Arbeitslosengeld berechnen: Das Wichtigste über die Höhe, die Bezugsdauer und die Berechnung
- 5 Minuten Lesezeit
Verliert ein Arbeitnehmer seine Beschäftigung, wird er durch die Zahlung von Arbeitslosengeld sozial abgesichert. Doch wer hat überhaupt Anspruch? Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld aus, wie wird es berechnet und wie lange wird es gewährt? Informieren Sie sich hier!
Die wichtigsten Fakten
- Arbeitslosengeld I – kurz: ALG I – ist eine sogenannte Versicherungsleistung.
- Ein Erwerbsfähiger kann Arbeitslosengeld I beantragen, wenn er sich rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat, arbeitslos ist und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist in den §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.
- Wird vonseiten des Arbeitslosen gegen die Meldepflicht verstoßen, kann die Arbeitsagentur eine sogenannte Sperrzeit verhängen.
So gehen Sie vor
- Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos.
- Stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld und füllen Sie ihn aus – entweder direkt bei der Arbeitsagentur oder online.
- Hierzu müssen Sie einige Dokumente mitbringen wie unter anderen Ihren Personalausweis und Nachweise über einen früheren Leistungsbezug.
- Werden Sie mit einer Sperrzeit belegt und Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, sollten Sie einen im Sozialrecht erfahrenen Anwalt zurate ziehen.
Was bedeutet Arbeitslosengeld?
Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verloren haben, werden durch das Arbeitslosengeld – genauer gesagt: Arbeitslosengeld I/ALG I – sozial abgesichert. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Versicherungsleistung.
Der zuständige Leistungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtlich zuständige Agentur für Arbeit.
Der gesetzliche Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist in den §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.
Wer kann Arbeitslosengeld I beanspruchen?
Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld I in Anspruch nehmen zu können. Der Betroffene muss
- arbeitslos sein.
- sich rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben.
- die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Spätestens am ersten Tag ohne Anstellung muss man sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Das ist die Voraussetzung, um Arbeitslosengeld zu beziehen.
Grundsätzlich spricht man von Arbeitslosigkeit, wenn die betroffene Person kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hat und sich aus eigenem Willen darum bemüht, die Erwerbslosigkeit zu beenden, und für Vermittlungsbemühungen vonseiten der Arbeitsagentur zur Verfügung steht.
Damit die zuständige Arbeitsagentur den Anspruch auf Arbeitslosengeld berechnen kann, erhält der Betroffene ein Antragsformular. Dieses sollte von der betroffenen Person ausgefüllt werden – dies kann alternativ online erfolgen – und erneut bei der Arbeitsagentur persönlich zurückgegeben bzw. zurückgesendet werden.
Zur Antragsstellung sollten einige Dokumente mitgebracht werden, wie zum Beispiel der Personalausweis, die Arbeitsbescheinigung vom früheren Arbeitgeber und Nachweise über einen früheren Leistungsbezug. Wenn bereits einmal Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wurde, sollte ebenfalls ein Nachweis darüber erbracht werden.
Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld I aus?
Die exakte Höhe des Arbeitslosengeldes I richtet sich generell nach dem bisherigen Bruttoarbeitsentgelt, das der Betroffene im letzten Jahr vor der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs erhalten hat. Aus diesem Bruttoarbeitsentgelt wird ein pauschalisiertes Nettoentgelt errechnet – die anfallenden Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden berücksichtigt.
Arbeitslose Personen mit mindestens einem Kind bekommen 67 Prozent des Nettogehalts der letzten zwölf Monate – den sogenannten erhöhten Leistungssatz. Alle anderen Arbeitslosen erhalten 60 Prozent dieses pauschalisierten Nettoentgelts. Dies ist der allgemeine Leistungssatz. Der Leistungssatz wird jeweils täglich bemessen und für 30 Tage monatlich gewährt.
Nebeneinkommen wird angerechnet
Nebeneinkommen aus einer weniger als 15 Wochenstunden umfassenden Tätigkeit wird auf das Arbeitslosengeld I netto angerechnet, das heißt, alle Steuern, Beiträge sowie Werbungskosten werden abgezogen. Geringfügige Einnahmen werden grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 165 Euro angerechnet.
Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?
Im Grunde genommen richtet sich die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld einerseits nach der versicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, bevor sich der Betroffene arbeitslos gemeldet hat, andererseits nach dem jeweiligen Alter bei der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs.
Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosenmeldung in Monaten | vollendetes Lebensjahr | maximale Anspruchsdauer in Monaten |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. Lebensjahr | 15 |
36 | 55. Lebensjahr | 18 |
48 | 58. Lebensjahr | 24 |
- Für eine arbeitslose Person, die das 50. Lebensjahr vollendet hat, beträgt der Höchstanspruch ein Jahr. Sie muss in den letzten fünf Jahren zwei Jahre versicherungspflichtig tätig gewesen sein.
