeinsamen Ergebnis gekommen. Es scheint aber Einigkeit dahingehend zu bestehen, dass schlechte Arbeitsbedingungen, ungerechte Arbeitsverteilung, mangelnder …“ Weiterlesen
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11.03.2013 Benholz Mackner Faust„… die in ihrem Betrieb für eine vergleichbare Arbeitskraft des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu erstatten. 4. Anmerkung von RA Roland Faust …“ Weiterlesen
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01.03.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… einen Regelungsbedarf sehen. Nicht Gegenstand der Vereinbarung können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen sein, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden können …“ Weiterlesen
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15.01.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„Für Arbeitnehmer in der Pflegebranche gilt der in § 2 I PflegeArbbV (Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche) festgelegte Pflege-Mindestlohn. Die Frage, ob …“ Weiterlesen
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07.12.2012 Rechtsanwältin Bianca Geiß„… von einer formalvertraglich vereinbarten freien Mitarbeit weisungsgebunden tätig und abhängig versicherungspflichtig beschäftigt, wenn die tatsächlichen Arbeitsbedingungen deutlich für …“ Weiterlesen
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30.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Bedingungen fortgesetzt. 6. Ob die Änderungskündigung wirksam ist, hängt davon ab, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt war. 7. Der Betriebsrat ist - wie bei jeder Kündigung …“ Weiterlesen
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20.11.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Richtlinien bzw. Ordnungen die Arbeitsbedingungen regeln. Selbst wenn es keine einvernehmlichen Regelungen gebe, sei ein Streik nicht erlaubt; vielmehr müsse eine verbindliche Schlichtung durchgeführt …“ Weiterlesen
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16.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder zu anderen Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann. 3. Wenn der Arbeitgeber nicht alle …“ Weiterlesen
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26.10.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , eventuell bestehende Unterhaltspflichten, eine Schwerbehinderung und ob die Krankheit betriebsbedingt ist. Abschließend ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Können etwa angepasste Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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11.10.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„Hat ein Arbeitnehmer eine Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen, kann er gerichtlich keine Weiterbeschäftigung zu den alten Arbeitsbedingungen mehr verlangen. Dass eine Kündigung …“ Weiterlesen
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08.10.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Der Arbeitgeber darf nur Weisungen erteilen …“ Weiterlesen
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26.09.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss. 2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender …“ Weiterlesen
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06.09.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Hier gelten entgegen einer weit verbreiteten Überzeugung nahezu keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten. 7. Keine Arbeitnehmer sind Beamte. Ihre Arbeitsbedingungen sind im Beamtenrecht festgelegt …“ Weiterlesen
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Stellenabbau beim Werbeunternehmen Scholz & Friends: Was ist den betroffenen Arbeitnehmern zu raten?04.06.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später jedoch nichts mehr zu retten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin“ Weiterlesen
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31.05.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten. 29.11.2011 Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin“ Weiterlesen
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25.05.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… bedeutet, dass Stellen abgebaut werden, sondern auch, dass viele Mitarbeiter aufgefordert werden, etwa von München ins Ruhrgebiet zu ziehen. Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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23.05.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man …“ Weiterlesen
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19.03.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ist nicht zulässig. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber erst nach einem Jahr nach Betriebsübergang die nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegten Arbeitsbedingungen zum Nachteil …“ Weiterlesen
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29.02.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen …“ Weiterlesen