Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
- Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
- Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
- Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld 2023
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate.
- Arbeitslosengeld erhalten Sie für eine Dauer zwischen 6 und 24 Monaten, abhängig von Ihrem Alter und Ihren Beschäftigungszeiten binnen der letzten fünf Jahre.
- Entscheidend ist eine frühzeitige und persönliche Arbeitssuchendmeldung oder Arbeitslosmeldung, ansonsten droht Ihnen eine Sperrzeit.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld vollständig sind.
Was ist der Zweck von Arbeitslosengeld?
Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende. Ihre Aufgabe ist es, dem Arbeitssuchenden einen angemessenen Lebensunterhalt anstatt des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Man spricht daher auch von einer Entgeltersatzleistung.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2023
Um Arbeitslosengeld (ALG 1) nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) von der Arbeitsagentur zu bekommen, muss zunächst einmal Arbeitslosigkeit vorliegen. Als arbeitslos gilt, wer nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist.
Es werden Eigenbemühungen dahingehend gefordert, dass Sie als Arbeitsloser sämtliche Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung nutzen müssen. Dies wird zusammen mit Ihren weiteren Verpflichtungen in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben.
Außerdem müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Diese Arbeitslosmeldung ist spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit durchzuführen, um keine Sperrzeit zu erhalten. Eine Arbeitssuchendmeldung ist jedoch schon bis zu drei Monate vor einer zu erwartenden Erwerbslosigkeit möglich und zu empfehlen.
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Entstehung des Leistungsanspruchs mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen hinsichtlich der Anwartschaftszeit. Ersatzzeiten, wie eine Mutterschaft, der Bezug von Krankengeld oder der Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst, werden hierbei angerechnet.
Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder online gestellt haben. Kalkulieren Sie mit ca. 3 Wochen für die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre eingereichten Unterlagen vollständig waren. Am besten reichen Sie Ihren Antrag persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein.
Wie lange und in welcher Höhe wird 2023 Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ist abhängig vom Einkommen, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs durchschnittlich brutto erhalten haben. Durch Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern davon wird das pauschalierte Nettoentgelt ermittelt, von dem Sie in der Regel 60 Prozent als ALG 1 bekommen.
Falls Sie ein oder mehrere Kinder haben, erhöht sich das Arbeitslosengeld I auf 67 Prozent. Jedoch rechnet man Nebeneinkommen aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden nach Abzug eines pauschalen Freibetrags von 165 Euro auf das ALG 1 an.
Manchmal steht zwar fest, dass Sie generell einen Anspruch auf Leistungen haben, es aber wahrscheinlich noch länger dauert, bis die tatsächliche Leistungshöhe ermittelt werden kann. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Gewährung eines Vorschusses.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld I bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren beschäftigt waren und wie alt Sie sind. Möglich sind zwischen 6 und 24 Monaten Anspruchsdauer. Sie erhalten nur dann für die volle Dauer von 24 Monaten ALG 1, wenn Sie die Vollendung des 58. Lebensjahres und Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre belegen können.
Dauer der Beschäftigung | Anspruch auf Arbeitslosengeld |
---|---|
12 Monate | 6 Monate |
16 Monate | 8 Monate |
20 Monate | 10 Monate |
24 Monate | 12 Monate |
30 Monate (nach Vollendung des 50. Lebensjahres) | 15 Monate |
36 Monate (nach Vollendung des 55. Lebensjahres) | 18 Monate |
48 Monate (nach Vollendung des 58. Lebensjahres) | 24 Monate |
Wann droht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?
Die Arbeitsagentur kann gegen Sie eine Sperrzeit verhängen. Das heißt, die Agentur kann die Zahlung von Arbeitslosengeld I für eine Dauer von bis zu 12 Wochen aussetzen, wenn Sie sich versicherungswidrig verhalten haben.
Dazu kann es z. B. kommen, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst haben oder dem Arbeitgeber einen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung geliefert haben. Auch ein Aufhebungsvertrag verhindert nicht immer Verzögerungen beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Außerdem droht Ihnen eine Sperrzeit, wenn Sie von der Agentur für Arbeit angebotene, zumutbare Arbeit ablehnen oder die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung verweigern. Wenn Sie keine Eigenbemühungen um eine neue Beschäftigung nachweisen können, kann ebenfalls eine Sperrzeit verhängt werden.
Darüber hinaus sollten Sie Ihrer Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, unbedingt nachkommen. Wenn Sie dies nicht tun oder in einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung eingewilligt haben, kann daraus ebenfalls eine Sperrzeit resultieren.
Dagegen bleiben Sie von einer Aussetzung des ALG 1 verschont, wenn Sie als Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund, wie Mobbing, Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet haben. Hierbei ist es wichtig, entsprechende Nachweise vorlegen zu können.
Haben Sie in anderen europäischen Ländern Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz weiterhin deutsches Arbeitslosengeld zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie dort einen neuen Job suchen.
Zu diesen Bedingungen zählt die Arbeitslosmeldung in Deutschland, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Mitgliedstaates und das Einhalten einer Wartefrist vor Ihrer Ausreise von über vier Wochen. Zudem müssen Sie den nötigen Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen, bevor Sie Deutschland verlassen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Sie möchten sicher, dass Ihr Antrag auf ALG 1 so rasch wie möglich bearbeitet werden kann. Dazu sollten Sie ihm verschiedene Unterlagen beifügen bzw. diese bei der Antragstellung mitbringen.
Hierzu zählen der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, die Lohnsteuerkarte und das Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe, wenn Sie selbst gekündigt haben. Hinzu kommen Arbeitsbescheinigungen der früheren Arbeitgeber bis fünf Jahre zurück, um welche Sie sich selber kümmern müssen.
Zudem sollten Sie ggf. Nachweise über einen früheren Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld und ggf. eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld nicht vergessen. Darüber hinaus kann die zuständige Arbeitsagentur das Ausfüllen weiterer Formulare, der Zusatzblätter für den Arbeitslosengeldantrag, verlangen, wenn sie weitere Informationen benötigt.
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Rechtstipps zu "Arbeitslosengeld" | Seite 47
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05.10.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… ein Konkurrenzunternehmen Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit erhält. Wer für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, verstößt gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Bei fristloser Kündigung wird Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
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30.09.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm„Nach einer jüngeren Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts erhält ein überforderter Busfahrer Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit. Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält …“ Weiterlesen
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14.07.2009 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„Nach § 15 SGB II sollen die JobCenter mit Bürgern, die Arbeitslosengeld II beziehen, Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Häufig sind solche Vereinbarungen nichtig. Weigert …“ Weiterlesen
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10.07.2009 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„Verstößt der Bürger bei Bezug von Arbeitslosengeld II gegen eine Eingliederungsvereinbarung, kürzt das JobCenter oft seine Leistungen. Häufig sind die Eingliederungsvereinbarungen …“ Weiterlesen
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17.03.2009 GKS Rechtsanwälte„… sein kann, wenn einer der Ehepartner in naher Zukunft Anspruch auf Sozialleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) haben könnte. Dies ergibt sich daraus, dass sich die Berechnung der jeweiligen …“ Weiterlesen