- Die Höchstdauer von insgesamt zwei Jahren ist ausschließlich für Arbeitslose vorgesehen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung eine Versicherungspflicht von vier Jahren aufweisen können.
Wann wird eine Sperrzeit verhängt?
Die sogenannte Sperrzeit wird für Arbeitnehmer verhängt, die sozusagen versicherungswidrig agieren. Die Sperrzeit kann zwischen einer und zwölf Wochen betragen. Währenddessen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Betroffene erhält keine Leistung.
Versicherungswidriges Verhalten liegt beispielsweise vor, wenn die von der Bundesagentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachgewiesen werden, eine angebotene Beschäftigung nicht angenommen bzw. angetreten wird oder die Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung, Ausbildung oder Weiterbildung verweigert oder abgebrochen wurde.
Außerdem kann eine Sperrzeit verhängt werden, wenn gegen die Meldepflicht verstoßen wird. Das bedeutet, wer arbeitslos wird oder Arbeitslosengeld I bezieht, muss sich persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Für die Meldefristen gilt: Sonn- und Feiertage werden nicht berücksichtigt, sondern ausschließlich Werktage.
Ziehen Sie am besten einen im Sozialrecht erfahrenen Anwalt zurate, wenn Sie mit einer Sperrzeit belegt werden und Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Der Unterschied zum Bürgergeld
Prinzipiell ist zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Bürgergeld zu unterscheiden. Das Bürgergeld ist eine sozialstaatliche Grundsicherungsleistung, die gewährt wird, um das Existenzminimum zu sichern. Es wird ausschließlich bei Bedürftigkeit gezahlt.
Es umfasst folgende Bedarfe:
- Regelbedarf
- Kosten der Unterkunft und Heizung – kurz KdU
- Mehrbedarfe
- einmalige Leistungen, wie die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Kind nach der Geburt
- Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) – für Kinder und Jugendliche
- Übernahme und Zuschüsse zu Versicherungsleistungen
Der Regelbedarf beispielsweise für alleinstehende, alleinerziehende und volljährige Personen mit einem minderjährigen Partner beträgt seit 1. Januar 2023 502 Euro
Personen, die Arbeitslosengeld I beanspruchen und denen es nicht für Ihren Lebensunterhalt und die Kosten für Ihre Unterkunft reicht, können zusätzlich Bürgergeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Arbeitslosengeld berechnen?
Rechtstipps zu "Arbeitslosengeld berechnen" | Seite 6
-
07.03.2014 Rechtsanwalt Jochen Beyerlin„… anhand von Tabellen sondern ganz konkret anhand Ihrer Situation zu berechnen. Zu den Behandlungskosten gehören alle Kosten ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung und der gesamte Aufwand …“ Weiterlesen
-
22.01.2014 Rechtsanwalt Axel Steffen„… bei Kündigungen oder um die Berechnung des Arbeitslosengeldes geht. 7. Die Bezahlung des Rechtsanwaltes kann in den allermeisten Fällen über die sogenannte Prozesskostenhilfe laufen. Denn häufig hat …“ Weiterlesen
-
16.02.2018 Rechtsanwalt Christian Lattorf„… Höhe als angemessen zu beurteilen. c) Schmerzensgeld ist nicht mathematisch zu berechnen. Wenn für einen gebrochenen Unterarmknochen 5.000,00 Euro angemessen wären, dann bedeuten zwei Brüche …“ Weiterlesen
-
03.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer„… eingehalten hat und wie genau die Berechnung des Einsetzens und die Dauer der Fristen erfolgt, kann und sollte Ihr Anwalt mit Ihnen klären. 1. Gesetzliche Kündigungsfristen Für Arbeiter und Angestellte …“ Weiterlesen
-
10.04.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… der diesbezüglichen Gesetzesänderung seit 01.01.2006 (Wegfall der Freibeträge) der vollen Versteuerung. Die auf die Abfindung entfallende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber zu berechnen und abzuführen. Dies führt …“ Weiterlesen
-
02.04.2013 Rechtsanwalt Martin Bechert„… des Arbeitslosengeldes bis zum frühestmöglichen Eintritt in die gesetzliche Rente beschränkt. Im konkreten Fall wurde dem 62-jährigen Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 4.974,62 Euro gezahlt. Er hat …“ Weiterlesen
-
28.03.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… , erhielten einen Abfindungsbetrag, der sich auf einen 85%igen Bruttolohnausgleich unter Anrechnung des Arbeitslosengeldes bis zum frühestmöglichen Eintritt in die gesetzliche Altersrente beschränkte …“ Weiterlesen
-
31.05.2017 KÜHNE Rechtsanwälte„… zugrunde liegen, stetigen Änderungen unterworfen sind. An dieser Stelle deshalb einige Hinweise, die für den Einzelnen interessant sein könnten: Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wird nur auf Antrag erbracht …“ Weiterlesen
-
20.07.2011 Rechtsanwalt Alik Lasse Burke„… beanspruchen. Seit 2005 werden diese Leistungen zumeist in Form des Arbeitslosengeldes II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II/„Hartz IV") oder in Form der Grundsicherung im Alter …“ Weiterlesen
-
25.02.2020 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Arbeitslosengeld berechnen: Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Beziehers von Verletztenrente abgewiesen, der sich gegen die Anrechnung seiner Verletztenrente …“ Weiterlesen
-
15.11.2017 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte„… sind auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen, man spricht insoweit von Aufstockern. In jüngster Zeit haben die Sozialgerichte verstärkt zu klären, ob bei Aufstockern bestimmte Zahlungen des Arbeitgebers neben …“ Weiterlesen
-
18.11.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… aller Krankenkassen. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag ermittelt das Bundesversicherungsamt. Nach derzeitigen Berechnungen liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen …“ Weiterlesen
-
01.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… auf einen niedrigeren Lohn eingelassen hat, drohen hier unerwartete Nachteile" , warnt Bredereck. Bei der Berechnung von Abfindung, Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld spielt die Höhe des zuletzt verdienten …“ Weiterlesen
-
23.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , dass sie wie Lohn und Gehalt voll zu versteuern ist. Wie viel Ihnen nach dem Steuerabzug von Ihrer Abfindung noch bleibt, können Sie mit dem Abfindungsrechner von anwalt.de berechnen. Bei den Online …“ Weiterlesen
-
11.02.2010 Rechtsanwalt Christoph Häntzschel„… ist. Das Urteil hat Auswirkungen auf sämtliche Arbeitsverhältnisse, bei denen der Arbeitnehmer zum Einstellungszeitpunkt jünger als 25 Jahre alt war. Es gilt auch, soweit zur Berechnung der Kündigungsfristen …“ Weiterlesen
-
11.02.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen (z.B. Preissteigerungen). Methode und Berechnung des Regelsatzes müssen nachvollziehbar und transparent sein. Der Grundregelsatz …“ Weiterlesen
-
15.11.2017 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte„… ") ausbezahlte Abfindung stellt Einkommen i.S.d. SGB II dar und ist leistungsmindernd zu berücksichtigen (Urteil des BSG vom 03.03.2009, Az. B 4 AS 47/08 R) Abwrackprämie Bei der Berechnung des Bedarfs …“ Weiterlesen
-
26.10.2009 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… Berechnung der Regelleistung für die Kindersätze sind: Die allgemeine gesetzliche Grundlage für den Hartz-IV-Regelsatz ist die so genannte Einkommens- und Verbraucherstatistik. Sie wird alle fünf Jahre …“ Weiterlesen
-
07.07.2009 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„… % des Beitrags zum Basistarif berechnen. Von diesem reduzierten Beitrag von rund 260,- € übernimmt das JobCenter nach derzeitiger Rechtslage nur rund 130,- €. In der Folge muss der Differenzbetrag …“ Weiterlesen
-
17.03.2009 GKS Rechtsanwälte„… sein kann, wenn einer der Ehepartner in naher Zukunft Anspruch auf Sozialleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) haben könnte. Dies ergibt sich daraus, dass sich die Berechnung der jeweiligen …“ Weiterlesen
-
30.01.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Arbeit, ausgezahlt wird es von ihrem Arbeitgeber. Hinweis: Im Fall einer späteren betriebsbedingten Kündigung wird bei der Berechnung der Leistung beim Arbeitslosengeld I nicht das reduzierte, sondern …“ Weiterlesen
-
08.01.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… , wie das bereinigte Nettoeinkommen eines Unterhaltspflichtigen zu berechnen ist. Das bereinigte Nettoeinkommen wiederum ist die Grundlage auf der die Unterhaltshöhe nach der Düsseldorfer Tabelle …“ Weiterlesen
-
21.11.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… finanziellen Vorteile. Denn das Kindergeld wird weiterhin bedarfsmindernd bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Ergänzender Hinweis: Damit Bedürftige zu ihrem Recht kommen, gewährt …“ Weiterlesen
-
04.08.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… es nicht als Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II (ALG II) berücksichtigt werden, so das Sozialgericht Dresden. Denn diese Verpflegungsmehraufwendungen dienen dazu, Mehrkosten für die Ernährung …“ Weiterlesen